Genehmigung für Arbeiten im Pufferstreifen der Straße

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Antrag auf Genehmigung von Arbeiten an Straßen und ihren Nebenanlagen sowie an Straßenrandstreifen und Sichtbereichen

Beschreibung

Beschränkungen

Bei Arbeiten innerhalb geschlossener Ortschaften ist die zweite Steuermarke nicht fällig.

An wen es sich richtet

Einzelpersonen, Unternehmen, öffentliche Einrichtungen

So geht es

Das Antragsformular muss ausgefüllt und an die PEC-Adresse der zuständigen Dienststelle geschickt werden.

Zeiten und Fristen

60 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Ab dem Tag nach Eingang des Antrags.

Das Ergebnis des Verfahrens wird per PEC/Empfehlung oder über die Pitre-Interoperabilität mitgeteilt.

Kosten

Steuermarke
16,00 Euro

fällig

Steuermarke
16,00 Euro

je nach Art der Zulassung

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Nuovo codice della strada

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Regolamento di esecuzione e di attuazione del nuovo codice della strada.

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Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 21.10.2025 17:51

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