PNRR-Aufruf - Modernisierung von Landmaschinen

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Die Fristen für die Einreichung von Anträgen sind geschlossen

PNRR - M2C1-Investition 2.3 - Innovation und Mechanisierung im Agrar- und LebensmittelsektorDie Fristen für die Einreichung von Beihilfeanträgen PNRR - M2C1-Investition 2.3: Untermaßnahme "Modernisierung von Landmaschinen, die die Einführung von Präzisionslandwirtschaftstechniken ermöglichen "Wiedereröffnung der Frist für die Einreichung von Anträgen vom 20. Mai 2024 auf den 31. Mai 2024.

Beschreibung

Innovation und Mechanisierung im Landwirtschafts- und Nahrungsmittelsektor.

Nationaler Wiederaufbauplan (NRP) - Mission 2 Komponente 1, Investition 2.3 Innovation und Mechanisierung im Landwirtschafts- und Nahrungsmittelsektor - Teilmaßnahme "Modernisierung von Landmaschinen zur Einführung von Präzisionslandwirtschaftstechniken", finanziert von der Europäischen Union - NextGenerationEU

Der Aufruf setzt die Bestimmungen des MASAF-Ministererlasses Nr. 413219/2023 um und zielt auf die Auswahl und anschließende Finanzierung von Projektvorschlägen ab, die von landwirtschaftlichen und agro-mechanischen Unternehmen eingereicht werden, um ihre Landmaschinen zu modernisieren, Präzisionslandwirtschaftstechnologien einzuführen und Bewässerungs- und Wassermanagementsysteme zu erneuern.

Die finanzielle Ausstattung der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen in Höhe von 5.081.576,29 Euro wird nach der Bereitstellung zusätzlicher Mittel in Höhe von 13.603.236,37 Euro durch Masaf auf 18.684.812,66 Euro erhöht.

Die vorliegende Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sieht im Rahmen der förderfähigen Interventionen einen Beitrag (Markierung) zu den digitalen Mitteln in Höhe von 50 % der für die Teilmaßnahme verfügbaren Finanzmittel vor. Die Tags der Teilmaßnahme entsprechen den Anhängen VI und VII der Verordnung (EU) Nr. 241/2021. In Bezug auf die Kennzeichnung sind die Aktionsbereiche für die Teilmaßnahme "Modernisierung von Landmaschinen, die die Einführung von Präzisionslandwirtschaftstechniken ermöglichen" folgende

- Z 084 (Digitalisierung des Verkehrs: andere Verkehrsträger) mit einem Beitrag von 50% der verfügbaren Mittel;

- Z023 (Forschungs- und Innovationsprozesse, Technologietransfer und Zusammenarbeit zwischen Unternehmen mit Schwerpunkt auf der Kreislaufwirtschaft).

Zusätzlich zu dieser Kennzeichnung können andere, in Anhang VI der Verordnung (EU) Nr. 241/2021 aufgeführte Klimakennzeichnungen assoziiert werden.

Gemäß Artikel 9 der Verordnung (EU) Nr. 241/2021 ist eine "Doppelfinanzierung" unter Einhaltung der Bedingungen des RGS-Rundschreibens Nr. 33/2021, auf das für weitere Einzelheiten verwiesen wird, auszuschließen.

Jegliche Kumulierung von Beihilfen mit anderen staatlichen Beihilfen oder anderen aus öffentlichen Mitteln finanzierten Unterstützungsmaßnahmen wird im Einklang mit den geltenden europäischen Rechtsvorschriften und dem oben genannten Rundschreiben geregelt.

Die vorliegende Bekanntmachung gilt für Maßnahmen, die vollständig in der Autonomen Provinz Trient durchgeführt werden.

Zuschussfähige Initiativen und Kosten

1. Förderfähig sind Maschinen und Ausrüstungen, die die folgenden Anforderungen erfüllen

(a) Maschinen und Ausrüstungen für die Präzisionslandwirtschaft

a1. Maschinen, Traktor- und Betriebsausrüstungen sowie unterstützende Geräte und Maschinen wie z. B. Feldsensorsysteme, Wetterstationen und APRs (Drohnen), Werkzeuge und Vorrichtungen für das Be- und Entladen, die Handhabung, das Wiegen und die automatische Sortierung von Teilen, automatisierte Hebe- und Handhabungsvorrichtungen, Automated Guided Vehicles (AGVs) und flexible Förder- und Handhabungssysteme, und/oder ausgestattet mit Teileerkennung, die mindestens eine der folgenden Anforderungen erfüllen

