Dieser Inhalt wurde mit einem automatischen Übersetzungstool übersetzt: Der Text kann ungenaue Informationen enthalten.

Stipendium für Schulaufenthalte im Ausland in Nicht-EU-Ländern im Schuljahr 2027/2028

  • In Bearbeitung

Dieser Dienst ist derzeit nicht verfügbar, und die Inhalte der Seite werden gerade aktualisiert.

Kriterien und Modalitäten für die Gewährung eines Stipendiums an Schüler der Sekundarstufe II für den Besuch von Schulprogrammen im Ausland in Ländern außerhalb der Europäischen Union

L’immagine mostra un gruppo di cinque giovani in piedi all’interno di un edificio, che sembrano chiacchierare tra loro in modo informale, come durante un intervallo a scuola o all’università. Alcuni tengono in mano il telefono o lo zaino, mentre uno dei ragazzi e una ragazza in primo piano gesticolano, dando l’idea di una conversazione animata ma amichevole.
© Provincia autonoma di Trento -

Beschreibung

Mit Beschluss der Landesregierung Nr. xxxx vom xx.xx.2026 wurde die Ausschreibung genehmigt, die die Kriterien und Modalitäten für die Gewährung eines Stipendiums an Schüler der Sekundarstufe II für den Besuch von Schulprogrammen im Ausland in Ländern außerhalb der Europäischen Union enthält, um die Sprachkenntnisse zu verbessern und das Verständnis für andere Kulturen zu fördern, während des Schuljahres 2027/2028.

Es handelt sich um einen Zuschuss für den Besuch des:

  • 3. Jahrgangsstufe für Schüler, die vierjährige weiterführende Schulen besuchen,
  • 4. Jahrgang für Schüler anderer weiterführender Schulen.

Der Schulaufenthalt muss an einer ausländischen Bildungseinrichtung mit Sitz in einem Land außerhalb der Europäischen Union absolviert werden.
Der Schulbesuch kann ein Jahr oder einen Teil davon umfassen.

Das Stipendium wird in zwei Raten ausgezahlt:

  • die erste als Vorauszahlung, entspricht 50 % des Gesamtbetrags (einschließlich eines eventuellen Zusatzbetrags, der von der Verwaltung für Studierende mit Behinderung gewährt wird). Informationen zu den Einreichungsmodalitäten und Fristen finden Sie in der Ausschreibung.
  • Die zweite Restzahlung, in Höhe von 50 % des Gesamtbetrags, nach Abschluss des Schulprogramms nach Überprüfung des von der ausländischen Schule erstellten Abschlussberichts (einschließlich eines eventuellen Zusatzbetrags, der von der Verwaltung im Falle von Studierenden mit Behinderung gewährt wird)

Das Stipendium ist nicht mit Gutscheinen oder ähnlichen Leistungen kumulierbar, die für denselben Zweck von der Provinz oder anderen öffentlichen und privaten Trägern, einschließlich gemeinnütziger Organisationen (z. B. INPS, Fondazione Caritro, Intercultura, WEP usw.), gewährt werden.

Die Organisation des Schulbesuchs obliegt dem Schüler und seiner Familie.

Beschränkungen

Der Schüler ist verpflichtet:

  • ein ausländisches Schuljahr über die gesamte Dauer von mindestens 240 Tagen zu besuchen; andernfalls kann das Stipendium gekürzt oder entzogen werden (jährliche Laufzeit)
  • eine ausländische Schule für einen Zeitraum von mindestens 110 Tagen zu besuchen, andernfalls droht eine Kürzung oder der Entzug des Stipendiums (Teilzeitdauer)
  • am Ende des Schulbesuchs das von der ausländischen Einrichtung (gemäß den vorgesehenen Modalitäten) erstellteBewertungsformular/Abschlusszeugnis (Final Report) vorlegen, das die Dauer des Schulbesuchs und eine positive Bewertung bescheinigt.

An wen es sich richtet

Der Antrag kann von demselben Elternteil gestellt werden, der den Stipendienantrag eingereicht hat, oder von dem volljährigen Studierenden.

So geht es

Der Antrag muss auf elektronischem Wege unter Verwendung der Zugangsdaten von SPID, CIE oder CPS eingereicht werden.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Stipendiaten sind verpflichtet, folgende Unterlagen einzureichen:

1. das Formular „Antrag auf Auszahlung der ersten Rate“.
Im Vergleich zum eingereichten Stipendienantrag sind folgende Änderungen zulässig:

  • Änderung des Ziellandes, wobei zu beachten ist, dass der in der Rangliste zugewiesene Stipendienbetrag den höchstmöglichen Betrag darstellt; Der Stipendienbetrag wird hingegen neu berechnet, falls ein Land mit einem geringeren Betrag gemäß der Tabelle in Absatz 3 der Ausschreibung gewählt wird
  • Verkürzung der Studiendauer von einem Jahr auf einen Teilzeitstudiengang; der Stipendienbetrag wird dann gemäß der Tabelle in Absatz 3 der Ausschreibung neu berechnet
  • Verschiebung des Bildungsaufenthalts während des Schuljahres 2027/2028: Eine Verschiebung (vom ersten auf das zweite Semester oder umgekehrt) ist zulässig, um den Bedürfnissen der Studierenden gerecht zu werden

2. Muster für Steuerabzüge für das betreffende Jahr.

Zeiten und Fristen

Die Initiative ist derzeit nicht aktiv. Auf dieser Seite werden alle zukünftigen Aktualisierungen und Informationen zur Teilnahme zusammengefasst.

Kosten

KOSTENLOS

Zugang zum Service

Authentifizierung

Elektronischer Personalausweis (CIE)
Bürgerkarte (CNS)
Gesundheitskarte des Landes (CPS)
SPID Stufe 2

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Nota Prot. 843 del 10 aprile 2013 del Ministero dell’Istruzione, dell’Università e della Ricerca - Dipartimento per l’Istruzione, contenente una rassegna della normativa di riferimento e indicazioni operative che possano facilitare le istituzioni scolastiche nella organizzazione di attività finalizzate a sostenere sia gli studenti italiani partecipanti a soggiorni di studio e formazione all’estero

Weiterlesen

Zusatzinformationen

Verknüpfte Dienste/Sonstige Dienste

Gutscheine für Schulaufenthalte im Ausland (EU oder Vereinigtes Königreich) im Schuljahr 2026/2027 – ESF+

Die Autonome Provinz Trient hat im Rahmen des ESF+-Programms 2021–2027 Fördermittel für den Besuch einer Schule im Ausland in Ländern der Europäischen Union oder im Vereinigten Königreich bewilligt.

Studente libri mappamondo

Letzte Änderung: 13.10.2026 18:08

Sito web OpenCity Italia · Zugriff auf Site-Editoren