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Statistische Erhebung über die Bautätigkeit - ISTAT / ISPAT

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Das Statistische Institut der Provinz Trient (ISPAT) erhebt als zwischengeschaltete Stelle des Nationalen Instituts für Statistik monatlich statistische Daten zur Bautätigkeit in den Gemeinden von Trient.

Hervorgehobenes

Hervorgehobenes

DIE FORMULARE SIND AKTUALISIERT WORDEN!

Bei den neuen Formularen handelt es sich um digital kompilierbare (bearbeitbare) PDF-Dateien. Sie können unter der Rubrik "Was Sie brauchen" heruntergeladen werden.

Die Formulare wurden vollständig überarbeitet, wobei die ISTAT-Erhebung (über Wohn- und Nichtwohngebäude) mit der provinzialen Erhebung über Renovierungen zusammengelegt wurde.

Daher sind die Modelle nun in das Modell RE (Residential) und das Modell NRE (Non-Residential) unterteilt, die beide auch die provinziale Renovierungserhebung enthalten.

Die Variablen wurden an die Definitionen in den provinzialen Verordnungen angepasst, um die Zusammenstellung klarer und einfacher zu gestalten.

Um eine automatische Datenextraktion zu ermöglichen, bitten wir Sie, die Modelle nicht zu scannen und nur im Standard-PDF-Format (und nicht PDF/A) zu speichern.

Bei kommunalen Portalen, die nur den Versand von Dokumenten im PDF/A-Formatzulassen, müssen die Formulare über PEC sowohl im PDF/A- als auch im Standard-PDF-Format versendet werden.

AB 1. JULI 2026 START DES NEUEN VERFAHRENS MIT EDITIERBAREN PDFS

(Während dieser anfänglichen Anpassungsphase können die Formulare im traditionellen Papierformat (Scannen von nicht bearbeitbaren PDFs) noch den ganzen Juli über verwendet werden.

Beschreibung

Die Daten werden monatlich mit zwei digital ausfüllbaren PDF-Vorlagen erhoben, eine für Wohngebäude (RE für neue Volumen oder Volumenerweiterungen von Wohngebäuden) und die andere für Nicht-Wohngebäude (NRE). In beiden Vorlagen gibt es einen Abschnitt für Eingriffe an bestehenden Gebäuden (Renovierungen).

Die Daten werden für die folgenden Genehmigungen erhoben:

  1. Baugenehmigung;
  2. SCIA alternativ zu PdC;
  3. Öffentliche Arbeiten;
  4. SCIA;
  5. CILA;

Im Falle eines neuen RE-Gebäudes muss mehr als 50 % der Gesamtfläche für Wohnzwecke genutzt werden. Dies gilt auch für Wohngebäude, die im Falle eines vollständigen Abrisses des bestehenden Gebäudes neu gebaut werden. Das oben Gesagte gilt auch für NREs.

Obwohl sie in einem einzigen Modell zusammengefasst sind, handelt es sich bei der ISTAT-Erhebung "Statistische Erhebung über Baugenehmigungen - IST 00564" (Wohn- und Nichtwohngebäude) und der ISPAT-Provinzerhebung über "Renovierungen" um getrennte Erhebungen, die beide in das Nationale Statistische Programm aufgenommen wurden, in dem alle statistischen Erhebungen von öffentlichem Interesse zusammengefasst und obligatorisch sind.

Das Statistische Institut der Provinz Trient (ISPAT) ist für die statistische Erhebung über Eingriffe an bestehenden Gebäuden - IND 0038 (Renovierungen) - zuständig.

Beschränkungen

Antwortpflicht

Diese Erhebung, die zu den statistischen Erhebungen von öffentlichem Interesse gehört, ist im Nationalen Statistischen Programm 2023-2025, Aktualisierung 2024-2025 (Code IST-00564) enthalten, das per Präsidialerlass vom 6. November 2025 genehmigt wurde. Das geltende Nationale Statistische Programm kann auf der Website von Istat unter der Rubrik Verordnungen eingesehen werden.

