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Touristische Unterkünfte

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Wie kann man die Verfügbarkeit von Unterkünften zur touristischen Nutzung (Häuser und Wohnungen) gemäß den Vorschriften der Provinz für touristische Unterkünfte mitteilen?

Beschreibung

Das Provinzgesetz über die Beherbergung von Touristen verpflichtet diejenigen, die Häuser oder Wohnungen zur Vermietung an Touristen anbieten, die aus irgendeinem Grund verfügbar sind, eine spezielle Mitteilung an die für das Gebiet zuständige Gemeinde zu senden und diese zu aktualisieren.

Die gesammelten Daten fließen in eine systematische und umfassende Datenbank ein, die den Unterkünften zur touristischen Nutzung gewidmet ist und vom Tourismusinformationssystem(DTU-Alloggi) verwaltet wird.

Die Meldung muss online erfolgen, indem man sich mit dem Portal http://www.alloggituristici.provincia.tn.it verbindet und sich auf die vorgeschriebene Weise authentifiziert (CPS, CNS, SPID).

Beschränkungen

Bei nicht fristgerechter oder unvollständiger Übermittlung der Mitteilung oder der Aktualisierungen wird ein Bußgeld zwischen 200 € und 600 € pro Haus oder Wohnung verhängt.

Es wird daran erinnert, dass jeder, der eine Unterkunft zur touristischen Vermietung anbietet, verpflichtet ist, nachdem er die Mitteilung gemacht hat,:

  • nur bei kurzfristigen/touristischen Vermietungen, die in unternehmerischer Form ausgeübt werden , eine beglaubigte Anzeige über die Aufnahme der Tätigkeit (SCIA) bei der zentralen Meldestelle für produktive Tätigkeiten (SUAP) der Gemeinde, auf deren Gebiet die Tätigkeit ausgeübt wird, einzureichen.
    Artikel 13-ter, Absatz 8 der Gesetzesverordnung Nr. 145/2023 führte diese Verpflichtung für jeden ein, der direkt oder über einen Vermittler die Tätigkeit der Vermietung zu touristischen Zwecken oder der kurzfristigen Vermietung von weniger als 30 Tagen in unternehmerischer Form ausübt (gemäß Artikel 4 der Gesetzesverordnung Nr. 50/2017, die mit Änderungen in das Gesetz Nr. 96/2017 umgewandelt wurde).

    Die Verpflichtung zur Vorlage der SCIA besteht auch, wenn die Vermutung der Unternehmereigenschaft der Tätigkeit, die durch Art. 1, Absatz 595, des Gesetzes Nr. 178/2020 sanktioniert wird, für diejenigen gilt , die mehr als vier Wohnungen in jedem Steuerzeitraum zur kurzfristigen Vermietung anbieten.

    Die Ausübung des Kurzzeitvermietungs-/Tourismusgeschäfts in unternehmerischer Form unterliegt in jedem Fall der in Art. 37 bis des Provinzgesetzes Nr. 7/2002 genannten Mitteilung mit anschließender Eintragung der Unterkunft in die provinziale Datenbank DTU-Wohnen.Für die korrekte Erstellung des Registers der Gesellschaft oder Firma muss sich der Vermieter direkt an die territorial zuständige Gemeinde wenden. Zu diesem Zweck kann er das Papierformular verwenden, das in der Rubrik Formulare heruntergeladen werden kann.
    Am Tag nach dieser Eintragung muss der Vermieter eine Verbindung zur nationalen Datenbank der Beherbergungsbetriebe (BDSR) herstellen, um die CIN zu erhalten, und dann die SCIA bei der territorial zuständigen SUAP einreichen.

  • Bitte wenden Sie sich an die Polizeidirektion Trient (0461/899700 - 0461/899701 - upgsp.tn@poliziadistato.it), die Ihnen die Zugangsdaten für die Aktivierung der telematischen Übermittlung der persönlichen Daten der Gäste an das Portal Weballoggiati der Abteilung für öffentliche Sicherheit (Ministerialerlass vom 7. Januar 2013) ausstellt. Bitte beachten Sie, dass die Nichtübermittlung der Daten einen strafrechtlichen Verstoß gemäß den Artikeln 17 und 109 des konsolidierten Gesetzes über die öffentliche Sicherheit darstellt; (siehe Informationen und Anweisungen);
  • Erhebung der Kurtaxe. Der Betrag, den der Vermieter dem Touristen in Rechnung stellt, beträgt 1,00 Euro pro Person und Übernachtung für maximal 10 aufeinanderfolgende Tage in derselben Unterkunft. Weitere Informationen finden Sie auf der Website von Trentino Riscossioni spa in der entsprechenden Rubrik und im entsprechenden Leitfaden zur Kurtaxe der Provinz;

An wen es sich richtet

Für diejenigen, die in irgendeiner Form über Wohnungen oder Häuser verfügen und beabsichtigen, diese an Touristen zu vermieten.

