Sammeln von invasiven exotischen Schildkröten

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Bürger, die in freier Wildbahn invasive exotische Schildkröten - die Amerikanische Sumpfschildkröte (Trachemys scripta ssp), die auf der Liste der invasiven Arten von EU-weiter Bedeutung steht - finden, können diese bei der Dienststelle für nachhaltige Entwicklung und Schutzgebiete abgeben.

Beschreibung

Amerikanische Sumpfschildkröten(Trachemys scriptassp, Arten und Unterarten) sind beliebte Haustiere. Werden sie jedoch in die freie Wildbahn entlassen, verursachen sie schwere Schäden an der biologischen Vielfalt: Sie werden zu gefräßigen Räubern von Amphibien, Fischen, Insekten, Eiern und Wasserpflanzen und beeinträchtigen das Leben der einheimischen Arten erheblich. So sehr, dass sie von der Internationalen Union für die Erhaltung der Natur (IUCN) in die Liste der 100 schädlichsten invasiven Arten aufgenommen wurden.

Unter Hinweis darauf, dass dasAussetzen dieser Arten in der freien Natur oder in städtischen Zentren eine Straftat darstellt, die gemäß DL 230/2017 und Artikel 727 des Strafgesetzbuchs geahndet wird, sammelt der Dienst für nachhaltige und geschützte Gebiete die in der freien Natur gefundenen Exemplare ein und sorgt dafür, dass sie an eine geeignete Einrichtung übergeben werden.

Es sei darauf hingewiesen, dass 2016 die europäische Verordnung in Kraft getreten ist, die durch das Gesetzesdekret Nr. 230 vom 15. Dezember 2017 umgesetzt wurde und neben dem Verbot des Transports, des Kaufs, des Verkaufs, des Austauschs und der Freilassung von Exemplaren in freier Wildbahn auch das Verbot der Reproduktion vorsieht.

An wen es sich richtet

Jeder, der ein Exemplar der Amerikanischen Sumpfschildkröte(Trachemys sripta ssp) in freier Wildbahn gefunden hat.

So geht es

In der freien Natur gefundene Exemplare können nach vorheriger telefonischer Absprache bei der Dienststelle für nachhaltige Entwicklung und Schutzgebiete der Autonomen Provinz Trient abgegeben werden, die ihrerseits für die Lieferung an eine geeignete Einrichtung sorgt.

Es entstehen keine Kosten.

Informationen unter 0461 496109 - 0461 496190 - 0461.499610.

Kosten

KOSTENLOS

Dokumente

Referenzgesetzgebung

recante disposizioni volte a prevenire e gestire l’introduzione e la diffusione delle specie esotiche invasive

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Adeguamento della normativa nazionale alle disposizioni del regolamento (UE) n. 1143/2014 del Parlamento europeo e del Consiglio del 22 ottobre 2014, recante disposizioni volte a prevenire e gestire l'introduzione e la diffusione delle specie esotiche invasive.

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