Beschreibung
Beschränkungen
Der Antrag muss vor Beginn der Bauarbeiten gestellt werden, und es muss abgewartet werden, bis die Akte erfolgreich geschlossen und die entsprechende Genehmigung erteilt wurde.
Antrag auf seismische Genehmigung für Arbeiten, die für die öffentliche Sicherheit in der Erdbebenzone 2 relevant sind, gemäß Art. 94 des Präsidialerlasses 380/2001 und Einreichung des entsprechenden Erstberichts beim Referat für bewaffnete Zemente.