Rückerstattung der von den lokalen Sektionen gezahlten Mitgliedsbeiträge für ODV und APS

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Es handelt sich um einen von der Provinz gewährten Beitrag zur Erstattung der Mitgliedsbeiträge, einschließlich der Versicherungskosten, die von den lokalen Sektionen an die nationalen Organisationen, sei es ODV oder APS, gezahlt werden.

Beschreibung

Beschränkungen

Unternehmen, die (zum Zeitpunkt der Antragstellung) bei RUNTS registriert sind, sind nicht erstattungsfähig, wenn

  1. sie während der Bearbeitung des Erstattungsantrags von RUNTS abgemeldet wurden oder wenn der Abmeldeprozess während der Bearbeitung eingeleitet wurde;
  2. sie sich zum Zeitpunkt der Antragstellung in einem Auflösungsprozess befinden, da sie entweder
    • einen Auflösungsbeschluss gefasst haben
    • einen Antrag auf Löschung der Steuernummer beim Finanzamt gestellt haben
    • bei der RUNTS-Provinzverwaltung eine Stellungnahme zur Dekonzentration gemäß Artikel 9 des Gesetzes über den Dritten Sektor beantragt haben
  3. einen Antrag über einen Gesamtbetrag von 50 (fünfzig) Euro oder weniger stellen
  4. die Anzahl der Mitglieder oder Freiwilligen nicht im Voraus beim RUNTS gemeldet wurde oder dass die Organisation keine Freiwilligen oder Mitglieder in den entsprechenden Registern eingetragen hat.

Um für eine Erstattung in Frage zu kommen, muss sich der Mitgliedsbeitrag auf das Kalenderjahr vor dem Jahr der Antragstellung beziehen. Mitgliedsbeiträge mit zeitlich begrenzter Gültigkeit sind ebenfalls förderfähig, sofern die Gültigkeitsdauer im vorangegangenen Kalenderjahr begann.

Ausgeschlossen sind alle Beträge, die vom Landesverband eingezogen und einbehalten werden und nicht an den nationalen Verband gezahlt oder von diesem an den Landesverband/die Landeskoordination erstattet werden.

Verbände müssen

  • im Einheitlichen Nationalen Register des Dritten Sektors (RUNTS) in den Rubriken Freiwilligenorganisationen und Vereinigungen zur sozialen Förderung eingetragen sein
  • mit nationalen Organisationen, die im RUNTS eingetragen sind, assoziiert und/oder ihnen angeschlossen sein
  • ihren eingetragenen Sitz zum Zeitpunkt der Zahlung der Gebühr in der Provinz Trient haben
  • Sie müssen ihre Statuten, die den Vorschriften des Dritten Sektors entsprechen, ordnungsgemäß hinterlegen und ihre Daten im RUNTS-Portal aktualisieren.

Als Zahlungsnachweis kann sowohl eine Kopie der Überweisung als auch der Kreditkartenbeleg vorgelegt werden, der folgende Angaben enthält

  • die Bank, bei der die Zahlung erfolgt ist
  • den Betrag;
  • das Datum der Ausführung (Wertstellungsdatum).

Aus dem Zahlungsnachweis muss zweifelsfrei hervorgehen, dass die Zahlung vom Finanzinstitut abgebucht wurde. Zu diesem Zweck muss es einen Status der Transaktion aufweisen, der die tatsächliche Ausführung der Zahlung angibt (z. B. mit den Worten "erworben/ausgeführt/erledigt"). Quittungen, die lediglich die Aufforderung zur Ausführung der Überweisung enthalten, werden nicht akzeptiert.

Erfolgt die Zahlung des Mitgliedsbeitrags mittels eines Zahlungsinstruments auf den Namen einer anderen Person als der Organisation, muss diese eine Kopie der Transaktion über die Rückerstattung durch dieselbe (auf nachvollziehbare Weise, nicht in bar) zugunsten der Person beifügen, die die Mitgliedsbeiträge persönlich bezahlt hat. Das Dokument, das die Rückerstattung des im Voraus gezahlten Betrags belegt, muss folgende Angaben enthalten

  • Datum der Ausführung vor dem Antrag auf Rückerstattung
  • der Betrag, der dem an die nationale Einrichtung gezahlten Betrag entspricht

Erstattungen - weder direkt noch indirekt -, die auf nicht nachvollziehbare Weise erfolgt sind, werden nicht akzeptiert.

