Beschreibung
Der Fremdenführer begleitet Einzelpersonen oder Personengruppen auf Reisen durch das nationale Hoheitsgebiet oder ins Ausland, indem er für die Durchführung des Reiseprogramms sorgt und wichtige Elemente und Nachrichten von touristischem Interesse über die Transitgebiete, die nicht in den Zuständigkeitsbereich des Fremdenführers fallen, vermittelt.
Die Ausübung des Berufs ist an eine Lizenz gebunden, die durch das Bestehen einer speziellen Prüfung erworben wird, die durch einen im Amtsblatt der Region zu veröffentlichenden Beschluss des Provinzialrats einberufen wird.
Beschränkungen
Die Voraussetzungen für die Prüfung werden durch einen Beschluss des Provinzialrats festgelegt, der die Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen bekannt gibt, und müssen innerhalb der Bewerbungsfrist erfüllt werden.