  1. Vorhandensein eines ISOBUS-Systems oder eines gleichwertigen Systems mit Task-Controller-Funktionalität oder Kompatibilität damit;
  2. Vorhandensein eines leichten Verbindungssystems, das in der Lage ist, Ausgangsdaten zu übertragen, und das beispielsweise die zusätzlichen Anforderungen der Fernwartung und/oder der Ferndiagnose und/oder der Fernsteuerung und der ständigen Überwachung der Arbeitsbedingungen und der Prozessparameter erfüllen kann;
  3. Vorhandensein eines automatischen oder halbautomatischen Führungssystems;
  4. Vorhandensein eines Fernwartungs- und/oder Ferndiagnose- und/oder Fernsteuerungssystems;
  5. Vorhandensein von proprietären Lösungen für variable Geschwindigkeitssteuerung, Sektionssteuerung oder Parallelfahrstrategien.

a2. Präzisionsmaschinen und -geräte zur Reduzierung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln und zur Optimierung des Einsatzes von Düngemitteln, zur Verbesserung der Nachhaltigkeit der Produktionsprozesse und zum Schutz der Umwelt.

Dazu gehören Maschinen/Ausrüstungen für Fixpunktbehandlungen (P.S.S.), die für Überkopfbehandlungen eingesetzt werden, einschließlich Doppelzweckbehandlungen + Frostschutz.

a3. Maschinen und Anlagen für die Tierhaltung, die sich durch einen hohen Technologie- und Automatisierungsgrad auszeichnen, wie z. B.: Maschinen, deren Betrieb durch computergestützte Systeme gesteuert wird oder die über entsprechende Sensoren und Antriebe gesteuert werden (z. B. Automatisierung und Digitalisierung von Futtermitteln); Werkzeugmaschinen und Anlagen für die Herstellung von Produkten durch die Umwandlung von Materialien und Rohstoffen; prozessbegleitende Überwachungssysteme zur Sicherung und Rückverfolgung der Qualität des Produkts oder des Produktionsprozesses, die es ermöglichen, Produktionsprozesse dokumentierbar zu qualifizieren und mit dem Betriebsinformationssystem zu verbinden.

Für diese Maschinen/Ausrüstungen muss mindestens eine der folgenden Anforderungen erfüllt sein

1) Vorhandensein eines leichten Verbindungssystems, das in der Lage ist, ausgehende Daten zu übertragen, und das z. B. für die zusätzlichen Anforderungen der Fernwartung und/oder Ferndiagnose und/oder Fernsteuerung und kontinuierlichen Überwachung der Arbeitsbedingungen und Prozessparameter geeignet ist;

2) Vorhandensein eines Systems zur kontinuierlichen Überwachung von Arbeitsbedingungen und Prozessparametern mit Hilfe geeigneter Sensorensätze.

Sind die unter Buchstabe a) genannten Maschinen mit einem Motor ausgestattet, so muss dieser elektrisch oder mit Biomethan betrieben werden. Bitte beachten Sie, dass Buchstabe a nicht für Geländewagen gilt.

b) Ersatz von Geländefahrzeugen für Landwirtschaft und Tierhaltung

Fahrzeuge, die in den Geltungsbereich der Verordnung (EU) 167/2013 (Anforderungen an die Typgenehmigung und Marktüberwachung von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen) fallen und beide der folgenden Anforderungen erfüllen

1) sind mit einem Elektro- oder Biomethanmotor ausgestattet. In diesem Fall müssen die Hersteller von gasförmigen Biokraftstoffen und Biomethan Zertifikate (Nachhaltigkeitsnachweise) vorlegen, die von unabhängigen Gutachtern ausgestellt wurden, wie in der RED II-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2018/2001) vorgesehen; die Betreiber müssen Herkunftsnachweise erwerben, die dem Verwendungszweck entsprechen;

2) für landwirtschaftliche oder viehwirtschaftliche Tätigkeiten bestimmt sind. Der Kauf der oben genannten Fahrzeuge ist nur dann zulässig, wenn es sich um den Ersatz von umweltschädlicheren Fahrzeugen handelt, um den Grundsatz "keine erheblichen Schäden zu verursachen" einzuhalten. Daher muss im Beihilfeantrag das ersetzte Fahrzeug eindeutig identifiziert werden, und die Verschrottung des Fahrzeugs muss im Abschlussbericht dokumentiert werden.

c) Investitionsförderung für Innovationen bei Bewässerungs- und Wassermanagementsystemen

