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Verbraucherschutz: Aufnahme in die Liste

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Der Dienst richtet sich an Verbraucherschutzverbände, die sich in die in den spezifischen Rechtsvorschriften der Provinzen vorgesehene Liste eintragen lassen möchten

Beschreibung

Bei der Provinz wird ein Verzeichnis der Verbraucher- und Nutzerverbände erstellt. Die Eintragung ist fakultativ und ermöglicht es Ihnen, bestimmte Beiträge der Provinz in Anspruch zu nehmen.

An wen es sich richtet

Die Eintragung in die Liste der Verbraucher- und Nutzerverbände ist an folgende Voraussetzungen geknüpft

  1. Vorhandensein von mindestens einer operativen Zweigstelle auf dem Gebiet der Provinz, die mindestens 10 Stunden pro Woche für die Öffentlichkeit zugänglich ist
  2. seit mindestens drei Jahren durch öffentliche Urkunde oder beglaubigte private Urkunde gegründet sein und über eine Satzung verfügen, die ein demokratisches System begründet und den ausschließlichen Zweck des Schutzes von Verbrauchern und Nutzern auf nicht gewinnorientierter Basis vorsieht
  3. Führung eines jährlich aktualisierten Mitgliederverzeichnisses mit Angabe der für satzungsgemäße Zwecke direkt an die Vereinigung gezahlten Beiträge;
  4. eine Mitgliederzahl von mindestens 0,2 pro Tausend der Provinzbevölkerung;
  5. ununterbrochene Tätigkeit in der Provinz in den vorangegangenen drei Jahren mit dem Nachweis, dass in dem Dreijahreszeitraum in mindestens einhundert Fällen Hilfs- und Schutzleistungen für Verbraucher und Nutzer erbracht wurden;
  6. Aufstellung eines jährlichen Einnahmen- und Ausgabenplans;
  7. keine rechtskräftige Verurteilung ihres gesetzlichen Vertreters im Zusammenhang mit der Tätigkeit der Vereinigung selbst und keine Inhaberschaft des Titels eines Unternehmers oder Leiters von Produktions- und Dienstleistungsunternehmen in denselben Sektoren, in denen die Vereinigung tätig ist, in welcher Form auch immer
  8. weder jetzt noch in Zukunft Werbe- oder Verkaufsförderungsmaßnahmen für von Dritten hergestellte Waren oder Dienstleistungen durchführen und weder jetzt noch in Zukunft einen wirtschaftlichen Vorteil aus der Tätigkeit von Personen, Einrichtungen oder Organisationen ziehen, die aus irgendeinem Grund gewerbliche Tätigkeiten zur Herstellung von Waren oder Dienstleistungen ausüben oder Tätigkeiten ausüben, die den freien Berufen zuzuordnen sind.

So geht es

Die interessierte Partei muss den Antrag auf eine der folgenden Arten einreichen

  1. per E-Mail an die auf dem Formular angegebene PEC-Adresse;
  2. durch direkte Übergabe an die zuständige Provinzstruktur oder an eine andere Außenstelle der Provinz
  3. durch Übersendung per Einschreiben A.R.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Dem Antrag müssen folgende Unterlagen beigefügt werden

  1. eine einfache Kopie der Satzung und der Statuten des Vereins
  2. eine Liste mit den Initialen der Mitglieder, die zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags aktualisiert wurde, mit Angabe der Beiträge, die für die satzungsgemäßen Zwecke direkt an die Vereinigung gezahlt wurden
  3. einen vom gesetzlichen Vertreter der Vereinigung unterzeichneten Bericht, aus dem die Zusammensetzung der Organe der Vereinigung, ihre Organisationsstruktur (in der Vereinigung in der Provinz tätige Personen) und die in Artikel 1 Buchstabe e) genannten Anforderungen hervorgehen
  4. eine Kopie der Schlussbilanz für das Jahr vor dem Jahr der Antragstellung;
  5. eine unterzeichnete Kopie der Informationsmitteilung gemäß Artikel 13 und 14 der EU-Verordnung Nr. 679 von 2016;
  6. Kopie eines gültigen Personalausweises.

Formulare

Zeiten und Fristen

Der Antrag muss im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. Juni eingereicht werden.

60 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Sie wird am Tag nach dem Eingang des Antrags wirksam.

Der betroffene Verband wird über den positiven oder negativen Ausgang des Verfahrens informiert.

Kosten

Steuermarke
16,00 Euro

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Per la tutela dei consumatori e degli utenti

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Approvazione dei requisiti e modalità per l'iscrizione nell'elenco delle associazioni dei consumatori e utenti di cui all'articolo 7 della legge provinciale 21 aprile 1997, n. 8 "Per la tutela dei consumatori e degli utenti" e della relativa modulistica

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Begleitdokumente

Elenco delle associazioni di tutela dei consumatori che sono iscritte nell'elenco previsto dalla specifica normativa provinciale

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Kontakt

Contatti di Servizio artigianato e commercio

Email - Segreteria:
serv.artcom@provincia.tn.it

Pec - Segreteria:
serv.artcom@pec.provincia.tn.it

Telefono - Segreteria:
0461.494786

Telefono - Segreteria:
0461.494724

Fax - Segreteria:
0461.494747

Contatti di Ufficio attivita' commerciali, artigianali e supporto giuridico

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serv.artcom@provincia.tn.it

Pec - Segreteria:
serv.artcom@pec.provincia.tn.it

Telefono - Segreteria:
0461.494786

Fax - Segreteria:
0461.494747

Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 29.07.2025 18:10

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