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Rückerstattung der ODV- und APS-Versicherungskosten

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Die Provinz erstattet den ODV und den APS die Kosten, die ihnen ausschließlich zur Erfüllung ihrer Verpflichtung entstehen, ihre ehrenamtlichen Mitglieder gegen Unfälle und Krankheiten im Zusammenhang mit der Ausübung ihrer Tätigkeit zu versichern, sowie die Kosten für die Haftpflicht gegenüber Dritten

Beschreibung

Es handelt sich um einen von der Provinz gewährten Zuschuss zur Erstattung der Kosten, die den Freiwilligenorganisationen (ODV) und den Vereinigungen zur sozialen Förderung (APS) ausschließlich zur Erfüllung der Verpflichtung entstehen, ihre Mitglieder, die eine Freiwilligentätigkeit ausüben, gegen Unfälle und Krankheiten, die mit der Ausübung der Tätigkeit selbst zusammenhängen, sowie gegen die Haftpflicht zu versichern.

Es können die Prämien geltend gemacht werden, die in dem Kalenderjahr vor der Einreichung des Erstattungsantrags an die Versicherungsgesellschaft gezahlt wurden (z. B. können im Jahr 2025 die vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024 gezahlten Prämien eingereicht werden).

Beschränkungen

Einrichtungen, die (zum Zeitpunkt des Erstattungsantrags) bei RUNTS registriert sind, sind nicht erstattungsfähig, wenn

  1. sie während des Erstattungsantragsverfahrens von RUNTS abgemeldet wurden oder wenn das Abmeldeverfahren während des Antragsverfahrens eingeleitet wurde
  2. sie sich zum Zeitpunkt der Antragstellung in einem Auflösungsprozess befinden, da sie entweder
    • einen Auflösungsbeschluss gefasst haben
    • die Löschung der Steuernummer beim Finanzamt beantragt haben
    • beim Provinzbüro RUNTS eine Stellungnahme zur Übertragung gemäß Artikel 9 des Kodex des Dritten Sektors beantragt haben
  3. einen Antrag über einen Gesamtbetrag von 50 (fünfzig) Euro oder weniger stellen
  4. die Anzahl der Mitglieder oder Freiwilligen nicht im Voraus im RUNTS angegeben wurde oder aus den im RUNTS enthaltenen Daten hervorgeht, dass die Organisation keine Freiwilligen oder Mitglieder in den entsprechenden Registern eingetragen hat.

An wen es sich richtet

Nichtkommerzielle Einrichtungen ,die bei RUNTS registriert sind, können in den folgenden Abschnitten eine Erstattung beantragen:

  • A) ODV(Freiwillige Organisationen)
  • B) APS(Vereinigungen zur sozialen Förderung)

vorausgesetzt, dass

  1. sie ihren Sitz in der Provinz Trient haben, und zwar ab dem Zeitpunkt der Zahlung des Zuschussantrags bis mindestens zum Datum der Entscheidung über die Gewährung der Erstattung
  2. sie bis zum 31. Dezember des Vorjahres ordnungsgemäß eingetragen sind (z. B. 31. Dezember 2024 für das Jahr 2025)
  3. ihre Daten im RUNTS-Portal auf dem neuesten Stand sind (Anzahl der Mitglieder und Freiwilligen)

Bitte stellen Sie sicher, dass die Daten in RUNTS mit den Daten in den Vereinsunterlagen übereinstimmen.

Um für eine Erstattung in Frage zu kommen, müssen die Begünstigten mindestens seit dem 31. Dezember des Jahres, für das der Beitrag beantragt wird, bei RUNTS registriert sein und bis zum Datum der Entscheidung über die Gewährung der Erstattung in Kraft bleiben, außer im Falle von Verbänden und Koordinationen.

Hinweis: Wenn der Versicherungsnehmer eine nationale Organisation ist, der die örtliche Sektion angeschlossen ist, kann die örtliche Sektion, die den Mitgliedsbeitrag (einschließlich der Versicherungsgebühren) an die nationale Organisation gezahlt hat, keine ERSTATTUNG DER VERSICHERUNGSGEBÜHREN beantragen, wohl aber die ERSTATTUNG DER MITGLIEDSBEITRÄGE.

