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Prüfungsfrage für die Berufszulassungsprüfung zum Friseur

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Derzeit ist es nicht möglich, einen Antrag auf Zulassung zu stellen.
Ab dem 24. August 2026 können Anträge auf Zulassung zur Prüfungsrunde gestellt werden.

Zulassung zur selbstständigen Tätigkeit als Friseur

© Provincia autonoma di Trento -

Hervorgehobenes

Hervorgehobenes

Die für die Prüfungsrunde im Oktober 2025 zugelassenen Kandidaten und Kandidatinnen werden darauf hingewiesen, dass die Berufszulassungsbescheinigungen nun zur Abholung bereitstehen. Die Abholung ist ausschließlich nach vorherigerTerminvereinbarung möglich.
Um diese Bescheinigung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu beglaubigen, wird darauf hingewiesen, dass eineStempelmarke im Wert von 16,00 €erforderlich ist, die sichvon der für den Antrag auf Zulassung zur Prüfung verwendetenunterscheidet.

Beschreibung

Um den Beruf des Friseurs ausüben zu dürfen, muss nach Bestehen einer entsprechenden Prüfung eine entsprechende berufliche Befähigung erworben werden. Für jeden Standort des Unternehmens, an dem die Tätigkeit als Friseur ausgeübt wird, muss mindestens ein technischer Verantwortlicher benannt werden, der im Besitz der beruflichen Befähigung ist; dies kann der Inhaber, ein am Betrieb beteiligter Gesellschafter, ein mitarbeitendes Familienmitglied oder ein Angestellter sein.

Prüfungstermine – Jahr 2026

Einreichung der Anträge Praktische Prüfung Theoretische Prüfung
24. August – 11. September 2026 21. – 22. September 2026 28. – 29. September 2026

Ablauf der Prüfung

Die Prüfung besteht aus einer 4-stündigenpraktischen Prüfung(die in der staatlich anerkannten Bildungseinrichtung „Opera A. Barelli“ in Rovereto stattfindet) , bei der der/die Kandidat*in zwei Haarbehandlungen (Herren- und Damenhaarschnitt) sowie eine technische Dienstleistung an einem der beiden Modelle durchführen muss; nach Bestehen der praktischen Prüfung folgt einGespräch(in den Räumlichkeiten des Ministeriums für Bildung und Kultur in Trient).

Das Gespräch dient folgenden Zwecken:

  • die praktische Prüfung kritisch zu erläutern
  • die Verknüpfung der in der praktischen Prüfung unter Beweis gestellten Fähigkeiten mit den grundlegenden Kenntnissen für die Ausübung des Friseurberufs in unternehmerischer Form zu überprüfen
  • den Erwerb einer eigenen, kohärenten und angemessenen beruflichen Identität für den Einstieg in den Beruf des Friseurs in unternehmerischer Form zu überprüfen.

Um die Zulassung zu erhalten, müssen beide Prüfungen mit einer Mindestpunktzahl von 6/10 bestanden werden.

Beschränkungen

Um an der Prüfung teilzunehmen, müssen Sieden Online-Antrag innerhalb der angegebenen Anmeldefristen ausfüllenund die Anmeldegebühr in Höhe von 75,00 Euro (die nicht erstattet werden kann) über„PagoPA“unter Angabe des Verwendungszwecks „Prüfung zur Zulassung zum selbstständigen Beruf des Friseurs“ angeben.

An wen es sich richtet

Volljährige Bewerber*innen
Eltern für minderjährige Kinder

Der Antrag kann von Bewerber*innen gestellt werden, die über Folgendes verfügen:

einer beruflichen Qualifikation und einem praktischen Befähigungskurs oder eines landesweiten Berufsabschlusses im Bereich Friseurhandwerk, gemäß den folgenden, sich gegenseitig ersetzenden Ausbildungswegen:

