Sachverständige für Bienenzucht

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Die Provinz fördert die Ausbildung von Fachleuten für Bienenzucht und Bienenhaltung.

esperti apistici
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Beschreibung

Artikel 12 des Provinzialgesetzes Nr. 2/2008 - "Imkereisachverständige" - sieht vor

- dass die Provinz die Ausbildung von Fachleuten für die Bienenzucht und die Verwaltung von Bienenstöcken fördert, auch durch die Durchführung von speziellen Ausbildungsprogrammen

- dass die Azienda provinciale per i servizi sanitari für die Durchführung von Gesundheitsplänen zur Bekämpfung von Bienenkrankheiten auf Imkereisachverständige zurückgreifen kann, die über Qualifikationszertifikate verfügen, die nach der Teilnahme an den oben genannten Ausbildungsprogrammen oder an akkreditierten Instituten erworben wurden.

Mit Beschluss Nr. 1285 vom 11. August 2017 hat der Provinzialrat von Trient die Kriterien für die Anerkennung von Imkereisachverständigen und die Erstellung der provinzialen Liste der Imkereisachverständigen genehmigt.

An wen es sich richtet

Bereits ausgebildete und neue Imkereifachleute.

Bereits ausgebildete Imkereisachverständige

  • Teilnahme an einem Kurs für Imkereisachverständige oder über Bienenkrankheiten, dokumentiert durch eine Teilnahmebescheinigung;
  • in den letzten drei Jahren technische Hilfstätigkeiten im Rahmen der Aktion "Technische Hilfe für Betriebe" des Landesimkereiprogramms oder in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt der Provinz durchgeführt haben
  • jährlich an mindestens 16 Stunden Auffrischungsschulung auf der Grundlage des verfügbaren Schulungsangebots teilnehmen;
  • jährlich mindestens 12 Stunden an der Koordinierung der Aktivitäten der technischen Hilfe teilnehmen.

Neue Imkereisachverständige

  • Teilnahme an einem Ausbildungskurs von mindestens 32 Stunden mit Abschlussprüfung; der Kurs kann auch über einen Zeitraum von zwei Jahren besucht werden; die Teilnahme an mindestens 80 % der Kursstunden ist obligatorisch;
  • eine mindestens vierjährige Tätigkeit als Imker, die durch Bienenstockberichte gemäß den geltenden Vorschriften nachgewiesen wird, wobei in den letzten vier Jahren insgesamt mindestens 50 Bienenstöcke gehalten wurden
  • nach der Eintragung in die Provinzliste der Imkereisachverständigen ist die jährliche Teilnahme an Auffrischungskursen und Koordinierungstätigkeiten erforderlich.

So geht es

Der Interessent füllt das Antragsformular vollständig aus, vervollständigt es durchAufkleben einer Steuermarke und reicht es bei der zuständigen Landwirtschaftsbehörde ein.

Das vorbereitete Formular ist nachstehend wiedergegeben und kann auch von der Website www.modulistica.provincia.tn.it heruntergeladen werden.

Der Antrag kann eingereicht werden

direkt beim Technischen und Landwirtschaftlichen Amt von Montagna in der Via Trener, 3, im ersten Stock,

per Post, per Einschreiben mit Rückschein
per PEC, zertifizierte elektronische Post an die Adresse serv.agricoltura@pec.provincia.tn.it

Für die Einreichung des Antrags gelten keine Fristen.

Zeiten und Fristen

Elenco esperti apistici

Elenco provinciale esperti apistici

Der zuständigeDirektor des Landwirtschaftsdienstes erstellt nach eigenem Ermessen die Provinzliste der Imkereisachverständigen, in die die bereits ausgebildeten Sachverständigen, die einen ordnungsgemäßen Antrag gestellt haben, eingetragen werden.

Kosten

Steuermarke
16,00 Euro

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Legge provinciale 11 marzo 2008, n. 2 "Norme per la tutela e la promozione dell'apicoltura" Criteri per il riconoscimento degli esperti apistici e per la costituzione dell'elenco provinciale degli esperti apistici.

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DNorme per la tutela e per la promozione dell'apicoltura

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Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 10.06.2025 08:23

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