Intelligente Bewässerungsmanagementsysteme durch Fernerkundung (z. B. Sentinel-2-Satellitendaten) und/oder unmittelbare Erkundung (z. B.Daten von Drohnen, Sensoren oder Bodenstationen) zur Messung von Wettervariablen, Feuchtigkeit und Boden- und Pflanzenmerkmalen sowie der Einsatz von Entscheidungsunterstützungssystemen (DSS) zur Schätzung des Bewässerungsbedarfs von Pflanzen und für ein präzises Bewässerungsmanagement, das die besten Strategien zur Optimierung der Erträge und zur Minimierung des Verbrauchs von Wasserressourcen ermöglicht, auch in Verbindung mit Echtzeit-Informationssystemen auf Smartphones oder der automatisierten Verwaltung von Bewässerungssystemen (z. B. Bewässerungstechnologien mit variabler Rate). In diesem Zusammenhang kann es sich bei den beihilfefähigen Vermögenswerten, die auf die Einführung intelligenter Technologien für die Bewässerung und das Wassermanagement in landwirtschaftlichen Betrieben abzielen, um Folgendes handeln

- materielle Vermögenswerte, für die auf Anhang A des Gesetzes Nr. 232 von 2016 verwiesen wird (Vermögenswerte, die für die technologische und digitale Transformation von Unternehmen nach dem Modell "Industrie 4.0" geeignet sind);

- immaterielle Vermögenswerte, für die auf Anhang B des Gesetzes Nr. 232 von 2016 verwiesen wird (immaterielle Vermögenswerte wie (Software, Systeme und Systemintegration, Plattformen und Anwendungen) im Zusammenhang mit Investitionen in materielle Vermögenswerte der "Industrie 4.0").

Förderungsvoraussetzungen für Interventionen

Für die Förderfähigkeit müssen die Interventionen:

(a) Sie werden vollständig in der Provinz Trient durchgeführt;

(b) die Maßnahmen beginnen (Datum der Bestellung, der Kaufbestätigung, des Transportdokuments (DDT), der Begleitrechnung oder der Rechnung über etwaige Anzahlungen oder Vorschüsse) nach der Einreichung des Antrags auf Unterstützung gemäß Abschnitt 3.4 der EU-Leitlinien

(c) nicht zu einer Beeinträchtigung der Umwelt und der natürlichen Ressourcen führen;

(d) mit den nationalen und EU-Umweltschutznormen übereinstimmen;

e) die Einhaltung des DNSH gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 und der im RGS-Rundschreiben Nr. 32/2021 genannten Blätter gewährleisten, soweit sie auf die im Rahmen dieser Aufforderung finanzierten Investitionen anwendbar sind. Unter Anhang A sind die Überprüfungsmethoden und die vom Begünstigten zu beschaffenden Unterlagen aufgeführt.

Art und Höhe der Unterstützung

Die Unterstützung wird in Form einer Kapitalbeteiligung gewährt.

Die Beihilfeintensität beträgt 65 % der zuschussfähigen Ausgaben und erhöht sich bei Unternehmen, die von Junglandwirten geführt werden, auf80 %.

Die Beihilfe wird berechnet, indem die entsprechende Intensität auf die Ausgaben angewandt wird, die nach Durchführung der Voruntersuchungen und Kontrollen gemäß Artikel 15 als förderfähig gelten.

Die Zuschüsse werden aus NextGenerationEU-Mitteln gewährt, die vollständig von der Europäischen Union getragen werden.

Mindest- und Höchstbeträge der Ausgaben und der Höhe der Beihilfe

Es werden folgende Höchstbeträge für die förderfähigen Ausgaben pro Beihilfeantrag festgelegt

  • 35.000,00 Euro für die in Artikel 8 Absatz 1 Buchstaben a) und c) genannten Investitionen;
  • Euro 70.000,00 für Punkt b) desselben Absatzes;

Für die Arten a) und c) ist zu beachten, dass Anträge, die Ausgaben von mehr als 70.000,00 Euro vorsehen, nicht zugelassen werden.

Für nicht förderfähige Ausgaben sieheArtikel 10 des Beschlusses Nr. 2396/2023.

Kriterien für die Auswahl der Anträge

Die Rangliste für den Zugang zu den Finanzhilfen für die eingereichten Anträge wird auf der Grundlage von Verdienstpunkten erstellt , die in Artikel 13 des Beschlusses Nr. 2396/2023 aufgeführt sind.

Die Bewertung erfolgt auf der Grundlage der vorherrschenden Investitionen.

