Volljährige Bewerber*innen
Eltern für minderjährige Kinder
Der Antrag kann von Bewerber*innen gestellt werden, die über Folgendes verfügen:
einer beruflichen Qualifikation und einem praktischen Befähigungskurs oder eines landesweiten Berufsabschlusses im Bereich Friseurhandwerk, gemäß den folgenden, sich gegenseitig ersetzenden Ausbildungswegen:
- Berufsabschluss nach Abschluss einer dreijährigen Berufsausbildung, gefolgt von einem überwiegend praxisorientierten Befähigungskurs mit einer Dauer von 400 Stunden
- Berufsabschluss nach Abschluss einer dreijährigen Berufsausbildung, gefolgt von einem Landesabschluss in der Berufsausbildung im Bereich Friseurhandwerk, sofern im vierten Jahr die gleichen Kompetenzen erworben werden können, die am Ende der Befähigungslehrgänge vorgesehen sind
- Berufsqualifikation nach Abschluss einer zweijährigen Berufsausbildung, gefolgt von einem überwiegend praxisorientierten Befähigungskurs mit einer Dauer von 740 Stunden
Berufserfahrung und theoretischer Qualifizierungskurs gemäß den folgenden, sich gegenseitig ersetzenden Wegen:
- Dreijährige Berufstätigkeit als qualifizierter Angestellter, aktiver Gesellschafter oder mitarbeitendes Familienmitglied in einem Friseurbetrieb, gefolgt von einem 550-stündigen Berufsqualifizierungskurs mit überwiegend theoretischem Inhalt
- Absolvierung einer Lehrzeit in einem Friseurbetrieb gemäß Gesetz Nr. 25/1955 in der in den Branchentarifverträgen vorgesehenen Dauer, gefolgt von einer einjährigen Berufserfahrung als qualifizierter Angestellter, aktiver Gesellschafter oder mitarbeitender Familienangehöriger, gefolgt von einem berufsqualifizierenden Lehrgang
Berufsqualifikation nach Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung, gefolgt von einer einjährigen Berufspraxis als qualifizierter Angestellter, aktiver Gesellschafter oder mitarbeitendes Familienmitglied in einem Friseurbetrieb
Berufsqualifikation als Friseur nach Abschluss eines dreijährigen Berufsbildungslehrgangs als Privatschüler und im Besitz eines fünfjährigen Abiturs, gefolgt von einem überwiegend praxisorientierten Befähigungskurs mit einer Dauer von 400 Stunden.