Beschreibung
Es handelt sich um einen von der Provinz gewährten Zuschuss zur Erstattung der Kosten, die den Freiwilligenorganisationen (ODV) und den Vereinigungen zur sozialen Förderung (APS) ausschließlich zur Erfüllung der Verpflichtung entstehen, ihre Mitglieder, die eine Freiwilligentätigkeit ausüben, gegen Unfälle und Krankheiten, die mit der Ausübung der Tätigkeit selbst zusammenhängen, sowie gegen die Haftpflicht zu versichern.
Es können die Prämien geltend gemacht werden, die in dem Kalenderjahr vor der Einreichung des Erstattungsantrags an die Versicherungsgesellschaft gezahlt wurden (z. B. können im Jahr 2025 die vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024 gezahlten Prämien eingereicht werden).
Beschränkungen
Einrichtungen, die (zum Zeitpunkt des Erstattungsantrags) bei RUNTS registriert sind, sind nicht erstattungsfähig, wenn
- sie während des Erstattungsantragsverfahrens von RUNTS abgemeldet wurden oder wenn das Abmeldeverfahren während des Antragsverfahrens eingeleitet wurde
- sie sich zum Zeitpunkt der Antragstellung in einem Auflösungsprozess befinden, da sie entweder
- einen Auflösungsbeschluss gefasst haben
- die Löschung der Steuernummer beim Finanzamt beantragt haben
- beim Provinzbüro RUNTS eine Stellungnahme zur Übertragung gemäß Artikel 9 des Kodex des Dritten Sektors beantragt haben
- einen Antrag über einen Gesamtbetrag von 50 (fünfzig) Euro oder weniger stellen
- die Anzahl der Mitglieder oder Freiwilligen nicht im Voraus im RUNTS angegeben wurde oder aus den im RUNTS enthaltenen Daten hervorgeht, dass die Organisation keine Freiwilligen oder Mitglieder in den entsprechenden Registern eingetragen hat.