Der Beschluss des Provinzialrats Nr. 507 vom 10. April 2026 legt die Durchführungsbestimmungen für verschiedene Interventionen zur Entwicklung des ländlichen Raums (CSR - Programme Complement for the Rural Development of the CAP 2023-2027) der Autonomen Provinz Trient für die Wirtschaftsjahre 2026 und 2027 fest.
Ziel ist es, Landwirte und Züchter zu unterstützen, die landwirtschaftliche Praktiken anwenden, die der Umwelt, dem Klima und der Erhaltung der lokalen Artenvielfalt zugute kommen.
Die wichtigsten betroffenen Interventionen sind:
SRA08 (ACA08): Nachhaltige Bewirtschaftung von Dauerwiesen und -weiden, gliedert sich in die folgenden zwei Aktionen:
- Aktion 8.1: Nachhaltige Bewirtschaftung von Dauergrünland.1
- Aktion 8.3: Nachhaltige Bewirtschaftung von Dauergrünland, einschließlich traditioneller lokaler Praktiken.1
Für neue Verpflichtungen ab 2026 beträgt der Verpflichtungszeitraum für Aktion 8.1 und Aktion 8.3 mindestens drei Jahre.
SRA14 (ACA14) und SRA15 (ACA15): Züchter und Landwirte als Hüter der Agrobiodiversität.
SRA29: Zahlungen für den ökologischen Landbau (Umstellung und Erhaltung).
SRB01: Unterstützung für Berggebiete mit naturbedingten Nachteilen.
Neue und wichtige Anreize für 2026-2027
Die Entschließung führt eine verstärkte Unterstützung in zwei Schlüsselbereichen ein:
Erhöhte Prämie für die Artenvielfalt in der Viehzucht: Die Prämie für Landwirte, die sich für die Erhaltung einheimischer Rinderrassen (Rendena, Grigia, Bruna) einsetzen, wird ab der Kampagne 2026 von 200 Euro/UBA auf 300 Euro/UBA erhöht, um eine maximale Unterstützung für diejenigen zu gewährleisten, die das lokale genetische Erbe erhalten.
Zusätzliche Prämie für ökologisches Weideland: Für Landwirte, die ihr Weideland nach ökologischen Produktionsmethoden bewirtschaften und zertifizieren, wird eine zusätzliche Prämie von 20 Euro pro Hektar eingeführt.
Für neue Verpflichtungen ab 2026 wurde der Mindestverpflichtungszeitraum für einige Maßnahmen verkürzt:
SRA08 (Bewirtschaftung von Wiesen und Dauerweiden): Die Mindestdauer beträgt mindestens drei Jahre.
SRA29 (Ökologischer Landbau): Die Dauer beträgt mindestens drei Jahre für die ökologische Erhaltung und mindestens ein Jahr für die Umstellung.
SRA14 und SRA15 (Bewahrer der Agrobiodiversität): Die Dauer der mehrjährigen Verpflichtung wird auf ein Jahr verkürzt.