Beschreibung
Der Inhaber eines gültigen Führerscheins, der von einem Nicht-EU-Mitgliedstaat ausgestellt wurde, mit dem ein spezielles internationales Abkommen besteht, und der in Italien einen eingetragenen Wohnsitz erworben hat, kann die Umwandlung des Führerscheins beantragen, ohne die Prüfung abzulegen.
Es ist möglich, die Umwandlung von Führerscheinen, die von den folgenden Nicht-EU-Staaten ausgestellt wurden, in einen italienischen Führerschein zu beantragen
- Albanien
- Algerien
- Andorra
- Argentinien
- Bosnien und Herzegowina
- Brasilien
- Philippinen
- Japan
- Israel
- Kosovo
- Libanon
- Mazedonien
- Marokko
- Moldawien
- Monaco
- Vereinigtes Königreich
- Republik Korea
- Republik San Marino
- Serbien
- Schweiz
- Taiwan
- Tunesien
- Türkei
- Ukraine
Der Umtausch des Führerscheins ist ohne weitere Tests oder Prüfungen möglich, wenn:
- er noch gültig ist (d. h. nicht abgelaufen ist) und vor dem Erwerb des Wohnsitzes in Italien erworben wurde
- er innerhalb einer bestimmten Frist nach dem Erwerb des Wohnsitzes in Italien beantragt wird, die je nach Staat, der den Führerschein ausgestellt hat, auf der Grundlage der mit Italien getroffenen spezifischen Umtauschvereinbarung variiert, wie in der Tabelle für den Umtausch von Führerscheinen, die von Nicht-EU-Staaten ausgestellt wurden, angegeben
Beschränkungen
Bevor Sie Ihren Antrag einreichen, müssen Sie sich einer ärztlichen Untersuchung unterziehen, um Ihre psychophysische Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen festzustellen. Die Untersuchung muss von einem Arzt durchgeführt werden, der zur Durchführung von Führerscheinuntersuchungen befugt ist (siehe Liste der befugten Ärzte); in der Provinz Trient kann die Untersuchung bei der Provinzagentur für Gesundheitsdienste (APSS) durchgeführt werden, wo Sie einen Termin vereinbaren können, indem Sie sich an das CUP wenden.