Beschreibung
Die Bekanntmachung zielt auf die Auswahl und anschließende Finanzierung von Projektvorschlägen für den Bau von Anlagen zur Herstellung von erneuerbarem Wasserstoff auf Industriebrachen ab, die im Rahmen der Investition 3.1 finanziert werden sollen, die im Rahmen der Mission 2 "Grüne Revolution und ökologischer Übergang", Komponente 2 "Erneuerbare Energien, Wasserstoff, Netz und nachhaltige Mobilität" des NRP vorgesehen ist.
Die Subventionen werden auf der Grundlage eines Wettbewerbs- und Ranglistenverfahrens gewährt.
Die maximale Beteiligung an den förderfähigen Kosten (wie in der Bekanntmachung vorgesehen) beträgt 100 %.
Förderungswürdige Interventionen
Förderfähig sind Unternehmen jeder Größe, die beabsichtigen, Maßnahmen durchzuführen, die beide der folgenden Komponenten umfassen müssen:
(a) einen oder mehrere Elektrolyseure zur Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff und die für den Produktionsprozess erforderlichen Hilfssysteme, einschließlich etwaiger Wasserstoffkompressions- und -speichersysteme;
(b) eine oder mehrere zusätzliche Anlagen, die an die unter Buchstabe a genannten Elektrolyseure angeschlossen sind, einschließlich etwaiger Wasserstoffspeichersysteme.
Um förderfähig zu sein, müssen diese Maßnahmen den Bestimmungen von Artikel 5 Absatz 2 der Bekanntmachung entsprechen.