Beschreibung
Das Provinzgesetz über die Beherbergung von Touristen verpflichtet diejenigen, die Häuser oder Wohnungen zur Vermietung an Touristen anbieten, die aus irgendeinem Grund verfügbar sind, eine spezielle Mitteilung an die für das Gebiet zuständige Gemeinde zu senden und diese zu aktualisieren.
Die gesammelten Daten fließen in eine systematische und umfassende Datenbank ein, die den Unterkünften zur touristischen Nutzung gewidmet ist und vom Tourismusinformationssystem(DTU-Alloggi) verwaltet wird.
Die Meldung muss online erfolgen, indem man sich mit dem Portal http://www.alloggituristici.provincia.tn.it verbindet und sich auf die vorgeschriebene Weise authentifiziert (CPS, CNS, SPID).
Beschränkungen
Bei nicht fristgerechter oder unvollständiger Übermittlung der Mitteilung oder der Aktualisierungen wird ein Bußgeld zwischen 200 € und 600 € pro Haus oder Wohnung verhängt.
Es wird daran erinnert, dass jeder, der eine Unterkunft zur touristischen Vermietung anbietet, verpflichtet ist, nachdem er die Mitteilung gemacht hat,:
- Die CIN zu erwerben, anzugeben und anzuzeigen (siehe alle Informationen);
nur bei kurzfristigen/touristischen Vermietungen, die in unternehmerischer Form ausgeübt werden , eine beglaubigte Anzeige über die Aufnahme der Tätigkeit (SCIA) bei der zentralen Meldestelle für produktive Tätigkeiten (SUAP) der Gemeinde, auf deren Gebiet die Tätigkeit ausgeübt wird, einzureichen.
Artikel 13-ter, Absatz 8 der Gesetzesverordnung Nr. 145/2023 führte diese Verpflichtung für jeden ein, der direkt oder über einen Vermittler die Tätigkeit der Vermietung zu touristischen Zwecken oder der kurzfristigen Vermietung von weniger als 30 Tagen in unternehmerischer Form ausübt (gemäß Artikel 4 der Gesetzesverordnung Nr. 50/2017, die mit Änderungen in das Gesetz Nr. 96/2017 umgewandelt wurde).Die Verpflichtung zur Vorlage der SCIA besteht auch, wenn die Vermutung der Unternehmereigenschaft der Tätigkeit, die durch Art. 1, Absatz 595, des Gesetzes Nr. 178/2020 sanktioniert wird, für diejenigen gilt , die mehr als vier Wohnungen in jedem Steuerzeitraum zur kurzfristigen Vermietung anbieten.
Die Ausübung des Kurzzeitvermietungs-/Tourismusgeschäfts in unternehmerischer Form unterliegt in jedem Fall der in Art. 37 bis des Provinzgesetzes Nr. 7/2002 genannten Mitteilung mit anschließender Eintragung der Unterkunft in die provinziale Datenbank DTU-Wohnen.Für die korrekte Erstellung des Registers der Gesellschaft oder Firma muss sich der Vermieter direkt an die territorial zuständige Gemeinde wenden. Zu diesem Zweck kann er das Papierformular verwenden, das in der Rubrik Formulare heruntergeladen werden kann.
Am Tag nach dieser Eintragung muss der Vermieter eine Verbindung zur nationalen Datenbank der Beherbergungsbetriebe (BDSR) herstellen, um die CIN zu erhalten, und dann die SCIA bei der territorial zuständigen SUAP einreichen.
- Bitte wenden Sie sich an die Polizeidirektion Trient (0461/899700 - 0461/899701 - upgsp.tn@poliziadistato.it), die Ihnen die Zugangsdaten für die Aktivierung der telematischen Übermittlung der persönlichen Daten der Gäste an das Portal Weballoggiati der Abteilung für öffentliche Sicherheit (Ministerialerlass vom 7. Januar 2013) ausstellt. Bitte beachten Sie, dass die Nichtübermittlung der Daten einen strafrechtlichen Verstoß gemäß den Artikeln 17 und 109 des konsolidierten Gesetzes über die öffentliche Sicherheit darstellt; (siehe Informationen und Anweisungen);
- Übermitteln Sie die Ankunfts- und Abreisedaten der Gäste für die Zwecke der ISTAT-Meldung, indem Sie sich mit dem Portal www.alloggituristici.provincia.tn.it verbinden und im MENÜ SERVICES - ISTAT-Meldung (Infos und Anweisungen) oder das örtliche Fremdenverkehrsamt kontaktieren, in dem die Unterkunft registriert ist (siehe ISTAT-Kontaktliste);
- Erhebung der Kurtaxe. Der Betrag, den der Vermieter dem Touristen in Rechnung stellt, beträgt 1,00 Euro pro Person und Übernachtung für maximal 10 aufeinanderfolgende Tage in derselben Unterkunft. Weitere Informationen finden Sie auf der Website von Trentino Riscossioni spa in der entsprechenden Rubrik und im entsprechenden Leitfaden zur Kurtaxe der Provinz;