Der Antrag muss im Zeitraum vom 1. November bis zum 30. November für Kosten und Aktivitäten eingereicht werden, die im folgenden Jahr durchgeführt werden sollen
Die zuständige Stelle erlässt innerhalb der angegebenen Frist die Konzessionsakte. Der Interessent wird über die Bewilligung unterrichtet.
Am Ende des Jahres, auf das sich die Bewilligung bezieht, reicht die Vereinigung den Antrag auf Abrechnung ein (weitere Informationen finden Sie auf dem entsprechenden Blatt im Abschnitt "Weitere Informationen" unten).
Auskünfte über den Stand des Verfahrens erteilt die zuständige Stelle (Kontaktinformationen finden Sie in diesem Merkblatt).
Hält die Struktur die Verfahrensfrist nicht ein, kann der Betroffene beim Generaldirektor des Ministeriums für Handwerk, Handel, Absatzförderung, Sport und Tourismus einen Antrag auf Abschluss des Verfahrens stellen.