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SQNBA Maßnahmen zum Schutz des Tierschutzes

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L.P. 4/2003, Artikel 41a

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Beschreibung

Es handelt sich um eine Ausschreibung für die Jahre 2026 bis 2030, die vom Landwirtschaftsamt der Autonomen Provinz Trient gemäß den Kriterien des Landesgesetzes Nr. 4 vom 28. März 2003, Artikel 41a, veröffentlicht wurde – Maßnahmen zum Schutz des Tierschutzes.

Regelt die Gewährung von Zuschüssen zugunsten von Tierhaltern zur Deckung der Kosten, die für die Erlangung der freiwilligen Zertifizierung

SQNBA (Nationales Qualitätssystem für Tierschutz).

Ziele:
Die Maßnahme zielt darauf ab, die Einführung von Haltungsmethoden zu fördern, die sich auf folgende Aspekte konzentrieren:

  • Tierschutz und Biosicherheit.
  • Verantwortungsbewusster Einsatz von Arzneimitteln und Umweltschutz.
  • Wirtschaftliche Aufwertung der tierischen Produktionskette im Trentino.

Beschränkungen

Förderfähige Ausgaben und Höchstbeträge:

Der Zuschuss deckt die Kosten im Zusammenhang mit dem Zertifizierungsprozess ab, die je nach Art der Teilnahme unterschiedlich sind: 

Einzelbetrieb: Kosten der Zertifizierungsstelle bis zu maximal 500,00 € (ohne MwSt.) pro Betrieb.

Verbundform (über Genossenschaften oder federführende Konsortien):

Kosten der Zertifizierungsstelle, die vom federführenden Partner aufgeteilt werden, bis zu einem Höchstbetrag von 500,00 € (ohne MwSt.) pro Betrieb. 

Kosten für die Umsetzung des internen Kontrollsystems bis zu einem Höchstbetrag von 300,00 € (ohne MwSt.) pro Betrieb. 

Es kann nur ein Antrag pro Jahr gestellt werden (auch für mehrere Betriebe), in dem die angefallenen Kosten aufgeführt sind :

  • Nur für das Jahr 2026 (ausnahmsweise): Zulässig sind Kosten, die vom 1. November 2025 bis zum 31. Dezember 2026 entstanden sind.
  • Von 2027 bis 2030: Zulässig sind die Kosten, die vom 1. Januar bis zum 31. Dezember des Antragsjahres entstanden sind.

Die Beihilfe deckt bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben ab, die in jedem Jahr anfallen, und zwar für einen Zeitraum von maximal 5 Jahren.

Für die Gewährung dieser Mittel gilt die europäische Regelung für „De-minimis “-Beihilfen im Agrarsektor.  

An wen es sich richtet

Beihilfeberechtigt sind landwirtschaftliche Betriebe (Einzelbetriebe oder Gesellschaften), die in der Primärproduktion innerhalb der Provinz Trient tätig sind. Konkret richtet sich die Ausschreibung an folgende Tierhaltungszweige:

  • Milch- und Fleischrinder.
  • Milchschafe und -ziegen.
  • Schweine.

Zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen die Betriebe über Folgendes verfügen:

  • über ein aktuelles und validiertes elektronisches Betriebsdossier verfügen,
  • Inhaber aktiver Betriebe sein, die in der Nationalen Datenbank (BDN) erfasst sind und ihren Standort im Trentino haben
  • über eine gültige (nicht widerrufene) SQNBA-Zertifizierung verfügen.

So geht es

Der Antrag muss online über das landwirtschaftliche Informationssystem der Provinz SRTrento unter der Adresse https://srt.infotn.it eingereicht werden, das auch über das Portal https://a4g erreichbar ist.provincia.tn.it/ vom 23. September bis zum 31. Dezember 2026, 13:00 Uhr

Der Zugang zum geschützten Bereich von SRTrento ist ausschließlich registrierten Nutzern gestattet; daher muss sich jeder Nutzer vorab gemäß den Anweisungen in den Anleitungen auf der Startseite der SRTrento-Website registrieren.

Die eingereichten Anträge müssen mit einer gültigen digitalen Signatur versehen sein.

Der Antrag muss von der zur Unterzeichnung des Dokuments berechtigten Person digital unterzeichnet werden, andernfalls ist er unzulässig.

Für eventuelle Unterstützung beim Zugang und bei der Freischaltung für das Portal können Sie sich per E-Mail an helpdesk.srtrento@provincia.tn.it wenden .

Zeiten und Fristen

  • Jahr 2026: vom 23. September 2026 bis zum 31. Dezember 2026 (13:00 Uhr);
  • Jahre 2027–2030: vom 1. Januar bis zum 31. Dezember jedes Jahres (13:00 Uhr).

Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 16.09.2026 12:15

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