Beschreibung
Die Unterbringung von Minderjährigen, jungen Erwachsenen, Alleinerziehenden und Schwangeren in Sozialeinrichtungen, die sich außerhalb des Provinzgebiets befinden, darf nur in Einrichtungen erfolgen, die von Vertragspersonen geleitet werden.
Einrichtungen, die zu diesem Zweck einen Vertrag mit der Autonomen Provinz Trient abschließen wollen, müssen sich in die spezielle offene Liste der Verwalter eintragen lassen .
Die Eintragung in die Liste gilt für fünf Jahre ab dem Zeitpunkt der Genehmigung der Eintragungsmaßnahme.