So geht es

Der Antrag muss telematisch über die grüne Schaltfläche unten mit der Aufschrift"Zugang zum Dienst" eingereicht werden, die es ermöglicht, den Antrag online über die elektronische Plattform "Bürgersaal" zu starten, nachdem man sich mit seinen digitalen Anmeldedaten authentifiziert hat:

  • SPID (öffentliches System zur Verwaltung der digitalen Identität von Bürgern und Unternehmen)
  • CIE (elektronischer Personalausweis)
  • CNS (nationaler Dienstausweis)

Der Antrag kann eingereicht werden

  1. durch den gesetzlichen Vertreter pro tempore
  2. durch einen Bevollmächtigten

Die bevollmächtigte Person muss einer der folgenden Kategorien angehören

  • Freiwillige, die in das entsprechende Register eingetragen sind
  • Vorstandsmitglieder
  • Angestellte und Untergebene der Organisation mit einer offenen INAIL-Stelle

Die Vollmacht muss vom gesetzlichen Vertreter digital oder handschriftlich unterzeichnet sein (in diesem Fall muss ein Ausweis des Erklärenden beigefügt sein).

Besondere Fälle

Nichtverfügbarkeit der Plattform

UND NUR im Falle einer qualifizierten Nichtverfügbarkeit der Plattform, d.h. im Falle einer qualifizierten Störung, wird die Frist für die Einreichung des Antrags um einen Zeitraum verlängert, der der Dauer der Störung entspricht (auf Anordnung des für die zuständige Struktur zuständigen Direktors) und über die institutionelle Website der Autonomen Provinz Trient bekannt gegeben.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Der Online-Bewerbung müssen folgende Unterlagen beigefügt werden

  1. Kopie der Versicherungspolice (n) (nur bei der ersten Einreichung)
  2. Kopie der von der Versicherungsgesellschaft ausgestellten Prämienzahlungsquittung (en)
  3. (falls zutreffend) Änderung(en), Quittung(en) über die Prämienanpassung(en), Versicherungsschein(e) und Erklärung(en) über variable Risikobestandteile, die auch das Datum der Einziehung der Anpassung(en) enthalten (oder andernfalls entsprechende Quittung(en) beifügen)
  4. (falls zutreffend) eine besondere Vollmacht nur dann, wenn der Antrag von einer bevollmächtigten Person unter Verwendung des von der zuständigen Stelle genehmigten besonderen Formulars eingereicht wird (das unter dem nachstehenden Link heruntergeladen werden kann)

 

Die dem Antrag beigefügtenQuittungen müssen ein Zahlungsdatum zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember des Kalenderjahres aufweisen, das dem Jahr vorausgeht, in dem sie zur Erstattung eingereicht werden, andernfalls sind sie nicht erstattungsfähig.

Bei Zahlungen per Banküberweisung gilt als Stichtag das Datum auf den von der Versicherungsgesellschaft ausgestellten Quittungen und nicht das Datum, an dem die Überweisung beantragt wurde.

Forderungen mit einem Gesamtbetrag von 50 € (fünfzig) oder weniger sind nicht erstattungsfähig.

Formulare

Zeiten und Fristen

2025 31 Mai

Periodo presentazione domande ODV 01.05.2025 ⇢ 31.05.2025

2025 01 Okt

Periodo presentazione domande APS 01.09.2025 ⇢ 01.10.2025

90 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Die 90-Tage-Frist beginnt am Tag nach der Einreichung der Anträge, abzüglich etwaiger Aussetzungen

Kosten

Stempel
16,00 Euro

NUR FÜR NICHT STEUERBEFREITE EINRICHTUNGEN

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Criteri per il rimborso degli oneri assicurativi e delle quote di adesione ad organizzazioni nazionali sostenuti dalle organizzazioni di volontariato e dalle associazioni di promozione sociale, ai sensi dell'art. 5 commi 2 e 3 della legge provinciale 13 febbraio 1992, n. 8

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Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 15.10.2025 13:23

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