Stipendium für Ausbildung im Ausland in Nicht-EU-Ländern s. y. 2023/2024

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Antrag auf Abrechnung und Vorlage von Anlagen: Abschlussbericht und Abzugsmodell

© Provincia autonoma di Trento -

Beschreibung

Die Autonome Provinz Trient hat Anreize für den Schulbesuch im Ausland in Ländern außerhalb der Europäischen Union genehmigt.
Dies ist ein direkter Beitrag zur Förderung des Besuchs des:

  • III. Schuljahr für Schüler, die vierjährige Gymnasien in Trient besuchen
  • Jahrgangsstufe für Schüler, die andere weiterführende Schulen in Trient oder anderen italienischen Provinzen/Regionen in einem Land außerhalb der Europäischen Union (mit Ausnahme des Vereinigten Königreichs) besuchen.

Alle Informationen über das Stipendium und die Auszahlung des Restbetrags sind in der Bekanntmachung 2023/2024 enthalten.

Wann ist der Antrag auf Restzahlung zu stellen?

Der Antrag auf Restzahlung mit den entsprechenden Anhängen muss innerhalb des folgenden Zeitrahmens eingereicht werden
- für Schüler, die den 2024 beginnenden Teilweg oder den einjährigen Weg besuchen, müssen die oben genannten Unterlagen bis zum 30. September 2024 eingereicht werden. Nur für den Fall, dass der Schulweg kurz vor der oben genannten Frist endet, können die oben genannten Unterlagen auch nach dieser Frist eingereicht werden, in jedem Fall aber spätestens am 20;
- für Schüler, die den Teilweg ab 2023 besuchen, müssen die oben genannten Unterlagen bis zum 29. März 2024 eingereicht werden. Nur für den Fall, dass der Schulweg kurz vor der oben genannten Frist endet, können die oben genannten Unterlagen nach dieser Frist eingereicht werden, in jedem Fall aber bis zum 20.

N.B. Die geforderten Unterlagen sind spezifisch für das gewährte Stipendium und gelten daher zusätzlich zu den Unterlagen, die von der Herkunftsschule für die Rückkehr des Schülers in die nächste Klasse im Schuljahr 2024/2025 verlangt werden, und ersetzen diese nicht.

Beschränkungen

Der Schüler ist verpflichtet

  • die ausländische Schule während der gesamten im Antrag angegebenen Dauer zu besuchen (jährlich oder teilweise)
  • am Ende des Schulbesuchs das von der ausländischen Einrichtung (gemäß den festgelegten Verfahren) erstellte Bewertungsformular/Abschlusszeugnis vorzulegen, in dem die Dauer des Schulbesuchs und eine positive Bewertung bescheinigt werden.

An wen es sich richtet

Der Antrag kann von den Eltern der Schüler gestellt werden, die das dritte oder vierte Jahr der Sekundarstufe an einer ausländischen Bildungseinrichtung in Nicht-EU-Ländern besuchen und Empfänger des Stipendiums sind.

So geht es

Der Antrag auf Zahlung des Restbetrags muss ONLINE eingereicht werden.
Der Dienst steht von Montag, dem 22. April 2024, 12 Uhr, bis Montag, dem 30. September 2024, 24 Uhr, zur Verfügung.

Besondere Fälle

  • Bei einem Wechsel der Auslandsschule ist dem oben genannten Antrag auf Niederlassung für jede besuchte Schule ein Abschlussbericht beizufügen;
  • bei Nichtbeendigung des Auslandsstudiums muss der Student die Verwaltung unverzüglich informieren (serv.formazione@pec.provincia.tn.it ).).

Wenn der Student in der Zeit zwischen dem Datum der Einreichung des Antrags auf Zahlung des Stipendienvorschusses und dem Datum der Einreichung des Antrags auf Zahlung des Restbetrags volljährig wird

  1. muss der Studierende in dem Antrag auf Abrechnung sein laufendes Konto angeben

    oder

  2. der/die Studierende muss eine Vollmacht für die Auszahlung des Stipendiums auf das Bankkonto einer anderen Person (z.B. eines Elternteils) vorlegen, unter Verwendung des Formulars, das bei der Verwaltung angefordert werden muss. Die Beglaubigung der Unterschrift kann an den Außenschaltern des PAT, bei der Dienststelle für Berufsbildung, Hochschulbildung und Systemfunktionen (Via Gilli, 3 38121 Trento 0461.497234 - nach Vereinbarung) oder bei den Gemeinden vorgenommen werden.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Für die Auszahlung des Restbetrags sind folgende Unterlagen einzureichen
1. das Formular"Antrag auf Restzahlung".
2. die dem Antrag beigefügten Anlagen:

  • Abschlusszeugnis, das auf dem Briefkopf des ausländischen Instituts gemäß dem von der Verwaltung zur Verfügung gestellten Faksimile erstellt wurde und die Dauer des Schulbesuchs des Studenten im Ausland und die positive Bewertung desselben in Bezug auf den absolvierten Bildungsgang bescheinigt.
    Der Student muss besonders auf das korrekte Ausfüllen des Abschlussberichts achten, der am Ende des Kurses von der verantwortlichen Person oder einer Kontaktperson des ausländischen Instituts unterzeichnet werden muss, da die Anerkennung der gewährten Leistung von dieser Erfüllung abhängt.
  • Formular für den Steuerabzug für das betreffende Jahr

Formulare

Zeiten und Fristen

2025 30 Jan

Termini per la presentazione della domanda di borsa di studio (percorsi scolastici extra UE) 03.12.2024 ⇢ 30.01.2025

Anmerkung

Dalle ore 10.00 del 03/12/2024 fino alle ore 12.30 del 30/01/2025

60 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Die Zahlung des Restbetrags erfolgt innerhalb einer Frist von höchstens 60 Tagen nach Einreichung des Antrags auf Zahlung des Restbetrags, mit Ausnahme von Zeiträumen, in denen die Zahlung wegen fehlender oder unvollständiger Unterlagen ausgesetzt wird.

Kosten

KOSTENLOS

Zugang zum Service

Zugriff auf den Antrag auf ein Nicht-EU-Stipendium

Authentifizierung

Elektronischer Personalausweis (CIE)
Bürgerkarte (CNS)
Gesundheitskarte des Landes (CPS)
SPID Stufe 2

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Nota Prot. 843 del 10 aprile 2013 del Ministero dell’Istruzione, dell’Università e della Ricerca - Dipartimento per l’Istruzione, contenente una rassegna della normativa di riferimento e indicazioni operative che possano facilitare le istituzioni scolastiche nella organizzazione di attività finalizzate a sostenere sia gli studenti italiani partecipanti a soggiorni di studio e formazione all’estero

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Approvazione delle 'Linee guida per la valutazione degli studenti delle scuole secondarie di secondo grado della Provincia di Trento rientranti dai soggiorni-studio all'estero di un anno scolastico o di un periodo inferiore all'interno dell'anno scolastico'.

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Approvazione della modulistica per l'attuazione dell'intervento previsto dal Bando per la concessione di una borsa di studio agli studenti della scuola secondaria di secondo grado per la frequenza di percorsi scolastici all'estero in Paesi extra Unione europea durante l'anno scolastico 2024/2025 approvato con deliberazione della Giunta provinciale n. 1976 di data 20 ottobre 2023

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Approvazione del Bando contenente i criteri e le modalità per la concessione di una borsa di studio agli studenti della scuola secondaria di secondo grado per la frequenza di percorsi scolastici all'estero in paesi extra Unione europea durante l'anno scolastico 2023/2024.

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