Dieser Inhalt wurde mit einem automatischen Übersetzungstool übersetzt: Der Text kann ungenaue Informationen enthalten.

Signalisierung von Notfalleinsätzen zum Schutz der Landschaft

  • Aktiv

Wenn ein Ereignis eintritt, das Schäden oder eine unmittelbare Gefahr für eines der dem Landschaftsschutz unterliegenden Grundstücke mit sich bringt, müssen die Eigentümer die zuständige Struktur der Provinz benachrichtigen; in diesem Fall und im Falle der Trägheit der zuständigen Gemeinde erlässt die Provinz die Anordnungen und Verbote, die sie zum Schutz der Landschaft für angemessen hält.

An wen es sich richtet

Der Eigentümer oder derjenige, der die Nutznießung an dem unter Landschaftsschutz stehenden Grundstück hat, der Gefahr läuft, Schaden zu erleiden oder eine Gefahr zu schaffen.

So geht es

Benachrichtigen Sie die zuständige Provinzbehörde, d.h. den Dienst für Stadtplanung und Landschaftsschutz.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Kostenlose Anmeldung bei der Dienststelle für Stadtplanung und Landschaftsschutz, per zertifizierter E-Mail an serv.urbanistica@pec.provincia.tn.it oder über die Interoperabilität von PiTre.

Zeiten und Fristen

30 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

ab dem Tag nach Eingang der Meldung des Schadens oder der unmittelbaren Gefahr.

Rechtliche Hinweise:

  • P.L. 4 August 2015, no. 15 - Artikel 107, Absatz 4

Kosten

KOSTENLOS

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Legge provinciale per il governo del territorio 2015

Weiterlesen

Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 18.12.2025 13:51

Sito web OpenCity Italia · Zugriff auf Site-Editoren