Beschränkungen

Dem Begünstigten werden die folgenden Verpflichtungen auferlegt

a) Er muss das zur Finanzierung zugelassene Vorhaben innerhalb der in der Bewilligungsmaßnahme angegebenen Frist abschließen (in jedem Fall spätestens bis zum 31.12.2025);

b) für alle mit der Maßnahme zusammenhängenden Transaktionen ein getrenntes Buchführungssystem (oder eine angemessene Buchführungskodierung) und eine EDV-gestützte Buchführung zu unterhalten, um die Rückverfolgbarkeit der Verwendung der PNRR-Mittel zu gewährleisten, unbeschadet der nationalen Buchführungsstandards. Diese Verpflichtung wird erfüllt durch

  • die Anbringung des eindeutigen Projektcodes (CUP) und der Angabe "Finanziert von der Europäischen Union - NextGenerationEU" auf Rechnungen und Überweisungen;
  • für alle aktiven und passiven Vorgänge im Zusammenhang mit den bezuschussten Interventionen ein Girokonto zu verwenden, das, wenn auch nicht ausschließlich, für die finanzierten Initiativen bestimmt ist und auf den Namen des Begünstigten lautet.

c) die ordnungsgemäß ausgefüllte und unterzeichnete Verpflichtungserklärung gemäß Artikel 19 innerhalb der festgelegten Fristen an den Landwirtschaftsdienst der Autonomen Provinz Trient zu senden

(d)innerhalb der festgesetzten Fristen die für das Begleit- und Bewertungssystem erforderlichen Informationen über den Stand der Durchführung des Programms zu übermitteln, auch mit Hilfe elektronischer Hilfsmittel;

e)die Einhaltung des Verbots der Doppelfinanzierung und der Kumulierbarkeit, wie im Rundschreiben MEF RGS. Nr. 33/2021 festgelegt, zu gewährleisten

f)die Fördervoraussetzungen des Begünstigten und der Intervention bis zur endgültigen Auszahlung der Unterstützung aufrechtzuerhalten;

g) Durchführung der Intervention gemäß den im Antrag auf Unterstützung genannten Bestimmungen, unbeschadet aller Varianten

(h) sicherzustellen, dass die Informations- und Kommunikationsmaßnahmen gemäß Artikel 34 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/241 durchgeführt werden. Insbesondere müssen alle Informations- und Publizitätsmaßnahmen mit den Bedingungen für die Verwendung der Logos und anderer grafischer Materialien übereinstimmen, die vom Ministerium und der Europäischen Kommission (EU-Emblem) festgelegt wurden, um die Umsetzung des PNRR zu begleiten, einschließlich des Hinweises auf die Finanzierung durch die Europäische Union und die EU-Initiative "Next Generation EU" unter Verwendung der Formulierung "financed by the European Union - Next Generation EU" . Dies muss auf allen Verwaltungs-/Buchhaltungsunterlagen (Rechnungen, Überweisungen usw.) vermerkt werden;

i) soweit zutreffend, die Einhaltung der Grundsätze der Chancengleichheit (zu verstehen als Gleichstellung der Geschlechter, Schutz und Förderung junger Menschen und Gewährleistung des Rechts auf Arbeit für Menschen mit Behinderungen gemäß Artikel 47 des Gesetzesdekrets 77/2021 und des Rundschreibens DPCM 30/12/2021), der Nichtdiskriminierung, der Transparenz und der Verhältnismäßigkeit zu gewährleisten, sofern dies für die finanzierte Maßnahme gilt

j) Sicherstellung der Einhaltung des Grundsatzes "Do No Significant Harm -DNSH", d.h. keine signifikante Schädigung der Umwelt verursacht zu haben;

k)gemäß dem Ministerialerlass vom 8. August 2023 die finanzierten Vermögenswerte mindestens 5 Jahre lang nach Auszahlung des Restbetrags der Investition nicht zu veräußern, zu übertragen oder zweckzuentfremden

l) während desselben Zeitraums keine Einstellung, Übertragung oder Verlegung der geförderten Produktionstätigkeit außerhalb des Gebiets der Provinz Trient sowie keine Änderung der Eigentumsverhältnisse an den finanzierten Vermögenswerten vorzunehmen, unbeschadet der Bestimmungen von Artikel 26 im Falle höherer Gewalt

