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Register der historischen Werkstätten: Eintragung/Löschung von Unternehmen

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Die Gemeinden beantragen die Eintragung oder Streichung aus dem Register der historischen Werkstätten.

Beschreibung

Einzelhandelsgeschäfte in festen Räumlichkeiten, öffentliche Gaststätten und Handwerksbetriebe (die ihre eigenen Produkte verkaufen) gelten als historische Geschäfte, wenn sie die folgenden Anforderungen erfüllen

  • Sie sind seit mindestens 50 Jahren in denselben Räumlichkeiten und im selben Produktbereich (oder in verwandten Bereichen) tätig, ungeachtet etwaiger Änderungen des Namens, der Beschilderung, der Leitung oder der Eigentumsverhältnisse, sofern die ursprünglichen Merkmale der Tätigkeit beibehalten wurden
  • das Vorhandensein von Elementen, Werkzeugen, Ausrüstungsgegenständen und Dokumenten von besonderem historischem, künstlerischem, architektonischem, ökologischem und kulturellem Interesse oder von besonderer Bedeutung für die Tradition und Kultur des Ortes, die für die Öffentlichkeit sichtbar sind, die funktionelle und strukturelle Verbindung mit der ausgeübten Tätigkeit deutlich erkennen lassen und einen Eindruck von der offensichtlichen Verwurzelung dieser Tätigkeit im Laufe der Zeit vermitteln, in den Räumlichkeiten und in der inneren und äußeren Ausstattung.

NB: Der vorliegende Text ersetzt nicht die im nachstehenden Beschluss des Provinzialrats Nr. 539 enthaltenen Vorschriften auf die in jedem Fall Bezug genommen werden sollte.

An wen es sich richtet

Der Antrag auf Eintragung oder Streichung aus dem Register muss von der Gemeinde gestellt werden, in der sich die "Bottega Storica" befindet.

So geht es

Der Antrag auf Eintragung oder Streichung aus dem Register muss elektronisch eingereicht werden.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Für die Eintragung: Die Gemeinde muss dem Antrag Folgendes beifügen

  • eine Kopie der Anerkennungsmaßnahme, die ordnungsgemäß begründet ist;
  • Fotomaterial über die betreffenden Tätigkeiten;
  • einen eventuellen Gewerbeschein.

Für die Löschung: Die Gemeinde muss eine Kopie der Maßnahme übermitteln, aus der hervorgeht, dass die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind oder dass die Tätigkeit eines historischen Geschäfts eingestellt wurde.

Zeiten und Fristen

Ein Antrag auf Eintragung oder Löschung kann jederzeit gestellt werden.

20 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Wenn die Struktur die Verfahrensfrist nicht einhält, kann die betroffene Person beim Generaldirektor des Ministeriums für Handwerk, Handel, Absatzförderung, Sport und Tourismus auf den Abschluss des Verfahrens drängen

Kosten

KOSTENLOS

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Disciplina dell'attività commerciale

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Luoghi storici del commercio e Albo delle Botteghe storiche del Trentino. Attuazione dell'articolo 63, commi 2 e 3 della legge provinciale 30 luglio 2010, n. 17 (Disciplina dell'attività commerciale).

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Kontakt

Contatti di Ufficio sostegno e promozione attivita' economiche

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serv.artcom@provincia.tn.it

Pec - Segreteria:
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Telefono - Segreteria:
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Fax - Segreteria:
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Contatti di Servizio artigianato e commercio

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