Beschreibung
Wenn die Fahrbahn von Ausgrabungen, Arbeiten, Besetzungen usw. betroffen ist, die eine notwendige Änderung des normalen Verkehrsflusses zur Folge haben, muss der Straßenbesitzer eine Verordnung zur Änderung oder Aussetzung des Verkehrs in dem von den Arbeiten betroffenen Bereich erlassen. Die Verpflichtung zur Beantragung der Verordnung entsteht immer dann, wenn die Arbeiten oder Tätigkeiten eine auch nur teilweise Änderung des normalen Verkehrsflusses durch die Einrichtung einer alternierenden Einbahnstraße, eines Durchfahrts- oder Parkverbots usw. erforderlich machen, um den fließenden Verkehr auf der Straße zu vermeiden.
Beschränkungen
- Gebühr für die Inanspruchnahme von öffentlichem Grund und Boden (COSAP), die nach den geltenden Vorschriften je nach Art, Umfang und Dauer der Inanspruchnahme berechnet wird.
- Anträge können mit Beginn der Arbeiten (Gültigkeit des Auftrags) frühestens nach 7 natürlichen und aufeinanderfolgenden Tagen gestellt werden. Das System blockiert die Einreichung, wenn dieser Zeitrahmen nicht eingehalten wird.
- Es ist erforderlich, im Besitz der "Genehmigung für Arbeiten an Straßen und deren Zubehör sowie an straßenseitigen Pufferstreifen und Sichtbereichen (Art. 21 C.d.S.)" zu sein, die dem Antrag beigefügt werden muss. (nur bei Arbeiten, die Ausgrabungen oder ähnliches beinhalten).