Beschreibung
Seile, die in Seilbahnen des öffentlichen Dienstes verwendet werden, müssen bestimmte Sicherheitseigenschaften aufweisen, die in der Durchführungsverordnung 144 vom 18. Mai 2016 geregelt sind. Die Kontrollen und/oder Inspektionen für die Instandhaltung müssen den Bestimmungen desselben entsprechen.
Gemäß den Bestimmungen des genannten Erlasses muss dem Seilbahn- und Pistendienst regelmäßig ein Bericht über den Zustand des verwendeten Seils vorgelegt werden.
Im Falle eines Seilwechsels müssen neben dem Zulässigkeitsbericht auch der Bericht über die Anerkennung und den Einbau sowie gegebenenfalls der Spleißbericht und der Bericht über die Ausführung des gesicherten Kopfes vorgelegt werden.