Beschreibung
Um den Beruf des Fremdenführers in der Provinz Trient ausüben zu können, muss eine beglaubigte Erklärung über die Aufnahme der Tätigkeit (SCIA) bei der für den Tourismus zuständigen Dienststelle der Provinz eingereicht werden.
Wie man den Beruf des Fremdenführers in der Provinz Trient ausübt.
Um den Beruf des Fremdenführers in der Provinz Trient ausüben zu können, muss eine beglaubigte Erklärung über die Aufnahme der Tätigkeit (SCIA) bei der für den Tourismus zuständigen Dienststelle der Provinz eingereicht werden.
Reiseleiter, die in der Provinz Trient, in der Autonomen Provinz Bozen oder in anderen Regionen zugelassen sind, sowie Personen, die beabsichtigen, diese Berufe als Selbstständige auszuüben, und die eine Anerkennung ihrer beruflichen Qualifikation erhalten haben.
Reichen Sie die Meldung über die Aufnahme der Tätigkeit (SCIA) über PEC unter serv.turismo@pec.provincia.tn.it ein .
Er ist nicht verpflichtet, sich als Fremdenführer zu qualifizieren und einen SCIA vorzulegen, wenn er
Dem SCIA-Formular müssen folgende Unterlagen beigefügt werden:
1) 1 Foto in Passgröße/Digitalformat;
2) Kopie eines gültigen Personalausweises;
3) eine ordnungsgemäß unterzeichnete Datenschutzerklärung (ex-Artikel 13 und 14 der EU-Verordnung Nr. 679 von 2016).
Die für den Tourismus zuständige Dienststelle stellt allen Personen, die den SCIA durchgeführt haben, ein Abzeichen mit Foto aus, auf dem die persönlichen Daten und der ausgeübte Beruf angegeben sind.
Der Ausweis muss während der Ausübung der beruflichen Tätigkeit gut sichtbar aufbewahrt werden und ist bei Beendigung der Tätigkeit an die für den Tourismus zuständige Provinzdienststelle zurückzugeben.
Die Ausübung der Tätigkeit als Reiseleiter ohne die entsprechende Genehmigung wird mit einer Geldstrafe zwischen 600 bis 1.800 EuroDie gleiche Strafe gilt für denjenigen, der bei der Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit Personen einsetzt, die nicht über die gesetzlich vorgeschriebene Qualifikation verfügen.
Die Nichtvorlage des bescheinigten Tätigkeitsaufnahmeberichts wird mit einer Verwaltungssanktion in Höhe von 100 bis 300 Euro.