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Umwandlung der von Nicht-EU-Staaten ausgestellten Lizenzen

  • Aktiv

Beantragung der Umwandlung von in Nicht-EU-Staaten ausgestellten Führerscheinen in einen italienischen Führerschein.

Beschreibung

Der Inhaber eines gültigen Führerscheins, der von einem Nicht-EU-Mitgliedstaat ausgestellt wurde, mit dem ein spezielles internationales Abkommen besteht, und der in Italien einen eingetragenen Wohnsitz erworben hat, kann die Umwandlung des Führerscheins beantragen, ohne die Prüfung abzulegen.

Es ist möglich, die Umwandlung von Führerscheinen, die von den folgenden Nicht-EU-Staaten ausgestellt wurden, in einen italienischen Führerschein zu beantragen

  • Albanien
  • Algerien
  • Andorra
  • Argentinien
  • Bosnien und Herzegowina
  • Brasilien
  • Philippinen
  • Japan
  • Israel
  • Kosovo
  • Libanon
  • Mazedonien
  • Marokko
  • Moldawien
  • Monaco
  • Vereinigtes Königreich
  • Republik Korea
  • Republik San Marino
  • Serbien
  • Schweiz
  • Taiwan
  • Tunesien
  • Türkei
  • Ukraine

Der Umtausch des Führerscheins ist ohne weitere Tests oder Prüfungen möglich, wenn:

  • er noch gültig ist (d. h. nicht abgelaufen ist) und vor dem Erwerb des Wohnsitzes in Italien erworben wurde
  • er innerhalb einer bestimmten Frist nach dem Erwerb des Wohnsitzes in Italien beantragt wird, die je nach Staat, der den Führerschein ausgestellt hat, auf der Grundlage der mit Italien getroffenen spezifischen Umtauschvereinbarung variiert, wie in der Tabelle für den Umtausch von Führerscheinen, die von Nicht-EU-Staaten ausgestellt wurden, angegeben

Beschränkungen

Bevor Sie Ihren Antrag einreichen, müssen Sie sich einer ärztlichen Untersuchung unterziehen, um Ihre psychophysische Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen festzustellen. Die Untersuchung muss von einem Arzt durchgeführt werden, der zur Durchführung von Führerscheinuntersuchungen befugt ist (siehe Liste der befugten Ärzte); in der Provinz Trient kann die Untersuchung bei der Provinzagentur für Gesundheitsdienste (APSS) durchgeführt werden, wo Sie einen Termin vereinbaren können, indem Sie sich an das CUP wenden.

An wen es sich richtet

Nicht-EU-Bürger, die die folgenden Voraussetzungen erfüllen

  • Inhaber eines Führerscheins, der in einem Nicht-EU-Land erworben wurde, mit dem Italien ein Umwandlungsabkommen geschlossen hat;
  • mit anagrafischem Wohnsitz in Italien.

So geht es

Um einen Antrag einzureichen, müssen Sie die bereitgestellten Formulare (Muster TT2112 und Dichiarazione sostitutiva per conversione patente) herunterladen und ausfüllen, die im Abschnitt "Einzureichende Unterlagen" aufgeführten Dokumente beifügen und sie bei den Dienststellen des Kraftfahrtbundesamtes abgeben. Bevor Sie sich zu den Ämtern begeben, müssen Sie einen Termin vereinbaren, indem Sie den Dienst"CONVERSIONI PATENTI" (Führerscheinumtausch) auswählen.

Für die Zahlung ist es notwendig, PAGOPA über "il portale dell'automobilista" zu benutzen, siehe:

PAGOPA-ANWEISUNGEN

Der PagoPA-Tarifcode für Führerscheinanträge lautet:

  • T003 "Umtausch eines ausländischen Führerscheins aus einem Nicht-EU-Land"(AMBITO TRENTO);

NB: Vergewissern Sie sich vor der Zahlung, dass Sie AMBITO TRENTO und nicht NAZIONALE gewählt haben.

