Beschreibung
Diese Provinzliste enthält die Namen der Unternehmer, die im Trentino zum Anbau, zur Ernte und zur Erstverarbeitung von Arzneipflanzen für die Herstellung von pflanzlichen Lebensmitteln und deren Mischungen zugelassen sind und die das vorgeschriebene Verfahren eingehalten haben.
Der in dieser Liste eingetragene Unternehmer darf nicht verarbeitete oder erstverarbeitete Arzneipflanzen, einschließlich Trocknen, Waschen, Entblättern, Sortieren, Schneiden und Destillieren, sowie pflanzliche Lebensmittelerzeugnisse herstellen, einschließlich der Spontanernte. Darüber hinaus darf der Unternehmer die gewonnenen Erzeugnisse unter Verwendung der Marke "TRENTINERBE" vermarkten.
Beschränkungen
Der eingetragene Marktteilnehmer ist verpflichtet, die Produktspezifikation einzuhalten.