So geht es

Die Meldung muss online eingereicht werden, indem man sich mit dem Portal http://www.alloggituristici.provincia.tn.it verbindet und sich auf die vorgeschriebene Weise authentifiziert (CPS, CNS, SPID).

Bürger, die die Meldung nicht online einreichen können, können das Papierformular ausfüllen und bei der zuständigen Gemeinde abgeben oder die Meldung über ihre lokale Tourismusorganisation (Aziende per il turismo - APT) einreichen.

Bei der kurzfristigen/touristischen Vermietung in unternehmerischer Form muss der Vermieter direkt bei der örtlich zuständigen Gemeinde die korrekte Gründung des Unternehmens oder des Unternehmensregisters beantragen. Zu diesem Zweck kann er das Papierformular verwenden, das in der Rubrik Formulare heruntergeladen werden kann.

Besondere Fälle

Die Mitteilung betrifft NICHT Unterkünfte, die unter andere Beherbergungsarten fallen, wie z. B. "Ferienhäuser und -wohnungen" gemäß Artikel 34 des Gesetzes, oder so genannte "Zweitwohnungen", d. h. Häuser, die dem Eigentümer zur Verfügung stehen und nicht auf dem touristischen Mietmarkt angeboten werden.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Für die Mitteilung sind die Katasterdaten der Wohnung (Katastralgemeinde, Grundstück, Parzelle und Steuernummer des Eigentümers) und eine E-Mail-Adresse erforderlich.

Formulare

Zeiten und Fristen

Die Meldung muss erfolgen, bevor die Unterkunft für die touristische Vermietung angeboten wird, und wird aktualisiert, wenn sich die Zahl der zuvor gemeldeten Betten ändert oder wenn die touristische Vermietung eingestellt wird.

Kosten

KOSTENLOS

Zugang zum Service

DTU Touristische Unterkünfte

Authentifizierung

Bürgerkarte (CNS)
Gesundheitskarte des Landes (CPS)
SPID Stufe 2
Elektronischer Personalausweis (CIE)
Electronic IDentification, Authentication and Trust Services (eIDAS)

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Disciplina degli esercizi alberghieri ed extra-alberghieri e promozione della qualità della ricettività turistica

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Regolamento di esecuzione della legge provinciale 15 maggio 2002, n. 7 'Disciplina degli esercizi alberghieri ed extra-alberghieri e promozione della qualità della ricettività turistica'

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Disposizioni in materia di codice identificativo nazionale (CIN). Indicazioni in merito alla Banca Dati Strutture Ricettive (BDSR). Legge provinciale 5 agosto 2024, n. 9.

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Zusatzinformationen

Links zu externen Seiten

Verknüpfte Dienste/Sonstige Dienste

Online-Meldung der Anwesenheit von Gästen an ISTAT und die öffentliche Sicherheit

Online-Übermittlung der ISTAT C59-Daten und der Dateien zur öffentlichen Sicherheit zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen zur Mitteilung der An- und Abreise von Gästen in Hotels, Nicht-Hotelzimmern und Privatunterkünften für touristische Zwecke

Bewegung von Touristen in Privatunterkünften - Istat-Meldung

Istat Alloggi (Istat Unterkunft) ist die Anwendung, die es ermöglicht, dem Institut für Statistik der Provinz Trient (ISPAT) die Bewegungen von Touristen in Unterkünften (Häusern und Wohnungen) von Privatpersonen mitzuteilen, die im Einwohnermeldeamt der Provinz gemäß der nationalen Gesetzgebung (Nationales Statistisches Programm - Istat Erhebung 00139) registriert und mit einem CIPAT-Identifikationscode versehen sind.

Letzte Änderung: 28.07.2025 18:12

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