Beschreibung
Gemeinden, Talschaften und andere Körperschaften, Unternehmen, Gewerbetreibende und Bürger können bei der Dienststelle Handel und Handwerk schriftlich oder telefonisch um Beratung über die Anwendung der Vorschriften über die Ausübung von Einzelhandelstätigkeiten in festen Räumlichkeiten, die gewerbliche Stadtplanung, den Handel auf öffentlichen Flächen, Märkte, die dem Verkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse vorbehalten sind, typische Märkte, besondere Tische, besondere Formen des Einzelhandelsverkaufs, den Verkauf in Form von Bastelarbeiten, den Verkauf, der der Öffentlichkeit als besonders günstige Gelegenheit präsentiert wird, den Verkauf in Zeitungen und Zeitschriften, den Großhandel und Messen bitten.