Beschreibung
Inhaber von Konzessionen für Seilbahnen, die öffentlich betrieben werden, sind verpflichtet, regelmäßig vor der Inbetriebnahme die Dokumentation über das eingesetzte Personal und das Betriebsprogramm der Anlagen, den Bericht über die Inbetriebnahme und die Kontrollberichte über den Zustand der Seile vorzulegen