Unterschriften auf Übersetzungen und Echtheitserklärungen, die von einer ausländischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung mit Sitz in Italien ausgestellt wurden, müssen bei der Präfektur oder dem Regierungskommissariat beglaubigt werden, es sei denn, es gelten besondere Ausnahmen.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Zum Termin am Schalter müssen Sie mitbringen:

  • das ausgefüllte Formular"TT 2112 " (herunterladbar im Abschnitt "Formulare" auf dieser Seite);
  • das ausgefüllte Formular"Dichiarazione sostitutiva per conversione patente" (herunterladbar aus dem Abschnitt "Formulare" auf dieser Seite);
  • computergestütztes ärztliches Attest mit Lichtbild, ausgestellt von einem zur Durchführung von Führerscheinuntersuchungen befugten Arzt, sowie eine Fotokopie davon;
  • Original desausländischen Führerscheins und zwei Fotokopien;
  • ein neueresLichtbild in Passgröße auf weißem Hintergrund und ohne Kopfbedeckung auf nichtthermischem Papier mit Unterschrift auf der Rückseite;
  • ein gültigesAusweisdokument;
  • bei Nicht-EU-Bürgern eine gültige Aufenthaltserlaubnis im Original oder, falls sie abgelaufen ist, eine Verlängerungsbescheinigung;
  • wenn die Akte nicht von der betreffenden Person vorgelegt wird, eine Vollmacht auf Normalpapier und gültige Ausweispapiere im Original oder in Fotokopie der delegierenden Partei und des Delegierten
  • eine Quittung über die Zahlung der Steuer über PagoPA (Code T003 "Umschreibung des ausländischen Führerscheins Nicht-EU-Land" (AMBITO TRENTO)" );
  • je nach dem Staat, der den Führerschein auf der Grundlage des mit Italien abgeschlossenen spezifischen Umtauschabkommens ausgestellt hat, müssen bestimmte Unterlagen vorgelegt werden, die in der Tabelle für den Umtausch von Führerscheinen, die von Nicht-EU-Staaten ausgestellt wurden, angegeben sind.
  • vom Interessenten unterzeichnete Datenschutzerklärung

Achtung: Bis zur Erledigung des Umtauschantrags wird kein vorläufiger Führerschein ausgestellt.

Formulare

Zeiten und Fristen

Sie können sich jederzeit bewerben.

Kosten

Gebühren
10,20 Euro

Zahlung über PagoPA-Tarif "T003"

Stempelgebühr
32,00 Euro

Zahlung über PAGOPA-Tarif "T003

Kontakt

Contatti di Servizio motorizzazione civile

Email - Segreteria:
motorizzazione.civile@provincia.tn.it

Pec - Segreteria:
motorizzazione.civile@pec.provincia.tn.it

Telefono - Segreteria:
0461.492002

Fax - Segreteria:
0461.492047

NB: 14:00 - 15:00 solo ritiro di patenti, fogli rosa, CQC, CAP, documenti o targhe (senza appuntamento)

Mo.
08:30 - 12:30 (con appuntamento), 14:00 - 15:00 (solo ritiro documenti)
Di.
08:30 - 12:30 (con appuntamento), 14:00 - 15:00 (solo ritiro documenti)
Mi.
08:30 - 12:30 (con appuntamento), 14:00 - 15:00 (solo ritiro documenti)
Do.
08:30 - 12:30 (con appuntamento), 14:00 - 15:00 (solo ritiro documenti)
Fr.
08:30 - 12:30 (con appuntamento)
Erster Gültigkeitstag 01.05.2020

Zusatzinformationen

Verknüpfte Dienste/Sonstige Dienste

Buchen Sie einen Termin an den Schaltern des DMV

Wie Sie während der Öffnungszeiten von Montag bis Freitag von 8.30 bis 12.30 Uhr einen Termin an den Schaltern der Abteilung für zivile Kfz-Zulassungen vereinbaren können, und zwar an den Schaltern für landwirtschaftliche Lizenzen und Führerscheine (ausgenommen Umschreibungen) und für Führerscheinumschreibungen

Letzte Änderung: 17.11.2025 13:07

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