Beschreibung
Es handelt sich um eine Ausschreibung für die Jahre 2026 bis 2030, die vom Landwirtschaftsamt der Autonomen Provinz Trient gemäß den Kriterien des Landesgesetzes Nr. 4 vom 28. März 2003, Artikel 41a, veröffentlicht wurde – Maßnahmen zum Schutz des Tierschutzes.
Regelt die Gewährung von Zuschüssen zugunsten von Tierhaltern zur Deckung der Kosten, die für die Erlangung der freiwilligen Zertifizierung
SQNBA (Nationales Qualitätssystem für Tierschutz).
Ziele:
Die Maßnahme zielt darauf ab, die Einführung von Haltungsmethoden zu fördern, die sich auf folgende Aspekte konzentrieren:
- Tierschutz und Biosicherheit.
- Verantwortungsbewusster Einsatz von Arzneimitteln und Umweltschutz.
- Wirtschaftliche Aufwertung der tierischen Produktionskette im Trentino.
Beschränkungen
Förderfähige Ausgaben und Höchstbeträge:
Der Zuschuss deckt die Kosten im Zusammenhang mit dem Zertifizierungsprozess ab, die je nach Art der Teilnahme unterschiedlich sind:
Einzelbetrieb: Kosten der Zertifizierungsstelle bis zu maximal 500,00 € (ohne MwSt.) pro Betrieb.
Verbundform (über Genossenschaften oder federführende Konsortien):
Kosten der Zertifizierungsstelle, die vom federführenden Partner aufgeteilt werden, bis zu einem Höchstbetrag von 500,00 € (ohne MwSt.) pro Betrieb.
Kosten für die Umsetzung des internen Kontrollsystems bis zu einem Höchstbetrag von 300,00 € (ohne MwSt.) pro Betrieb.
Es kann nur ein Antrag pro Jahr gestellt werden (auch für mehrere Betriebe), in dem die angefallenen Kosten aufgeführt sind :
- Nur für das Jahr 2026 (ausnahmsweise): Zulässig sind Kosten, die vom 1. November 2025 bis zum 31. Dezember 2026 entstanden sind.
- Von 2027 bis 2030: Zulässig sind die Kosten, die vom 1. Januar bis zum 31. Dezember des Antragsjahres entstanden sind.
Die Beihilfe deckt bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben ab, die in jedem Jahr anfallen, und zwar für einen Zeitraum von maximal 5 Jahren.
Für die Gewährung dieser Mittel gilt die europäische Regelung für „De-minimis “-Beihilfen im Agrarsektor.