An wen es sich richtet
Öffentliche oder private Einrichtung, die das Projekt vorschlägt.
Der Antrag kann von dem gesetzlichen Vertreter oder seinem Bevollmächtigten eingereicht werden.
Mit dem UVP-Screening-Verfahren soll festgestellt werden, ob ein Projekt voraussichtlich erhebliche negative Auswirkungen auf die Umwelt haben wird und daher einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterzogen werden sollte. Eine Vorprüfung des Projekts kann vor Einreichung des Antrags unter Verwendung des speziellen Antragsformulars für die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) beantragt werden, um das richtige Verfahren zu ermitteln.