An wen es sich richtet

Die folgenden ODV und APS mit Sitz in der Provinz Trient, die den Mitgliedsbeitrag an die nationale Organisation tatsächlich gezahlt haben, können einen Zuschuss beantragen

  • die mit der nationalen Organisation assoziierte und/oder ihr angeschlossene Ortsgruppe (Koordination/Verband)
  • die mit der nationalen Organisation assoziierte und/oder ihr angeschlossene örtliche Sektion.

Für die Zwecke der Erstattung gelten als nationale Organisationen

  • Organisationen, die in Abschnitt E - Mitgliedschaftsnetzwerke - eingetragen sind
  • Verbände und Koordinierungsstellen mit nationalem Charakter, die in mehreren Regionen tätig sind und in den RUNTS-Abschnitten A und B eingetragen sind.

Die Begünstigten müssen ihren Sitz in der Provinz Trient haben , und zwar ab dem Datum der Zahlung der Antragsgebühr und mindestens bis zum Datum der Entscheidung über die Gewährung der Erstattung.

Für die Erstattungsfähigkeit ist das Erfordernis derRegistrierung bei RUNTS durch die Begünstigten mindestens seit dem 31. Dezember des Jahres, für das die Finanzhilfe beantragt wird, registriert sein und mindestens bis zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Gewährung der Erstattung registriert bleiben, außer in den für Verbände und Koordinierungsstellen vorgesehenen Fällen.

So geht es

Der Antrag muss telematisch über die grüne Schaltfläche unten mit der Aufschrift"Zugang zum Dienst" eingereicht werden, die es ermöglicht, den Antrag online über die als"Bürgersaal" bekannte elektronische Plattform zu starten, nachdem man sich mit seinen digitalen Anmeldedaten authentifiziert hat:

  • SPID (öffentliches System zur Verwaltung der digitalen Identität von Bürgern und Unternehmen)
  • CIE (elektronischer Personalausweis)
  • CNS (nationaler Dienstausweis)

Der Antrag kann eingereicht werden

  1. durch den gesetzlichen Vertreter pro tempore
  2. durch einen Bevollmächtigten

Die bevollmächtigte Person muss einer der folgenden Kategorien angehören

  • registrierter Freiwilliger
  • Vorstandsmitglied
  • Angestellter und Untergebener der Organisation mit offener INAIL-Stelle

Die Vollmacht muss vom gesetzlichen Vertreter digital (auf einer unveränderlichen Datei) oder handschriftlich unterzeichnet werden (und in diesem Fall von einem Ausweis des Erklärenden begleitet sein).

Besondere Fälle

Nichtverfügbarkeit der Plattform

UND NUR im Falle einer qualifizierten Nichtverfügbarkeit der Plattform, d.h. im Falle einer qualifizierten Störung, wird die Frist für die Einreichung des Antrags um einen Zeitraum verlängert, der der Dauer der Störung entspricht (auf Anordnung des für die zuständige Struktur zuständigen Direktors) und über die institutionelle Website der Autonomen Provinz Trient bekannt gegeben.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Dem Antrag ist Folgendes beizufügen

  1. Kopie jedes Zahlungsbelegs, der an die nationale Einrichtung gezahlt wurde;
  2. (falls zutreffend) eine Liste der angeschlossenen Mitglieder;
  3. eine von der nationalen Organisation ausgestellte Erklärung, die u. a. die Gültigkeitsdauer der Mitgliedsbeiträge, den Einheitsbetrag des individuellen Mitgliedsbeitrags, die Anzahl und die Deckung der Policen (Unfall/Krankenversicherung und TPL) enthalten muss;
  4. (falls zutreffend) eine besondere Vollmacht, nur wenn der Antrag von einem Bevollmächtigten eingereicht wird, die auf dem entsprechenden, von der zuständigen Stelle genehmigten Formular einzureichen ist (herunterladbar über den unten stehenden Link).

Formulare

Zeiten und Fristen

2025 31 Jul

Periodo presentazione domande 01.07.2025 ⇢ 31.07.2025

90 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Die 90 Tage beginnen am Tag nach der Einreichung der Anträge

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Criteri per il rimborso degli oneri assicurativi e delle quote di adesione ad organizzazioni nazionali sostenuti dalle organizzazioni di volontariato e dalle associazioni di promozione sociale, ai sensi dell'art. 5 commi 2 e 3 della legge provinciale 13 febbraio 1992, n. 8

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Begleitdokumente

Istruzioni operative alla compilazione della dichiarazione per la ritenuta del 4%

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Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 07.07.2025 18:07

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