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Umwandlung von Führerscheinen, die von Nicht-EU-Staaten ausgestellt wurden

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So beantragen Sie die Umwandlung eines von Nicht-EU-Staaten ausgestellten Führerscheins in einen italienischen Führerschein.

Beschreibung

Inhaber eines gültigen Führerscheins, der von einem Nicht-EU-Staat ausgestellt wurde, mit dem ein spezielles internationales Abkommen besteht, und die ihren Wohnsitz in Italien angemeldet haben, können die Umwandlung des Führerscheins beantragen, ohne eine Prüfung ablegen zu müssen. 

Die Umwandlung eines von den folgendenNicht-EU-Staaten ausgestellten Führerscheins in einen italienischen Führerschein kann beantragt werden:

  • Algerien
  • Andorra
  • Argentinien
  • Bosnien und Herzegowina
  • Brasilien
  • Philippinen
  • Japan
  • Israel
  • Kosovo
  • Libanon
  • Mazedonien (Republik Nordmazedonien ist nicht umrechnbar)
  • Marokko
  • Moldawien
  • Fürstentum Monaco
  • Vereinigtes Königreich
  • Republik Korea
  • Republik San Marino
  • Serbien
  • Sri Lanka
  • Schweiz
  • Taiwan
  • Tunesien
  • Türkei
  • Ukraine

Die Umschreibung des Führerscheins istohneweitere Nachweise oder Prüfungen möglich, wenn:

  • derFührerschein gültigist (d. h. nicht abgelaufen ist) undvor der Aufnahme des Wohnsitzes in Italien erworben wurde;
  • die Umwandlunginnerhalb einer bestimmten Frist nach der Begründung des Wohnsitzes in Italien beantragt wird; diese Frist variiert je nach dem Staat, der den Führerschein ausgestellt hat, auf der Grundlage des jeweiligen Umwandlungsabkommens mit Italien, wie inder Tabelle zur Umwandlung von Führerscheinen aus Nicht-EU-Staaten angegeben

Beschränkungen

Vor Einreichung des Antrags muss eineärztliche Untersuchungzur Feststellung der psychophysischen Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs durchgeführt werden. Die Untersuchung muss von einem für Führerscheinuntersuchungen zugelassenen Arzt durchgeführt werden (sieheListe der zugelassenen Ärzte); in der Provinz Trient kann die Untersuchung bei der Provinzbehörde für Gesundheitsdienste (APSS) durchgeführt werden, wobei ein Termin über dasCUP vereinbart werden muss.

An wen es sich richtet

Nicht-EU-Bürger, die die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Inhaber eines in einem Nicht-EU-Land erworbenen Führerscheins, mit dem Italien ein Umtauschabkommen geschlossen hat;
  • die ihren Wohnsitz in Italien haben.

So geht es

Um einen Antrag zu stellen, müssen Siedie entsprechenden Formulare(Formular TT2112 und Ersatzerklärung zur Führerscheinumschreibung)herunterladen und ausfüllendieim Abschnitt „Einzureichende Unterlagen“ aufgeführtenUnterlagen beizufügenund diese bei den Dienststellen der Kraftfahrzeugbehörde einzureichen. Bevor Sie sich zu den Dienststellen begeben, müssen Sie einen Termin vereinbaren, indem Sie den Dienst„FÜHRERSCHEINUMWANDLUNGEN“ auswählen:Termin vereinbaren.

Für die Zahlung muss PAGOPA über das „Autofahrerportal“ genutzt werden, siehe:

PAGOPA-ANLEITUNG

Der PagoPA-Gebührencode für den Antrag auf Erteilung eines Führerscheins lautet:

  • T003 „Umwandlung eines ausländischen Führerscheins aus einem Nicht-EU-Land“ (ZUSTÄNDIGKEITSBEREICH TRENTO);

Hinweis: Vergewissern Sie sich vor der Zahlung, dass Sie „ZUSTÄNDIGKEITSBEREICH TRENTO“ und nicht „NATIONAL“ ausgewählt haben.

Die Unterschriften auf Übersetzungen und Echtheitserklärungen, die von einer in Italien ansässigen ausländischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung ausgestellt wurden, müssen bei der Präfektur oder der Regierungsstelle beglaubigt werden, sofern keine besonderen Ausnahmen vorliegen.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Zum Termin am Schalter müssen Sie Folgendes mitbringen:

  • dasausgefüllteFormular „TT 2112“(im Bereich „Formulare“ auf dieser Seite zum Herunterladen verfügbar);
  • dasausgefüllteFormular „Ersatzerklärung zur Führerscheinumwandlung“(im Bereich „Formulare“ auf dieser Seite zum Herunterladen verfügbar);
  • ein elektronisches ärztliches Attestmit Foto, ausgestellt von einem für Führerscheinuntersuchungen zugelassenen Arzt, sowie eine Kopie davon;
  • den Original-ausländischen Führerscheinsowie zwei Fotokopien;
  • einaktuellesPassfotoauf weißem Hintergrund, ohne Kopfbedeckung, auf nicht thermischem Papier, auf der Rückseite unterschrieben;
  • gültigerPersonalausweis;
  • für Nicht-EU-Bürger:diegültigeAufenthaltsgenehmigungim Original oder, falls diese abgelaufen ist, mit der Verlängerungsbescheinigung;
  • falls der Antrag nicht vom Antragsteller selbst eingereicht wird,eine Vollmachtauf einfachem Papier sowie gültige Ausweisdokumente (im Original oder als Fotokopie) des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten;
  • Zahlungsbeleg für dieüber PagoPA geleisteteGebühr(CodeT003„Umwandlung eines ausländischen Führerscheins aus einem Nicht-EU-Land“ (GEBIET TRENTO));
  • je nach dem Staat, der den Führerschein ausgestellt hat, sind auf der Grundlage des mit Italien geschlossenen spezifischen Umtauschabkommensbestimmte Unterlagenvorzulegen, die inder Tabelle für die Umtausch von Führerscheinen aus Nicht-EU-Staaten aufgeführtsind.
  • vom Betroffenen unterzeichnete Datenschutzerklärung

Achtung: Während der Bearbeitung des Umtauschantrags wird kein vorläufiger Führerschein ausgestellt.

Formulare

Zeiten und Fristen

Ein Antrag kann jederzeit gestellt werden. 

Kosten

Gebühren
10,20 Euro

Zahlung über PagoPA, Tarif „T003“

Stempelsteuer
32,00 Euro

Zahlung über PAGOPA, Tarif „T003“

Kontakt

Contatti di Servizio motorizzazione civile

Email - Segreteria:
motorizzazione.civile@provincia.tn.it

Pec - Segreteria:
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Mi.
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Do.
08:30 - 12:30 (con appuntamento), 14:00 - 15:00 (solo ritiro documenti)
Fr.
08:30 - 12:30 (con appuntamento)
Erster Gültigkeitstag 01.05.2020

Zusatzinformationen

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Letzte Änderung: 10.07.2026 18:01

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