Beschreibung
Artikel 12 des Provinzialgesetzes Nr. 2/2008 - "Imkereisachverständige" - sieht vor
- dass die Provinz die Ausbildung von Fachleuten für die Bienenzucht und die Verwaltung von Bienenstöcken fördert, auch durch die Durchführung von speziellen Ausbildungsprogrammen
- dass die Azienda provinciale per i servizi sanitari für die Durchführung von Gesundheitsplänen zur Bekämpfung von Bienenkrankheiten auf Imkereisachverständige zurückgreifen kann, die über Qualifikationszertifikate verfügen, die nach der Teilnahme an den oben genannten Ausbildungsprogrammen oder an akkreditierten Instituten erworben wurden.
Mit Beschluss Nr. 1285 vom 11. August 2017 hat der Provinzialrat von Trient die Kriterien für die Anerkennung von Imkereisachverständigen und die Erstellung der provinzialen Liste der Imkereisachverständigen genehmigt.