Beschreibung
Gemeinden und andere Einrichtungen, Unternehmen, Gewerbetreibende und Bürger können bei der Dienststelle für Handwerk und Handel - Amt für Unterstützung und Förderung wirtschaftlicher Tätigkeiten - schriftlich oder telefonisch um Ratschläge zur Anwendung der Vorschriften für den öffentlichen Ausschank von Speisen und Getränken bitten.