Projektbewertung zu Zwecken des Brandschutzes

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Sie besteht darin, ein Brandschutzgutachten der Feuerwehr über das Projekt der durchzuführenden Tätigkeit einzuholen. Eine positive Stellungnahme ist erforderlich, um spätere Genehmigungen zu erhalten.

An wen es sich richtet

Stellen und Personen, die für die in Anhang I, Kategorien B und C, des Präsidialerlasses 151 vom 1. August 2011 aufgeführten Tätigkeiten verantwortlich sind, für Projekte neuer Anlagen oder Bauten sowie für Projekte zur Änderung bestehender Anlagen, die eine Verschärfung der bereits bestehenden Brandsicherheitsbedingungen mit sich bringen.

So geht es

Reichen Sie einen Antrag auf Projektbewertung unter Verwendung des beigefügten Formulars ein.

Für thematische Aktivitäten muss der Antrag auf Projektbewertung gemäß Artikel 3 des Präsidialdekrets Nr. 151 vom 1. August 2011 Folgendes enthalten
a) allgemeine Angaben und Sitz des Antragstellers oder, im Falle einer Einrichtung oder eines Unternehmens, seines gesetzlichen Vertreters
b) Angabe des Hauptgegenstands der Tätigkeit und etwaiger Nebentätigkeiten, die Gegenstand des Antrags auf Projektbewertung sind
(c) geplanter Standort der Arbeiten
d) allgemeine Informationen über die Haupttätigkeit und etwaige Nebentätigkeiten, die der Brandverhütungskontrolle unterliegen, sowie Angaben über die Art der geplanten Arbeiten.

Die Brandverhütung ist eine entgeltliche Dienstleistung. Die zu leistende Zahlung wird durch den Beschluss des Provinzialrats Nr. 799 vom 27. April 2012, veröffentlicht im Amtsblatt der Region Nr. 19/I-II vom 08/05/2012, festgelegt.

Die Zahlung des fälligen Betrags muss über pagoPA - den nationalen Knotenpunkt für elektronische Zahlungen - erfolgen, indem man sich mit der Adresse mypay.provincia.tn.it verbindet, die Einheit "Provincia autonoma di Trento" auswählt und dann aus der Liste auswählt

Provinzialer Brandverhütungsfonds - Brandverhütung (SCIA - ARPCA - PROJECT EVALUATION - NOF - DEROGA - RENEWAL CPI - VCO)

und dann die spontane Zahlung des fälligen Betrags durch Eingabe der erforderlichen Daten veranlassen.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Dem Antrag muss Folgendes beigefügt werden
a) eine von einem qualifizierten Techniker unterzeichnete technische Dokumentation, die den Bestimmungen von Anhang I des Ministerialerlasses vom 07. August 2012 entspricht;
b) eine Bescheinigung über die geleistete Zahlung.

Im Falle von Änderungen gemäß Artikel 4, Absatz 6 der Präsidialverordnung Nr. 151 vom 1. August 2011, die eine Verschärfung der bereits bestehenden Brandschutzbedingungen mit sich bringen, muss die technische Dokumentation gemäß Absatz 2, Buchstabe a), den Bestimmungen von Anhang I, Buchstabe C, der Ministerialverordnung vom 07. August 2012 entsprechen.

Im Falle der Anwendung des technischen Brandschutzkonzepts muss die technische Dokumentation gemäß Absatz 2, Buchstabe a), von einem Brandschutzfachmann unterzeichnet sein und den Angaben in Anhang I, Buchstabe A, des Ministerialerlasses vom 07. August 2012 entsprechen, ergänzt durch die Angaben im Anhang des Erlasses des Innenministers vom 9. Mai 2007, einschließlich des Dokuments, das das Programm zur Umsetzung der SGSA enthält.

Formulare

Zeiten und Fristen

60 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Kosten

Leistung gegen Zahlung
-- Euro

Siehe Anhang Beschluss 799/2012

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Regolamento recante semplificazione della disciplina dei procedimenti relativi alla prevenzione degli incendi, a norma dell'articolo 49, comma 4-quater, del decreto-legge 31 maggio 2010, n. 78, convertito, con modif

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Riassetto delle disposizioni relative alle funzioni ed ai compiti del Corpo nazionale dei vigili del fuoco, a norma dell'articolo 11 della legge 29 luglio 2003, n. 229

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Disposizioni relative alle modalita' di presentazione delle istanze concernenti i procedimenti di prevenzione incendi e alla documentazione da allegare, ai sensi dell'articolo 2, comma 7, del decreto del Presidente della Repubblica 1° agosto 2011, n. 151.

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Aggiornamento delle tariffe orarie e relative modalità di applicazione, per l'impiego del personale e dei mezzi del Corpo Permanente dei Vigili del Fuoco della Provincia Autonoma di Trento nell'espletamento dei servizi a pagamento di cui all'art. 28 della Legge Regionale 20 agosto 1954, n. 24 e successive modificazioni e integrazioni.

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Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 10.06.2025 15:35

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