(m) während des gleichen Zeitraums alle Unterlagen über die finanzierte Maßnahme aufzubewahren und im Falle einer Kontrolle zur Verfügung zu stellen;

n)in jeder Phase des Verfahrens die Durchführung aller von der Provinz angeordneten Kontrollen, Inspektionen und Überwachungen zu gestatten und zu erleichtern und dabei auch die Überprüfungen des Ministeriums, der Rechnungsprüfungsstelle, der Europäischen Kommission und anderer zugelassener Stellen zu erleichtern

o)Gewährleistung der Einhaltung aller von der gemeinschaftlichen und nationalen Gesetzgebung vorgesehenen Bestimmungen, insbesondere der Bestimmungen der Verordnung (EU) 2021/241 über die Rückgewinnungs- und Belastungsvorrichtung und des Gesetzesdekrets Nr. 77 vom 31.05.2021, geändert durch das Gesetz Nr. 108 vom 29. Juli 2021, sowie der Einhaltung der Bestimmungen der Rundschreiben MEF/RGS, die auf der Website des Ministeriums, Abteilung PNRR, verfügbar sind

p) Gewährleistung einer angemessenen Aufbewahrung der Projektdokumentation, um die vollständige Rückverfolgbarkeit der Transaktionen zu gewährleisten. Insbesondere muss der Begünstigte auch die Bestimmungen von Artikel 9, Absatz 4 des Gesetzesdekrets Nr. 77 vom 31. Mai 2021, umgewandelt in Gesetz Nr. 108 vom 29. Juli 2021, einhalten. 108 ist der Begünstigte verpflichtet, die Projektunterlagen aufzubewahren, die in den verschiedenen Kontroll- und Überprüfungsphasen, die das Verwaltungs- und Kontrollsystem des NSRP vorsieht, auf Anfrage der Landwirtschaftsbehörde der Autonomen Provinz Trient, der Rechnungsprüfungsstelle, der Europäischen Kommission, des OLAF, des Europäischen Rechnungshofs (ERH), der Europäischen Staatsanwaltschaft (EPPO) und der zuständigen nationalen Justizbehörden, soweit diese zuständig sind, zur Verfügung zu stellen, damit die Kommission, das OLAF, der Rechnungshof und die EPPO ihre Rechte gemäß Artikel 129 Absatz 1 der Haushaltsordnung (EU) ausüben können; EURATOM) 2018/1046;

(q)die Maßnahmen vollständig durchzuführen und die Projekttätigkeiten rechtzeitig zu beginnen, damit es nicht zu Verzögerungen bei der Durchführung kommt, und die geförderten Initiativen in der vorgesehenen Form, auf die vorgesehene Weise und innerhalb des vorgesehenen Zeitrahmens abzuschließen sowie der Verwaltung etwaige Änderungen an den geförderten Initiativen vorzulegen

r)zur Erreichung der mit der Teilmaßnahme verbundenen Meilensteine und Ziele beizutragen;

s)die nach den geltenden nationalen Rechtsvorschriften erforderlichen Verwaltungs- und Buchführungskontrollen durchzuführen, um die Ordnungsmäßigkeit der Verfahren und der getätigten Ausgaben sowie die Rückverfolgbarkeit der Ausgaben zu dem für PNRR-Fazilitäten in Frage kommenden Projektvorschlag zu gewährleisten.

An wen es sich richtet

Agro-mechanische Unternehmen und landwirtschaftliche Kleinst-, Klein- und Mittelbetriebe sowie deren Genossenschaften und Verbände, wie in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 2022/2472 definiert.

Großunternehmen oder allgemeiner Unternehmen, die die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 2472/2022 genannten Kriterien nicht erfüllen, sind ausgeschlossen.

Die Antragsteller müssen zum Zeitpunkt der Einreichung des Förderantrags und des Zahlungsantrags folgende Voraussetzungen erfüllen

a) Sie müssen bei der zuständigen CCIAA registriert sein und über eine MwSt.-Nummer verfügen;

b) über eine bestätigte und aktualisierte Betriebsakte gemäß Artikel 43 des Gesetzesdekrets Nr. 76 von 2020 verfügen. Für agro-mechanische Unternehmen ist eine Stammdatei ausreichend;

c) für landwirtschaftliche Kleinst-, Klein- und Mittelbetriebe sowie deren Genossenschaften und Vereinigungen, die keine Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne von Artikel 2, Punkt (59) der Verordnung (EU) 2022/2472 sind;

d) in Abwesenheit von schwerwiegenden Verstößen gegen den Staat und die Europäische Union" gemäß dem Vertragsgesetzbuch - Gesetzesdekret Nr. 36 vom 31. März 2023

e) sich im Falle von Investitionen gemäß Artikel 7 Absatz 4 Buchstabe b) verpflichten, ein anderes Fahrzeug zu ersetzen, das demselben Begünstigten gehört

f) es darf keine Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Entscheidung der Kommission zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit der Beihilfe mit dem Binnenmarkt vorliegen.

