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Wasserkonzessionen - Antrag auf Wasserkraftnutzung (Formular A-IDR)

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Antrag auf Erteilung einer öffentlichen Wasserentnahmekonzession für die hydroelektrische Nutzung (durchschnittliche jährliche Nennleistung bis 3.000 kW)

Beschreibung

Anträge auf Konzessionen für neue Wasserableitungen zur Wasserkraftnutzung oder für Änderungen bestehender Ableitungen mit einer Vergrößerung der vorgesehenen Strecke und/oder des Zeitraums und/oder der abzuleitenden Durchflussmenge werden bei der Dienststelle für öffentliche Wassernutzung (SUAP) eingereicht.

Diesen Anträgen sind ein geeigneter Bericht und Unterlagen beizufügen, aus denen die Umweltaspekte und die Übereinstimmung des Projekts mit den Kriterien und Bedingungen des Allgemeinen Plans für die öffentliche Wassernutzung (PGUAP) und des Wasserschutzplans (PTA-2022) hervorgehen, gegebenenfalls auch die Merkmale des Überwachungsplans für das betreffende Gewässer.

Der SUAP prüft die eingegangenen Unterlagen und veröffentlicht eine Bekanntmachung im regionalen Amtsblatt und im Register der territorial betroffenen Gemeinden, um die eventuelle Einreichung mehrerer technisch unvereinbarer Anträge gemäß dem R.D. Nr. 1775 vom 11. Dezember 1933 "Genehmigung des konsolidierten Textes der gesetzlichen Bestimmungen über Wasser- und Elektroinstallationen" zu erwirken. Liegen Gründe für die Unzulässigkeit oder Unvereinbarkeit vor, so beschließt es die Ablehnung oder Zurückweisung des Antrags durch eine ausdrückliche Maßnahme.

An wen es sich richtet

Bürger, Vereine, Unternehmen, Einzelunternehmen, Freiberufler, Körperschaften und andere Organisationen

Der Antrag kann von den Empfängern der Dienstleistung persönlich oder mit Unterstützung eines Fach- oder Beratungsunternehmens eingereicht werden.

So geht es

Unternehmen/Berufstätige: Der Antrag mit seinen Anlagen muss über PEC an die Adresse des öffentlichen Wassernutzungsdienstes serv.acquepubbliche@pec.provincia.tn.it geschickt werden.

Private Einrichtungen: Der Antrag muss mit seinen Anlagen an die oben genannte Adresse geschickt werden, eventuell über eine nicht zertifizierte E-Mail-Adresse oder über den Fachmann, der die technischen Unterlagen erstellt hat.

Öffentliche Verwaltungen, die mit P.I.Tre.zusammengeschlossen sind: Senden Sie den Antrag mit seinen Anhängen über die Interoperabilität von P.I.Tre.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

  • Anhang A - Blatt 1A oder Blatt 1B
  • Anhang B1 - Dem Antrag zugrunde liegendes Projekt
  • Anhang C2 - Erklärung und Unterlagen, die für die Ex-ante-Bewertung erforderlich sind
  • Anlage D - Kopie des Telematikbelegs (RT) der über PagoPA3 geleisteten Zahlung von 52,00 Euro
  • Anhang E - Vollmacht an einen oder mehrere Antragsteller zur Vertretung des Antragstellers gegenüber der Verwaltung und zur Unterzeichnung des Antrags
  • Anhang F - Vollmacht an einen Dritten für die Online-Einreichung des Antrags
  • Anhang G - Zu unterzeichnende Informationen zur Empfangsbestätigung durch den qualifizierten Techniker, der die technischen Unterlagen erstellt

Formulare

Zeiten und Fristen

Maximale Wartezeit: 450 Tage

450 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Ab dem ersten Arbeitstag nach Eingang des Antrags bei der zuständigen Struktur.Wenn der Antrag in weiteren Schritten bearbeitet wird, laufen die Fristen des Verfahrens zur Erteilung von Konzessionen für neue Wasserableitungen für hydroelektrische Zwecke mit einer durchschnittlichen Nennleistung von mehr als 20 kW und weniger als 3000 kW ab dem Datum der Genehmigung der Beschlüsse des Provinzialrats gemäß Artikel 7, Absatz 1, Buchstabe F) der Durchführungsbestimmungen des allgemeinen Plans für die Nutzung öffentlicher Gewässer, der durch den Präsidialerlass vom 15. Februar 2006 in Kraft gesetzt wurde, oder, falls vorgesehen, ab dem Datum der Genehmigung der endgültigen Maßnahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) oder des Prüfverfahrens (Screening), die gemäß DPP 20. Juli 2015, Nr. 9-23/Leg.).

Kosten

Steuermarke
16,00 Euro

Außer in Fällen der Befreiung gemäß Präsidialerlass 26.10.1972 Nr. 642, Tabelle B

Gebühren für Ermittlungen
52,00 Euro

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Norme in materia di acque pubbliche, opere idrauliche e relativi servizi provinciali

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Testo unico delle disposizioni di legge sulle acque e impianti elettrici.

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Che approva il regolamento per le derivazioni e utilizzazioni di acque pubbliche.

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Il Piano Generale per l’Utilizzazione delle Acque Pubbliche (P.G.U.A.P.) è lo strumento di governo delle risorse idriche che la Provincia ha adottato d’intesa con lo Stato. Esso equivale a un vero e proprio Piano di Bacino di rilievo nazionale, pertanto le sue previsioni e prescrizioni costituiscono direttive nei confronti degli strumenti di pianificazione territoriale.

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Kontakt

Contatti di Ufficio gestione integrata acque

Email - Segreteria:
serv.acquepubbliche@provincia.tn.it

Pec - Segreteria:
serv.acquepubbliche@pec.provincia.tn.it

Telefono - Segreteria:
0461.492930

Telefono - Segreteria:
0461.497307

Fax - Segreteria:
0461.492957

Contatti di Servizio utilizzazione acque pubbliche - aprie

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serv.acquepubbliche@.provincia.tn.it

Pec - Segreteria:
serv.acquepubbliche@pec.provincia.tn.it

Telefono - Segreteria:
0461.492930

Fax - Segreteria:
0461.492931

Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 03.03.2026 20:04

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