Beschreibung
Einzelhandelsgeschäfte in festen Räumlichkeiten, öffentliche Gaststätten und Handwerksbetriebe (die ihre eigenen Produkte verkaufen) gelten als historische Geschäfte, wenn sie die folgenden Anforderungen erfüllen
- Sie sind seit mindestens 50 Jahren in denselben Räumlichkeiten und im selben Produktbereich (oder in verwandten Bereichen) tätig, ungeachtet etwaiger Änderungen des Namens, der Beschilderung, der Leitung oder der Eigentumsverhältnisse, sofern die ursprünglichen Merkmale der Tätigkeit beibehalten wurden
- das Vorhandensein von Elementen, Werkzeugen, Ausrüstungsgegenständen und Dokumenten von besonderem historischem, künstlerischem, architektonischem, ökologischem und kulturellem Interesse oder von besonderer Bedeutung für die Tradition und Kultur des Ortes, die für die Öffentlichkeit sichtbar sind, die funktionelle und strukturelle Verbindung mit der ausgeübten Tätigkeit deutlich erkennen lassen und einen Eindruck von der offensichtlichen Verwurzelung dieser Tätigkeit im Laufe der Zeit vermitteln, in den Räumlichkeiten und in der inneren und äußeren Ausstattung.
NB: Der vorliegende Text ersetzt nicht die im nachstehenden Beschluss des Provinzialrats Nr. 539 enthaltenen Vorschriften auf die in jedem Fall Bezug genommen werden sollte.