Wohneinrichtungen für Erwachsene außerhalb der Provinz: Eintragung in die Liste der Verwalter

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Einrichtungen, die Sozialhilfeleistungen in Wohneinrichtungen für Erwachsene außerhalb der Provinz anbieten möchten, müssen eine Eintragung in die offene Liste der zugelassenen Anbieter beantragen.

Beschreibung

Die Unterbringung von Erwachsenen in Sozialeinrichtungen außerhalb des Provinzgebiets darf nur in Einrichtungen erfolgen, die von Vertragspersonen verwaltet werden.

Einrichtungen, die zu diesem Zweck einen Vertrag mit der Autonomen Provinz Trient abschließen wollen, müssen sich in die spezielle offene Liste der Verwalter eintragen lassen.

Die Eintragung in diese Liste gilt für fünf Jahre ab dem Zeitpunkt der Genehmigung der Eintragungsmaßnahme.

An wen es sich richtet

Um die Aufnahme in die Liste können sich bewerben

- Einrichtungen, die die in der öffentlichen Bekanntmachung festgelegten Anforderungen erfüllen, die unten im Abschnitt "Dokumente" eingesehen werden kann;

- Einrichtungen, die Dienstleistungen erbringen, die sich auf den Typus der "Willkommensgemeinschaft für Erwachsene" beziehen, wie er im Katalog der Sozialfürsorgedienste aufgeführt ist, der zuletzt durch den Beschluss des Provinzialrats Nr. 604 vom 6. April 2023 genehmigt wurde.

So geht es

Interessenten können ihre Bewerbung jederzeit beim Dienst für Sozialpolitik einreichen, und zwar auf eine der folgenden Arten und unter Einhaltung der in deröffentlichen Bekanntmachung genannten weiteren Spezifikationen

a) per Post, ausschließlich per Einschreiben mit Rückschein;

b) per E-Mail an das zertifizierte E-Mail-Postfach der zuständigen Struktur unter der Adresse serv.politichesociali@pec.provincia.tn.it; der Versand über ein einfaches E-Mail-Postfach ist gültig, wenn das Dokument mit einer digitalen Signatur oder einer qualifizierten elektronischen Signatur unterzeichnet ist oder, selbst wenn es handschriftlich unterzeichnet ist, eingescannt und zusammen mit einer Kopie des Ausweises eingereicht wird; der Versand über ein zertifiziertes E-Mail-Postfach ist gültig, wenn das Dokument über ein zertifiziertes E-Mail-Postfach übermittelt wird, dessen Zugangsdaten nach Identifizierung des Inhabers (PEC-ID) ausgestellt wurden, ohne dass eine Unterschrift erforderlich ist.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Um sich in die Liste einzutragen, müssen Sie einen Antrag einreichen, dem die folgenden ordnungsgemäß ausgefüllten Unterlagen beigefügt sind

- Formular für die Erklärung der allgemeinen Anforderungen der Organisation
- Überblick über das Übereinkommen
- Erklärung zum Datenschutz

Wird der Antrag auf Eintragung per elektronischer Post übermittelt, kann die Unterzeichnung des Antrags und jedes dem Antrag beizufügenden Dokuments (Vereinbarung, Datenschutzerklärung und Erklärung über die allgemeinen Anforderungen der Organisation) auf eine der folgenden Arten erfolgen
1) digitale Unterschrift oder qualifizierte elektronische Unterschrift jeder Datei, die im statischen PDF-Format gespeichert und unter Hinzufügung des Namens der Organisation umbenannt wird (z. B. "Name der Organisation_Kongress", "Name der Erklärung_Organisation")
2) handschriftliche Unterschrift des Ausdrucks des Antrags und jedes dem Antrag beizufügenden Dokuments; die PDF-Dateien der Scans sind unter Angabe der Art des Dokuments und des Namens der Organisation umzubenennen (z. B. "Antrag_Name_Organisation") und zusammen mit der Kopie des Ausweises zu übermitteln.

Formulare

Zeiten und Fristen

120 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Ab dem Datum der Anmeldung

Kosten

Steuermarke
16,00 Euro

falls fällig

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Avviso pubblico servizi residenziale per adulti situati fuori dal territorio della provincia di Trento

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Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 10.06.2025 17:40

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