Der Antrag kann vom Eigentümer des Betriebs oder im Falle eines Unternehmens vom gesetzlichen Vertreter gestellt werden (ein Berater kann nur für die Eingabe des Antrags in SRTrento eingesetzt werden).

So geht es

Die Bewerbungen müssen bis zum 15. März 2024 und vom 20. Mai bis zum 31. Mai 2024 über die elektronischen Verfahren auf dem Portal https://srt.infotn.it eingereicht werden.

Um eine Bewerbung einzureichen, müssen Sie

- über eine digitale Unterschrift verfügen;

- die Person, die den Antrag einreicht (der Antragsteller oder der beauftragte Berater), muss für das Portal akkreditiert sein, wie auf dieser Webseite

Der Antrag muss von der unterschriftsberechtigten Person digital signiert sein, sonst ist er unzulässig.

Wenn Sie Hilfe beim Zugriff auf das Portal und bei der Aktivierung benötigen, wenden Sie sich bitte an helpdesk.srtrento@provincia.tn.it.

Es darf nur ein einziger Beihilfeantrag gestellt werden. Spätere Anträge auf Unterstützung werden nicht berücksichtigt, sofern der vorherige Antrag nicht zurückgezogen wird.

Als Gründe für die Unzulässigkeit des Antrags gelten

  1. Nichteinhaltung der Antragsfrist;
  2. Bei einem Antrag, bei dem die erforderlichen Unterlagen fehlen oder der nach Ablauf der Frist eingereicht oder vom Antragsteller nicht digital signiert wurde, wird dem Antragsteller mitgeteilt, dass der Antrag unzulässig ist und nicht berücksichtigt werden kann.
  3. die Einreichung von Anträgen unter Verwendung anderer als der oben beschriebenen Methoden;
  4. Anträge, die von einer anderen Person als dem gesetzlichen Vertreter oder einer ausdrücklich beauftragten Person unterzeichnet sind.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Zum Inhalt des Antrags siehe Artikel 14 Absatz 6 des Aufrufs zur Einreichung von Anträgen

Dem vollständig ausgefüllten Antragsformular müssen folgende Unterlagen beigefügt werden

a) drei vom Auftragnehmer unterzeichnete, detaillierte, vergleichbare und wettbewerbsfähige Kostenvoranschläge zu Marktpreisen (keine Listenpreise), die von drei verschiedenen, unabhängigen und konkurrierenden Anbietern stammen;
(b) falls der Antragsteller sich nicht für das günstigere Angebot entscheidet, einen kurzen technisch-wirtschaftlichen Bericht eines qualifizierten Technikers, in dem die Gründe für die Wahl des als gültig erachteten Angebots erläutert werden. Andernfalls werden die Kosten des niedrigsten Kostenvoranschlags zugrunde gelegt;
c) bei der Beschaffung von hochspezialisierten Gütern und bei Investitionen zur Vervollständigung bereits vorhandener Lieferungen, für die nicht mehr als ein Lieferant gefunden oder herangezogen werden kann, ein detaillierter Kostenvoranschlag, dem ein technisch-wirtschaftlicher Bericht eines qualifizierten Technikers beizufügen ist, aus dem hervorgeht, dass keine anderen konkurrierenden Unternehmen ermittelt werden können, die in der Lage sind, die zu finanzierenden Güter zu liefern, unabhängig vom Wert der zu beschaffenden Güter oder Lieferungen
d) Formblatt gemäß Anhang A, in dem die Einhaltung des Grundsatzes der "Nichtverursachung erheblicher Schäden" (DNSH) bescheinigt wird und das nur im Abschnitt "Ex-ante" ausgefüllt und vom Antragsteller und einem qualifizierten Techniker unterzeichnet wird, sowie die im selben Abschnitt aufgeführten Unterlagen zu den jeweiligen Interventionsarten
e) Datenschutzerklärung gemäß Anhang B (in den Antrag aufgenommen);
f) eidesstattliche Erklärung gemäß Anhang D, gemäß Artikel 48 des Präsidialdekrets 445/2000, in der die Einhaltung der für die PNRR-Interventionen vorgesehenen Grundsätze, Verpflichtungen und Bedingungen bestätigt wird.