Die Antwortpflicht für diese Erhebung ist in Art. 7 der Gesetzesverordnung Nr. 322/1989 und im Präsidialerlass vom 6. November 2025 zur Genehmigung des Nationalen Statistischen Programms 2023-2025, Aktualisierung 2024 - 2025, festgelegt; ein Verstoß gegen diese Pflicht wird gemäß Art. 7 und 11 der Gesetzesverordnung Nr. 322/1989 geahndet. Nr. 322/1989 und dem oben genannten Präsidialerlass vom 6. November 2025 (Anhang "Liste der Arbeiten (Sdi und Sda), die im Nationalen Statistischen Programm 2023-2025, Aktualisierung 2024 - 2025 enthalten sind und für die die Nichtbereitstellung von Daten eine Verletzung der Antwortpflicht darstellt", abrufbar unter https://www.sistan.it/index.php?id=700). In der Liste mit den Erhebungen, für die im Falle eines Verstoßes gegen die Verpflichtung eine Verwaltungssanktion vorgesehen ist, werden für jede Erhebung die "sanktionsfähigen Themen" und die Größenwerte, die gegebenenfalls für die Einleitung des Untersuchungsverfahrens vorgesehen sind, aufgeführt.

Sanktionen

Nach Ablauf der Frist für die Übermittlung der Daten - die auf den 1. März 2027 festgesetzt wurde - leitet das ISTAT das Verfahren zur Feststellung und Anfechtung von Verstößen gegen Artikel 7 der Gesetzesverordnung Nr. 322/1989 ein, um die verwaltungsrechtliche Geldsanktion gemäß den Bestimmungen des oben genannten Statistikgesetzes (Artikel 7 und 11 der Gesetzesverordnung Nr. 322/1989 und Präsidialerlass vom 6. November 2025) auf der Grundlage der Schwellenwerte der Erhebungseinheit, wie sie im geltenden NSP festgelegt sind, anzuwenden.

An wen es sich richtet

Der Bauherr/Selbstständige lädt die bearbeitbaren PDF-Formulare herunter, füllt sie aus und schickt sie an die zuständige Gemeinde (Technisches Büro) oderlädt sie auf ein spezielles Portalhoch.

Das Ausfüllen durch den Gemeindetechniker ist nur im Falle von Baugenehmigungen oder öffentlichen Arbeiten vorgesehen ; bei den anderen festgestellten Genehmigungstiteln (SCIA, SCIA alternativ und CILA) muss der Gemeindetechniker die Vollständigkeit der Daten überprüfen, bevor er zur Masseneinreichung an ISPAT übergeht.

So geht es

Die Gemeinde muss die neuen bearbeitbaren Vorlagen monatlich über das Protocollo Informatico PiTre (Code S210) oder über PEC (siehe Abschnitt Kontakte unten) an ISPAT senden.

Besondere Fälle

Wenn im Berichtsmonat (einer oder beider Erhebungen) keine Baugenehmigungen erteilt wurden, müssen die Gemeinden die "negative Monatlichkeit" über das Google-Formular melden.

Wenn eine Gemeinde beispielsweise nur für den Teil, der sich auf Renovierungen bezieht, ausgefüllte PDF-Formulare sendet, muss sie über das Google-Formular die negative monatliche Statistik für den Teil, der sich auf die Baugenehmigungen bezieht (ISTAT-Erhebung), melden. Ähnliches gilt für den umgekehrten Fall.

Zeiten und Fristen

Die Gemeinden müssen die neu ausgefüllten Formulare monatlich übermitteln. Um alle notwendigen Formalitäten für die Übermittlung der erforderlichen Daten an das ISTAT erledigen zu können, werden sie gebeten, alles bis zum 5. des Monats nach dem Monat der Bearbeitung zu übermitteln.

Für die Anwendung der vom ISTAT für Gemeinden mit mindestens 20000 Einwohnern vorgesehenen Sanktionen gemäß Art. 7 des Gesetzesdekrets Nr. 322/89 und des Nationalen Statistischen Programms gelten als
Lieferungen, die nicht oder erst nach dem oben genannten Termin 1. März des Folgejahres eingegangen sind und als unvollständig gelten:
(a) Lieferungen, die innerhalb einer Frist von mehr als 30 Tagen nach den in Anhang 1 genannten monatlichen Fristen übermittelt werden;
(b) Lieferungen, die wiederholt nach den in Anhang 1 genannten monatlichen Fristen übermittelt werden, bis zu einer kumulativen Verspätung von 200 Tagen im selben Jahr.
kumulative Verspätung im selben Jahr, gemäß der vom Institut entwickelten Methodik.

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Riordino dell'attività statistica e disciplina del sistema statistico provinciale. Modificazioni della legge provinciale n. 13 del 2009, in materia di promozione di prodotti agricoli a basso impatto ambientale, e della legge provinciale sui lavori pubblic

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