Beschreibung
Anträge auf Konzessionen für neue Wasserableitungen zur Wasserkraftnutzung oder für Änderungen bestehender Ableitungen mit einer Vergrößerung der vorgesehenen Strecke und/oder des Zeitraums und/oder der abzuleitenden Durchflussmenge werden bei der Dienststelle für öffentliche Wassernutzung (SUAP) eingereicht.
Diesen Anträgen sind ein geeigneter Bericht und Unterlagen beizufügen, aus denen die Umweltaspekte und die Übereinstimmung des Projekts mit den Kriterien und Bedingungen des Allgemeinen Plans für die öffentliche Wassernutzung (PGUAP) und des Wasserschutzplans (PTA-2022) hervorgehen, gegebenenfalls auch die Merkmale des Überwachungsplans für das betreffende Gewässer.
Der SUAP prüft die eingegangenen Unterlagen und veröffentlicht eine Bekanntmachung im regionalen Amtsblatt und im Register der territorial betroffenen Gemeinden, um die eventuelle Einreichung mehrerer technisch unvereinbarer Anträge gemäß dem R.D. Nr. 1775 vom 11. Dezember 1933 "Genehmigung des konsolidierten Textes der gesetzlichen Bestimmungen über Wasser- und Elektroinstallationen" zu erwirken. Liegen Gründe für die Unzulässigkeit oder Unvereinbarkeit vor, so beschließt es die Ablehnung oder Zurückweisung des Antrags durch eine ausdrückliche Maßnahme.