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Steinbrüche: Ausübung der Tätigkeit - Formulare

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Dieser Dienst dient dazu, den Beginn der Abbautätigkeiten zu ermöglichen und alle Projektvarianten zu genehmigen.

Beschreibung

Die Tätigkeit unterliegt der Erteilung einer Genehmigung durch die Gemeinde nach Einholung der Stellungnahme des interdisziplinären technischen Ausschusses für Steinbrüche.
Die Stellungnahme umfasst auch alle Maßnahmen, die in den Zuständigkeitsbereich des provinzialen Unterausschusses für Stadtplanung und Landschaft, des forsttechnischen Ausschusses oder der für Forstangelegenheiten zuständigen provinzialen Struktur fallen.

An wen es sich richtet

Unternehmen

So geht es

Der Antragsteller reicht das Formular mit den beigefügten Unterlagen bei der Stadtverwaltung ein, die es innerhalb von 15 Tagen an den Forschungs- und Bergbaudienst zur Weiterleitung an den interdisziplinären technischen Ausschuss für Steinbrüche weiterleitet.

Der Ausschuss gibt innerhalb von 90 Tagen seine Stellungnahme ab, und die Gemeinde erteilt die Genehmigung innerhalb der nächsten 30 Tage.
Vor der Erteilung der Konzession/Genehmigung muss der Betreiber der Gemeinde eine Bürgschaft für die ordnungsgemäße Durchführung des Projekts für die endgültige Besiedlung des Gebiets vorlegen. Nach Erteilung der Abbaugenehmigung unterzeichnet der Betreiber die "Steinbruchordnung" (je nach abgebautem Material und Art des Grundbesitzes) und legt den "Steinbruchbetriebsbericht" vor.

Wie werden die Anträge eingereicht?

Die ausgefüllten und unterzeichneten Formulare müssen zusammen mit den Unterlagen gesendet werden

Zeiten und Fristen

keine

Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 21.10.2025 18:21

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