  • Identifizierung des "wirtschaftlichen Eigentümers" gemäß dem Rundschreiben Nr. 27 des MEF RGS vom 15.09.2023 und dem dazugehörigen Thematischen Anhang über die "Anerkennung des wirtschaftlichen Eigentums
  • Abwesenheit von Doppelfinanzierung und Interessenkonflikten;
  • "keine signifikante Schädigung der Umwelt" (DNSH) und EU-Umweltziele;
  • dass bei der Durchführung des Projekts die geltenden europäischen und nationalen Rechtsvorschriften eingehalten werden, insbesondere die Grundsätze der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung, Transparenz, Verhältnismäßigkeit und Publizität.

Formulare

Zeiten und Fristen

2024 02 Jan

periodo di presentazione delle domande dal 2/1/2024 al 15/3/2024 e dal 20/5/2024 al 31/5/2024

120 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

ab 3. Juni 2024 (Werktag nach Ablauf der Bewerbungsfrist)

Chronoprogramm

1. Innerhalb von 10 Tagen nach Einreichung des Antrags teilt der Landwirtschaftsdienst der Autonomen Provinz Trient dem Antragsteller den eindeutigen Projektcode (CUP) mit, der auf den Rechnungen und Ausgabenbelegen anzubringen ist.

Der CUP muss in den Belegen für die Ausgaben (Rechnungen und Zahlungsbelege), die nach der Übermittlung des CUP ausgestellt werden, immer vorhanden sein.

Ausgaben, die durch Dokumente (Rechnungen und/oder Zahlungen) ohne CUP-Code belegt sind, kommen nicht für eine Finanzierung in Frage.

2. Das Verfahren für die Gewährung oder Ablehnung des Zuschusses ist wie folgt

(a)Bis zum 15. März 2024 und vom 20. Mai bis zum 31. Mai 2024 - Frist für den Eingang der Anträge auf Unterstützung;

b) Bis zum 30. September 2024 - Auswahl der förderfähigen Anträge und Erstellung der Rangliste (Liste der förderfähigen Projekte) sowie Mitteilung an die Begünstigten unter Angabe der Bedingungen für die Finanzierung und Durchführung der Initiative. Die Rangliste wird auf der Website der Autonomen Provinz Trient veröffentlicht.

c) Bis zum 7. Oktober 2024 - Übermittlung des Ergebnisses der Auswahl der Anträge und der Erstellung der Rangliste durch die Regionen und autonomen Provinzen an das MASAF mit Angabe der Beträge, die über die für die Auszahlung an alle förderfähigen Begünstigten erforderlichen Beträge hinausgehen, damit das Ministerium anschließend die Mittel neu zuweisen kann.

d) Die Verfahren zur Gewährung oder Verweigerung von Beihilfen werden innerhalb von 120 Tagen ab dem Arbeitstag nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Anträge abgeschlossen.

e) Bis zum 31. Dezember 2025 - Abschluss der Investitionen und Einreichung des Antrags auf Auszahlung des Restbetrags durch die Begünstigten;

f) Bis zum 30. Juni 2026 - Auszahlung des Zuschusses für alle Begünstigten.

Bei Anträgen, die in der Prioritätenliste aufgeführt sind, aber wegen fehlender Mittel nicht gefördert werden können, wird - auch unter Berücksichtigung etwaiger Umschichtungen gemäß Absatz 2 Buchstabe d) - gemäß der Norma Foral 23/92 eine Ablehnungsentscheidung getroffen, die dem Antragsteller mitgeteilt wird.

Bewertung der Beihilfeanträge

Bezüglich der Verfahren zur Bewertung der Anträge wird auf die Bestimmungen von Artikel 16 des Beschlusses Nr. 2396/2023 verwiesen.

Bevor das Projekt zur Finanzierung zugelassen wird, führt die Provinz eine formale 100%-Kontrolle der angegebenen Daten und der Erklärungen der Teilnehmer an der Aufforderung zur Einreichung von Anträgen durch, um den wirtschaftlichen Eigentümer zu überprüfen, Interessenkonflikten vorzubeugen und diese zu bekämpfen und das Vorliegen einer Doppelfinanzierung auszuschließen.

Mit der Mitteilung der Entscheidung über die Gewährung des Zuschusses wird das inAnhang C enthaltene Formular für dieVerpflichtungserklärung übermittelt, das das begünstigte Unternehmen ordnungsgemäß ausgefüllt und gemäß den geltenden Vorschriften unterzeichnet an die Autonome Provinz Trient zurückschickt.

