Vorläufige Konsultation

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Der Antragsteller kann beantragen, dass vor der Einreichung des Antrags auf Freigabe des Planfeststellungsbeschlusses ein Vorabkonsultationsverfahren durchgeführt wird, um die wesentlichen Elemente des Projekts, den Detaillierungsgrad der in die Umweltverträglichkeitsstudie (UVE) aufzunehmenden Informationen und die für ihre Ausarbeitung anzuwendenden Methoden festzulegen und etwaige für die Realisierung und den Betrieb des Projekts erforderliche Voraussetzungen oder ausschließende Elemente zu ermitteln, die sich aus der Raumordnung oder den in dem betreffenden Gebiet bestehenden Zwängen ergeben.

An wen es sich richtet

Öffentliches oder privates Subjekt, das das Projekt vorschlägt.

Der Antrag kann vom gesetzlichen Vertreter der vorschlagenden Einrichtung oder von ihrem Bevollmächtigten (der dem Antrag eine schriftliche Vollmacht beifügt) eingereicht werden

So geht es

Der Antragsteller übermittelt dem O.U. für Umweltverträglichkeitsprüfungen den Antrag auf Vorabkonsultation und fügt in elektronischer Form den Projektvorschlag, die vorläufige Umweltstudie und einen Bericht bei, der auf der Grundlage der zu erwartenden Umweltauswirkungen den Arbeitsplan für die Erstellung der UVE sowie einen Bericht über die Konformität des Projekts mit den Instrumenten der Raumordnung und der Stadtplanung darstellt.

Das Antragsformular und die beigefügten Unterlagen sind vorzugsweise per beglaubigter E-Mail an die folgende Adresse zu senden valamb.appa@pec.provincia.tn.it.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

  1. Antrag auf Einleitung des vorläufigen Konsultationsverfahrens;
  2. Vorläufige Umweltstudie;
  3. Projektvorschlag;
  4. Bericht, der auf der Grundlage der zu erwartenden Umweltauswirkungen den Arbeitsplan für die Erstellung der Umweltverträglichkeitsstudie (UVE) darstellt;
  5. Bericht über die Übereinstimmung des Projekts mit den Instrumenten der Raumordnung und der Stadtplanung;
  6. Liste der Dokumente - Blatt A;
  7. Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Antrag - Blatt B;
  8. Vollmacht für die Einreichung des Antrags und der zugehörigen Unterlagen (falls vorhanden).

NBAus Gründen des Schutzes personenbezogener Daten ist es erforderlich, dass die zu veröffentlichenden technischen Unterlagen keine handschriftlichen Unterschriften enthalten. Aus diesem Grund ist es vorzuziehen, dass alle Unterlagen von den Bearbeitern digital unterzeichnet werden oder dass eine nicht unterzeichnete Kopie (zusätzlich zur unterzeichneten Kopie) zur Veröffentlichung bereitgestellt wird und dass das Formular Erklärung über die Übereinstimmung der Unterlagen für Umweltprüfungsverfahren (UVP) ausgefüllt wird.

Formulare

Zeiten und Fristen

60 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Ab der Veröffentlichung der Bekanntmachung gemäß Artikel 6 Absatz 1 der Norma Foral 19/2013

Kosten

KOSTENLOS

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Disciplina provinciale della valutazione dell'impatto ambientale. Modificazioni della legislazione in materia di ambiente e territorio e della legge provinciale 15 maggio 2013, n. 9 (Ulteriori interventi a sostegno del sistema economico e delle famiglie)

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Norme in materia ambientale.

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Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 10.06.2025 16:54

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