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Wohnheime für Minderjährige außerhalb der Provinz: Eintragung in das Verzeichnis der Betreiber

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Träger, die stationäre Sozial- und Betreuungsdienste für Minderjährige, junge Erwachsene, Alleinerziehende und Schwangere in Einrichtungen außerhalb des Provinzgebiets anbieten möchten, müssen einen Antrag auf Eintragung in das offene Verzeichnis stellen

Hervorgehobenes

Hervorgehobenes

Mit Beschluss der Leiterin des Amtes für Sozialpolitik Nr. 7349 vom 8. Juli 2026 wurde die Änderung der öffentlichen Bekanntmachung zur Eintragung in das offene Verzeichnis genehmigt, um insbesondere die Regelung zur Verlängerung der Eintragung und zum eventuellen Ausschluss aus dem Verzeichnis festzulegen.

Beschreibung

Die Unterbringung von Minderjährigen, jungen Erwachsenen, Alleinerziehenden und Schwangeren in Sozial- und Betreuungsdiensten außerhalb des Provinzgebiets darf ausschließlich in Einrichtungen erfolgen, die von Vertragspartnern betrieben werden.

Träger, die zu diesem Zweck eine Vereinbarung mit der Autonomen Provinz Trient abschließen möchten, müssen sich in das dafür vorgesehene offene Verzeichnis der Betreiber eintragen lassen .

Die Eintragung in das Verzeichnis gilt für fünf Jahre ab dem Zeitpunkt der Genehmigung des Eintragungsbeschlusses.

An wen es sich richtet

Die Eintragung in das Verzeichnis können beantragen:

- Personen, die die in der öffentlichen Bekanntmachung festgelegten Voraussetzungen erfüllen, die im Abschnitt „Dokumente“ eingesehen werden kann;

- Personen, die Dienstleistungen erbringen, die den folgenden Kategorien des Katalogs der Sozial- und Betreuungsdienstleistungen zuzuordnen sind, der zuletzt durch Beschluss des Provinzrats Nr. 2187 vom 23. Dezember 2024 genehmigt wurde:

  1.  „Betreutes Wohnen für Volljährige“ (Blatt 1.1);
  2.  „Familiengemeinschaft für Minderjährige“ (Blatt 1.2)
  3.  „Sozialpädagogische Gemeinschaft“ (Blatt 1.3)
  4.  „Aufnahme von Familien“ (Blatt 1.5)
  5.  „Eltern-Kind-Aufnahmeeinrichtung“ (Blatt 1.6)

So geht es

Interessierte Personen können den Antrag auf Eintragung jederzeit stellen, indem sie den Antrag unter Beachtung der in der öffentlichen Bekanntmachung angegebenen weiteren Einzelheiten per E-Mail an die zertifizierte E-Mail-Adresse der zuständigen Stelle unter serv.politichesociali@pec.provincia.tn.it senden; Die Übermittlung über eine einfache E-Mail-Adresse ist gültig, wenn das Dokument mit einer digitalen Signatur oder einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist oder, selbst wenn es handschriftlich unterzeichnet ist, eingescannt und zusammen mit einer Kopie des Ausweisdokuments eingereicht wird; Die Übermittlung über eine zertifizierte E-Mail-Adresse ist gültig, wenn das Dokument über eine zertifizierte E-Mail-Adresse übermittelt wird, deren Zugangsdaten nach Identifizierung des Inhabers (PEC-ID) ausgestellt wurden, ohne dass eine Unterschrift erforderlich ist.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Um sich in das Verzeichnis eintragen zu lassen oder die Eintragung zu verlängern, muss ein entsprechender Antrag zusammen mit den folgenden ordnungsgemäß ausgefüllten Unterlagen eingereicht werden:

- Formular zur Erklärung der allgemeinen Anforderungen an die Organisation 

- Formular zur Erklärung der Mitglieder der Organe und der Ämter der Organisation

- Entwurf einer Vereinbarung

Die Unterzeichnung des Antrags und jedes dem Antrag beizufügenden Dokuments (Vereinbarung und Erklärung zur Bestätigung der allgemeinen Anforderungen an die Organisation) kann auf eine der folgenden Weisen erfolgen:  

1) digitale Signatur oder qualifizierte elektronische Signatur auf jeder Datei, die im statischen PDF-Format gespeichert und durch Hinzufügen des Namens der Organisation umbenannt wurde (z. B. „Vereinbarung_NameOrganisation“, „Erklärung_NameOrganisation“);
2) eigenhändige Unterschrift auf dem Ausdruck des Antrags und auf jedem dem Antrag beizufügenden Dokument; Es wird darum gebeten, die PDF-Dateien der Scans unter Angabe der Art des Dokuments und des Namens der Organisation zu benennen (z. B. „Antrag_Name_der_Organisation“) und diese zusammen mit einer Kopie des Ausweisdokuments einzureichen.

Formulare

Zeiten und Fristen

Interessierte können jederzeit einen Antrag stellen

120 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Ab dem Datum der Antragstellung

Kosten

Stempelmarke
16,00 Euro

falls fällig

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Avviso pubblico servizi residenziale per minori situati fuori dal territorio della provincia di Trento

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