Beschreibung
Inhaber eines gültigen Führerscheins, der von einem Nicht-EU-Staat ausgestellt wurde, mit dem ein spezielles internationales Abkommen besteht, und die ihren Wohnsitz in Italien angemeldet haben, können die Umwandlung des Führerscheins beantragen, ohne eine Prüfung ablegen zu müssen.
Die Umwandlung eines von den folgendenNicht-EU-Staaten ausgestellten Führerscheins in einen italienischen Führerschein kann beantragt werden:
- Algerien
- Andorra
- Argentinien
- Bosnien und Herzegowina
- Brasilien
- Philippinen
- Japan
- Israel
- Kosovo
- Libanon
- Mazedonien (Republik Nordmazedonien ist nicht umrechnbar)
- Marokko
- Moldawien
- Fürstentum Monaco
- Vereinigtes Königreich
- Republik Korea
- Republik San Marino
- Serbien
- Sri Lanka
- Schweiz
- Taiwan
- Tunesien
- Türkei
- Ukraine
Die Umschreibung des Führerscheins istohneweitere Nachweise oder Prüfungen möglich, wenn:
- derFührerschein gültigist (d. h. nicht abgelaufen ist) undvor der Aufnahme des Wohnsitzes in Italien erworben wurde;
- die Umwandlunginnerhalb einer bestimmten Frist nach der Begründung des Wohnsitzes in Italien beantragt wird; diese Frist variiert je nach dem Staat, der den Führerschein ausgestellt hat, auf der Grundlage des jeweiligen Umwandlungsabkommens mit Italien, wie inder Tabelle zur Umwandlung von Führerscheinen aus Nicht-EU-Staaten angegeben
Beschränkungen
Vor Einreichung des Antrags muss eineärztliche Untersuchungzur Feststellung der psychophysischen Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs durchgeführt werden. Die Untersuchung muss von einem für Führerscheinuntersuchungen zugelassenen Arzt durchgeführt werden (sieheListe der zugelassenen Ärzte); in der Provinz Trient kann die Untersuchung bei der Provinzbehörde für Gesundheitsdienste (APSS) durchgeführt werden, wobei ein Termin über dasCUP vereinbart werden muss.