Der Antragsteller reicht das Formular mit den beigefügten Unterlagen bei der Stadtverwaltung ein, die es innerhalb von 15 Tagen an den Forschungs- und Bergbaudienst zur Weiterleitung an den interdisziplinären technischen Ausschuss für Steinbrüche weiterleitet.
Der Ausschuss gibt innerhalb von 90 Tagen seine Stellungnahme ab, und die Gemeinde erteilt die Genehmigung innerhalb der nächsten 30 Tage.
Vor der Erteilung der Konzession/Genehmigung muss der Betreiber der Gemeinde eine Bürgschaft für die ordnungsgemäße Durchführung des Projekts für die endgültige Besiedlung des Gebiets vorlegen. Nach Erteilung der Abbaugenehmigung unterzeichnet der Betreiber die "Steinbruchordnung" (je nach abgebautem Material und Art des Grundbesitzes) und legt den "Steinbruchbetriebsbericht" vor.
Wie werden die Anträge eingereicht?
Die ausgefüllten und unterzeichneten Formulare müssen zusammen mit den Unterlagen gesendet werden