Mit diesem Dokument akzeptiert das begünstigte Unternehmen die Finanzierung und übernimmt damit die Verpflichtungen, die mit der Durchführung der NRP-Maßnahmen verbunden sind.

Die Fristen für die Berichterstattung über die Initiativen sind auf den 31. Dezember 2025 festgelegt. Wird der Antrag für den Restbetrag nicht fristgerecht eingereicht, wird die Unterstützungsmassnahme gestrichen.

Varianten

Varianten zu geförderten Initiativen sind nicht zulässig.

Zahlungsanträge

Die Zahlungsanträge müssen online über das Portal https://srt.infotn.it eingereicht und vom Begünstigten digital unterzeichnet werden.

Zum Inhalt des Antrags und den beizufügenden Unterlagen verweisen wir auf die Bestimmungen von Artikel 19 des Kriterienbeschlusses Nr. 2396/2023 in seiner geänderten Fassung.

Die Ergebnisse der Liquidationsprüfung werden in einer vom zuständigen Beamten unterzeichneten Checkliste festgehalten, auf deren Grundlage die Finanzhilfe ausgezahlt wird.

Kosten

KOSTENLOS

Dokumente

Referenzgesetzgebung

PNRR - Missione 2 componente 1, Investimento 2.3 Innovazione e meccanizzazione nel settore agricolo e alimentare - sottomisura 'ammodernamento dei macchinari agricoli che permettano l'introduzione di tecniche di agricoltura di precisione' finanziato dall'Unione europea - NextGenerationEU - Approvazione del bando di presentazione delle domande e per le modalità attuative.

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Proroga del termine per la presentazione delle domande di contributo, di cui alla deliberazione della Giunta provinciale n. 2396 del 21 dicembre 2023, relativa al bando PNRR - Missione 2 componente 1, Investimento 2.3 - Innovazione e meccanizzazione nel settore agricolo e alimentare - sottomisura 'ammodernamento dei macchinari agricoli che permettano l'introduzione di tecniche di agricoltura di precisione' finanziato dall'Unione europea - NextGenerationEU.

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Modifica della deliberazione n. 2396 di data 21 dicembre 2023 e s.m., avente per oggetto 'PNRR - Missione 2 componente 1, Investimento 2.3 Innovazione e meccanizzazione nel settore agricolo e alimentare - sottomisura 'ammodernamento dei macchinari agricoli che permettano l'introduzione di tecniche di agricoltura di precisione' finanziato dall'Unione europea - NextGenerationEU - Approvazione del bando di presentazione delle domande e per le modalità attuative.'

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PNRR - Missione 2 componente 1, Investimento 2.3 Innovazione e meccanizzazione nel settore agricolo e alimentare - sottomisura 'ammodernamento dei macchinari agricoli che permettano l'introduzione di tecniche di agricoltura di precisione' finanziato dall'Unione europea - NextGenerationEU - Approvazione della graduatoria di merito delle iniziative ammissibili.

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Modifica della deliberazione n. 2396 di data 21 dicembre 2023 e s.m., avente per oggetto 'PNRR - Missione 2 componente 1, Investimento 2.3 Innovazione e meccanizzazione nel settore agricolo e alimentare - sottomisura 'ammodernamento dei macchinari agricoli che permettano l'introduzione di tecniche di agricoltura di precisione' finanziato dall'Unione europea - NextGenerationEU - Approvazione del bando di presentazione delle domande e per le modalità attuative.'

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Modifica determinazione n. 10470 di data 30 settembre 2024 ad oggetto: PNRR - Missione 2 componente 1, Investimento 2.3 Innovazione e meccanizzazione nel settore agricolo e alimentare - sottomisura 'ammodernamento dei macchinari agricoli che permettano l'introduzione di tecniche di agricoltura di precisione' finanziato dall'Unione europea - NextGenerationEU - Approvazione della graduatoria di merito delle iniziative ammissibili.

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PNRR M2C1 INV. 2.3. Meccanizzazione agricola - Traccia relazione finale DNSH

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Ulteriore Modifica determinazione n. 10470 di data 30 settembre 2024 e s.m. ad oggetto: PNRR - Missione 2 componente 1, Investimento 2.3 Innovazione e meccanizzazione nel settore agricolo e alimentare - sottomisura 'ammodernamento dei macchinari agricoli che permettano l'introduzione di tecniche di agricoltura di precisione' finanziato dall'Unione europea - NextGenerationEU - Approvazione della graduatoria di merito delle iniziative ammissibili.

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