Reiseleiter werden

  • Nicht aktiv

In Erwartung einer einheitlichen staatlichen Regelung

Wie erhält man eine Genehmigung für die Tätigkeit als Fremdenführer in der Provinz Trient?

Beschreibung

Der Fremdenführer begleitet Einzelpersonen oder Personengruppen auf Reisen durch das nationale Hoheitsgebiet oder ins Ausland, indem er für die Durchführung des Reiseprogramms sorgt und wichtige Elemente und Nachrichten von touristischem Interesse über die Transitgebiete, die nicht in den Zuständigkeitsbereich des Fremdenführers fallen, vermittelt.

Die Ausübung des Berufs ist an eine Lizenz gebunden, die durch das Bestehen einer speziellen Prüfung erworben wird, die durch einen im Amtsblatt der Region zu veröffentlichenden Beschluss des Provinzialrats einberufen wird.

Beschränkungen

Die Voraussetzungen für die Prüfung werden durch einen Beschluss des Provinzialrats festgelegt, der die Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen bekannt gibt, und müssen innerhalb der Bewerbungsfrist erfüllt werden.

An wen es sich richtet

Italienische und europäische Staatsbürger, die die in der Entschließung des Provinzialrats zur Veröffentlichung der Ausschreibung genannten Voraussetzungen erfüllen.

So geht es

Beantragen Sie die Zulassung zur Prüfung unter Verwendung der Formulare, die dem Beschluss des Provinzialrats zur Bekanntgabe der Auswahl beigefügt sind.

Besondere Fälle

Von der Erlaubnispflicht befreit ist, wer

a) wer unentgeltlich und nicht gewerbsmäßig die Tätigkeit der Begleitung von Touristen ausschließlich zugunsten von Mitgliedern oder Angehörigen von Vereinen und Organisationen ohne Erwerbszweck mit erholsamen, kulturellen, religiösen oder sozialen Zwecken ausübt, deren Mitglied er ist, unter Beachtung der Landesvorschriften über Reise- und Tourismusagenturen

b) wer als Angestellter eines Reise- und Tourismusbüros Empfangs- und Begleittätigkeiten zu und von Flughäfen, Abfahrts- und Ankunftsbahnhöfen kollektiver Verkehrsmittel ausübt

c) derjenige, der die in diesem Gesetz genannten Tätigkeiten auf der Gehaltsliste der öffentlichen Verwaltungen im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses ausübt, wenn diese Tätigkeiten unmittelbar zugunsten derselben Verwaltungen ausgeübt werden

d) technische Leiter von Reise- und Fremdenverkehrsagenturen, wenn sie gelegentlich Tätigkeiten zur Begleitung von Kunden der Agentur innerhalb des Provinzgebiets ausüben

e) Personen, die im Rahmen der provinzialen Museumseinrichtungen und im Auftrag derselben oder der provinzialen Dienststellen, die dem Kulturdezernat unterstehen, Tätigkeiten zur Förderung der Vermittlung des kulturellen Erbes durch Bildungsinitiativen auf der Grundlage kultureller Projekte oder spezifischer thematischer Vertiefungen, die von den Museumseinrichtungen oder den provinzialen Dienststellen selbst geplant und ausgearbeitet werden, ausüben.

Zeiten und Fristen

1) Bekanntmachung der Ausschreibung der Eignungsprüfung durch Beschluss des Provinzialrats

2) Bildung der Prüfungskommission durch Ernennung durch den Provinzialrat, bestehend aus dem Leiter der für den Tourismus zuständigen Provinzstruktur, der den Vorsitz in der Kommission führt, einem Fachmann für Tourismusgeografie, Kommunikation und Verkehr, einem Fachmann für Tourismusgesetzgebung und -organisation, einem Fachmann für Gesundheitserziehung und Gesundheitsrisiken im Zusammenhang mit Aufenthalten in Risikoländern sowie einem Fachmann für die berufliche Tätigkeit als Fremdenführer.

3) Zulassungsprüfung bestehend aus:

  • einer schriftlichen Prüfung, die in italienischer Sprache zu folgenden Themen abzulegen ist Italienische, europäische und außereuropäische Fremdenverkehrsgeographie; Vorschriften für Kommunikation und Verkehr in Italien sowie in europäischen und außereuropäischen Ländern; Vorschriften für die Organisation, die Vermittlung und den Verkauf von Pauschalreisen in der Provinz Trient; Fremdenverkehrsorganisation in der Provinz Trient; gemeinschaftliche, nationale und provinziale Vorschriften für die Ausübung des Berufs des Fremdenführers, Aufgaben des Fremdenführers einschließlich steuerlicher Vorschriften; Kenntnis der Grundbegriffe der Präventivmedizin und der Gesundheitserziehung, insbesondere in Bezug auf ansteckende und epidemische Krankheiten in Risikoländern
  • einemündliche Prüfung, die aus einem Gespräch über die Themen der schriftlichen Prüfung besteht; ein Gespräch in einer oder mehreren Fremdsprachen, die der Bewerber aus den in der Entscheidung des Provinzialrats über die Ausschreibung des Auswahlverfahrens genannten Sprachen auswählt. Von der mündlichen Prüfung befreit sind Bewerber, die im Besitz eines entsprechenden Sprachzertifikats sind, das vom Klassifizierungssystem des "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen" des Europarats, Stufe C1, anerkannt ist und von den Prüfern der ALTE (Association of language testers of Europe) ausgestellt wurde;

4) Veröffentlichung der Prüfungsergebnisse mit Angabe der Personen, die die Prüfungen erfolgreich bestanden haben;

5) Ausstellung des Befähigungsnachweises für den Beruf des Fremdenführers;

6) Eintragung in dasVerzeichnis der Reisebegleiter

Kosten

Anmeldegebühr
120 Euro

wird jährlich vom Tourismusdienst aktualisiert

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Disciplina dell'esercizio delle attività professionali di guida turistica, accompagnatore turistico ed assistente di turismo equestre

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Regolamento concernente "Regolamento di esecuzione della legge provinciale 14 febbraio 1992, n. 12 (Disciplina dell'esercizio delle attività professionali di guida turistica, accompagnatore turistico ed assistente di turismo equestre)"

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