Arbeit als Fremdenführerin in der Provinz Trient

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Wie man den Beruf des Fremdenführers in der Provinz Trient ausübt.

Beschreibung

Um den Beruf des Fremdenführers in der Provinz Trient ausüben zu können, muss eine beglaubigte Erklärung über die Aufnahme der Tätigkeit (SCIA) bei der für den Tourismus zuständigen Dienststelle der Provinz eingereicht werden.

An wen es sich richtet

Reiseleiter, die in der Provinz Trient, in der Autonomen Provinz Bozen oder in anderen Regionen zugelassen sind, sowie Personen, die beabsichtigen, diese Berufe als Selbstständige auszuüben, und die eine Anerkennung ihrer beruflichen Qualifikation erhalten haben.

So geht es

Reichen Sie die Meldung über die Aufnahme der Tätigkeit (SCIA) über PEC unter serv.turismo@pec.provincia.tn.it ein .

Besondere Fälle

Er ist nicht verpflichtet, sich als Fremdenführer zu qualifizieren und einen SCIA vorzulegen, wenn er

  • im Einklang mit der Landesverordnung über Reise- und Fremdenverkehrsagenturen nichtgewerbliche und unentgeltliche Tätigkeiten zugunsten von Mitgliedern oder Angehörigen von Vereinen und Organisationen ohne Erwerbszweck mit freizeitlichen, kulturellen, religiösen oder sozialen Zielen ausübt, denen er angehört
  • als Angestellter eines Reise- und Tourismusbüros Empfangs- und Begleittätigkeiten zu und von Flughäfen, Abfahrts- und Ankunftsbahnhöfen von kollektiven Verkehrsmitteln ausübt
  • die in diesem Gesetz genannten Tätigkeiten im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses für öffentliche Verwaltungen ausübt, wenn diese Tätigkeiten unmittelbar zugunsten derselben Verwaltungen ausgeübt werden;
  • technische Leiter von Reise- und Tourismusagenturen, wenn sie gelegentlich die Tätigkeit der Begleitung von Kunden der Agentur auf dem Territorium der Provinz ausüben;
  • Personen, die im Rahmen der provinzialen Museumseinrichtungen und im Auftrag derselben oder der provinzialen Dienststellen, die der Kulturabteilung unterstellt sind, Aktivitäten zur Förderung der Erziehung zum kulturellen Erbe durch Bildungsinitiativen auf der Grundlage von Kulturprojekten oder spezifischen thematischen Vertiefungen durchführen, die von den Museumseinrichtungen oder den provinzialen Dienststellen selbst geplant und ausgearbeitet werden.

Zeiten und Fristen

Die für den Tourismus zuständige Dienststelle stellt allen Personen, die den SCIA durchgeführt haben, ein Abzeichen mit Foto aus, auf dem die persönlichen Daten und der ausgeübte Beruf angegeben sind.

Der Ausweis muss während der Ausübung der beruflichen Tätigkeit gut sichtbar aufbewahrt werden und ist bei Beendigung der Tätigkeit an die für den Tourismus zuständige Provinzdienststelle zurückzugeben.

Die Ausübung der Tätigkeit als Reiseleiter ohne die entsprechende Genehmigung wird mit einer Geldstrafe zwischen 600 bis 1.800 EuroDie gleiche Strafe gilt für denjenigen, der bei der Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit Personen einsetzt, die nicht über die gesetzlich vorgeschriebene Qualifikation verfügen.

Die Nichtvorlage des bescheinigten Tätigkeitsaufnahmeberichts wird mit einer Verwaltungssanktion in Höhe von 100 bis 300 Euro.

Kosten

KOSTENLOS

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