  • Berufsabschluss nach Abschluss einer dreijährigen Berufsausbildung, gefolgt von einem überwiegend praxisorientierten Befähigungskurs mit einer Dauer von 400 Stunden
  • Berufsabschluss nach Abschluss einer dreijährigen Berufsausbildung, gefolgt von einem Landesabschluss in der Berufsausbildung im Bereich Friseurhandwerk, sofern im vierten Jahr die gleichen Kompetenzen erworben werden können, die am Ende der Befähigungslehrgänge vorgesehen sind
  • Berufsqualifikation nach Abschluss einer zweijährigen Berufsausbildung, gefolgt von einem überwiegend praxisorientierten Befähigungskurs mit einer Dauer von 740 Stunden

Berufserfahrung und theoretischer Qualifizierungskurs gemäß den folgenden, sich gegenseitig ersetzenden Wegen:

  • Dreijährige Berufstätigkeit als qualifizierter Angestellter, aktiver Gesellschafter oder mitarbeitendes Familienmitglied in einem Friseurbetrieb, gefolgt von einem 550-stündigen Berufsqualifizierungskurs mit überwiegend theoretischem Inhalt
  • Absolvierung einer Lehrzeit in einem Friseurbetrieb gemäß Gesetz Nr. 25/1955 in der in den Branchentarifverträgen vorgesehenen Dauer, gefolgt von einer einjährigen Berufserfahrung als qualifizierter Angestellter, aktiver Gesellschafter oder mitarbeitender Familienangehöriger, gefolgt von einem berufsqualifizierenden Lehrgang

Berufsqualifikation nach Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung, gefolgt von einer einjährigen Berufspraxis als qualifizierter Angestellter, aktiver Gesellschafter oder mitarbeitendes Familienmitglied in einem Friseurbetrieb

Berufsqualifikation als Friseur nach Abschluss eines dreijährigen Berufsbildungslehrgangs als Privatschüler und im Besitz eines fünfjährigen Abiturs, gefolgt von einem überwiegend praxisorientierten Befähigungskurs mit einer Dauer von 400 Stunden.

So geht es

Der Antrag muss ONLINE eingereicht werden

Zeiten und Fristen

2026 11 Sep

Apertura domande "abilitazione acconciatori" 2026 24.08.2026 ⇢ 11.09.2026

Derzeit ist es nicht möglich, einen Antrag auf Zulassung zu stellen.

Kosten

Anmeldegebühr über PagoPA
75 Euro

Verwendungszweck „Prüfung zur Zulassung zum selbstständigen Beruf des Friseurs“

Zugang zum Service

Antrag auf Zugang zur Prüfung der beruflichen Qualifikation als Friseur

Authentifizierung

Gesundheitskarte des Landes (CPS)
Bürgerkarte (CNS)
SPID Stufe 2

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Nomina della Commissione provinciale per l'abilitazione professionale di acconciatore ai sensi dell'art. 18 bis comma 2, della Legge provinciale 1 agosto 2002, n. 11 'Disciplina dell'impresa artigiana nella Provincia Autonoma di Trento' e della deliberazione n. 348 del 5 marzo 2021 allegato B) 'Istituzione, composizione e funzioni della Commissione provinciale per l'abilitazione professionale di acconciatore'.

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Commissione provinciale per l'abilitazione professionale di acconciatore ai sensi dell'art. 18 bis comma 2, della legge provinciale 1 agosto 2002, n. 11 'Disciplina dell'impresa artigiana nella Provincia autonoma di Trento': sostituzione di componenti e contestuale modifica delle deliberazioni della Giunta Provinciale di data 13.06.2008 n. 1527 e n. 2668 del 6 novembre 2009.

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Disciplina dell'impresa artigiana nella provincia autonoma di Trento

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Bibliografia utile ai fini dell'esame di abilitazione professionale di acconciatore

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Nomina della Commissione provinciale per l'abilitazione all'attività autonoma di acconciatore ai sensi dell'art. 18 bis comma 2, della Legge provinciale 1 agosto 2002, n. 11 'Disciplina dell'impresa artigiana nella Provincia Autonoma di Trento' e sostituzione dell'Allegato A) della deliberazione della Giunta provinciale n. 348 del 5 marzo 2021.

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Programmazione delle sessioni d'esame per il conseguimento dell'abilitazione professionale di acconciatore per l'anno 2026.

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Begleitdokumente

Esame per l'abilitazione all'attività autonoma di acconciatore

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