Beschreibung
Die Delegierte Verordnung (EU) 2465/2023 der Kommission vom 17. August 2023 ergänzt die Verordnung (EU) Nr. 1308/2013, indem sie die Vermarktungsnormen für Eier festlegt und die vorherige Verordnung (EG) Nr. 589/2008 aufhebt.
Zu den wichtigsten Bestimmungen gehört die Festlegung der Kriterien für die Einstufung von Eiern der Klasse A nach Gewicht:
XL - sehr groß: Gewicht von 73 g oder mehr.
L - groß: Gewicht gleich oder größer als 63 g und kleiner als 73 g.
M - mittel: Gewicht von 53 g oder mehr und weniger als 63 g.
S - klein: Gewicht weniger als 53 g.
DieDurchführungsverordnung (EU) 2023/2466 der Kommission vom 17. August 2023 enthält detaillierte Vorschriften über die Vermarktungsnormen für Eier.
Die wichtigsten Bestimmungen betreffen:
Packstellen: Nur zugelassene Packstellen dürfen das Sortieren, Verpacken, Umpacken und Etikettieren von Eiern vornehmen.
Führung von Aufzeichnungen: Erzeuger, Eiersammler und Packstellen sind verpflichtet, spezifische zusätzliche Aufzeichnungen zu führen, um die Einhaltung der Vorschriften zu kontrollieren.
Konformitätskontrollen: Hier werden die Parameter für die Kontrollen festgelegt, die die Mitgliedstaaten durchführen müssen, um sicherzustellen, dass die Eier den Vermarktungsnormen entsprechen.
Beide Verordnungen wurden am 8. November 2023 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und traten am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.