Dieser Inhalt wurde mit einem automatischen Übersetzungstool übersetzt: Der Text kann ungenaue Informationen enthalten.

Mitteilung zur Aufnahme in das Verzeichnis der Sozialbetriebe

  • Aktiv

Wie man sich um die Aufnahme in das Verzeichnis der Sozialbauernhöfe der Autonomen Provinz Trient bewirbt

Beschreibung

Die Mitteilung und die Eintragung in das Verzeichnis haben die Funktion, die qualifiziertesten Akteure im Bereich der sozialen Landwirtschaft anzuerkennen, indem sie vor allem die Sichtbarkeit der eingetragenen Akteure gewährleisten. Andererseits stellen sie keinen Zulassungstitel dar und sind nicht zwingend erforderlich, um im Bereich der sozialen Landwirtschaft tätig zu werden.

Die Tätigkeiten der sozialen Landwirtschaft können einen oder mehrere der folgenden Bereiche betreffen (Art. 14 ter der Lp 10/2001)3

- soziale und berufliche Eingliederung von behinderten und benachteiligten Arbeitnehmern (siehe Art. 3 der Verordnung);

- Dienste und Dienstleistungen, die medizinische, psychologische und rehabilitative Therapien flankieren und unterstützen, die auf die Verbesserung des Gesundheitszustands und der sozialen, emotionalen und kognitiven Funktionen der betroffenen Personen abzielen, auch mit Hilfe von Nutztieren (einschließlich tiergestützter Interventionen) und dem Anbau von Pflanzen (siehe Art. 4 der Verordnung)

- soziale Dienste und Aktivitäten, die auf die Entwicklung von Fähigkeiten und Fertigkeiten, die soziale Eingliederung, die Bereitstellung von Freizeitaktivitäten und nützlichen Dienstleistungen für das tägliche Leben sowie die Wiedereingliederung und soziale Wiedereingliederung von Minderjährigen und Erwachsenen in Zusammenarbeit mit Justizbehörden und lokalen Behörden abzielen (siehe Art. 5 der Verordnung)

- sonstige Betreuungs- und Erziehungsleistungen für Altersgruppen bis zur Vorpubertät (siehe Art. 7 der Verordnung).

Es wird auf die gemeinsamen Anforderungen in den oben genannten Verordnungen verwiesen, insbesondere in Art. 8 der Verordnung:

- Die Tätigkeiten der sozialen Landwirtschaft werden nur bei Vorliegen von Genehmigungen oder Akkreditierungen gemäß den einschlägigen provinzialen Vorschriften ausgeübt, auf die verwiesen wird;

- die Tätigkeiten werden unter Einhaltung des in Artikel 2135 des Zivilgesetzbuches vorgesehenen Zusammenhangs ausgeübt, d.h. es werden die Produktionsfaktoren und -mittel des landwirtschaftlichen Betriebs eingesetzt. Die Ausübung von Tätigkeiten im Rahmen der sozialen Landwirtschaft stellt daher keine Abzweigung der betreffenden Flächen und Gebäude von ihrer landwirtschaftlichen Nutzung dar;

- die Tätigkeiten werden regelmäßig und kontinuierlich über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren ausgeübt, auch wenn es sich um eine saisonale Tätigkeit handelt. Ist die Tätigkeit saisonabhängig, reicht es aus, dass sie während der im Projekt angegebenen Zeiträume und entsprechend der Kadenz der Tätigkeit ausgeübt wird;

- die Einhaltung der Arbeitsschutz-, Gesundheits- und Hygienevorschriften, der Brandschutz- und Anlagensicherheitsvorschriften sowie der Vorschriften über das Tierregister, die Gesundheit und den Tierschutz ist gewährleistet;

- im Falle der Ausübung von Tätigkeiten der sozialen Landwirtschaft in assoziierter Form muss mindestens eines der assoziierten Subjekte die in den Artikeln 3, 4, 5, 6 und 7 der Verordnung genannten Anforderungen erfüllen

- mindestens eine Person unter denjenigen, die die Tätigkeit auf dem Sozialbauernhof ausüben, muss die Anforderungen an die berufliche Befähigung erfüllen, die den Anforderungen für die Eintragung in das Register der landwirtschaftlichen Betriebe der Provinz gemäß der Norma Foral Nr. 11 vom 4. September 2000 entsprechen

- Es werden nur die in der Provinz Trient ausgeübten landwirtschaftlichen Tätigkeiten berücksichtigt, die in der Betriebsdatei des Provinzregisters eingetragen sind;

- Mindestausstattung der Räumlichkeiten gemäß Artikel 9 der Verordnung.

Aus städtebaulicher Sicht wird auf die Bestimmungen von Artikel 14 sexies des Provinzialgesetzes 10/2001 verwiesen:

- Für die Ausübung der Tätigkeiten der sozialen Landwirtschaft können Räumlichkeiten und Einrichtungen genutzt werden, die sich auf dem Gebiet der Gemeinde, in der der landwirtschaftliche Betrieb seinen Sitz hat, oder in benachbarten Gemeinden befinden, auch in Gebieten mit einer anderen städtebaulichen Bestimmung als der Landwirtschaft, sofern sie mit den Planungsinstrumenten vereinbar sind

- in Gebieten, die im allgemeinen Flächennutzungsplan für die Landwirtschaft ausgewiesen sind ("sekundäre" landwirtschaftliche Gebiete), können unter Einhaltung desselben Planungsinstruments Räumlichkeiten für soziale landwirtschaftliche Tätigkeiten (z. B. Schutzhütten oder Wohnheime für soziale Nutzer) durch den Umbau und die Wiederherstellung bestehender Strukturen geschaffen werden. Erweiterungen und Wiederaufbau an einem anderen Standort sind ausgeschlossen.

Runderlass zur Aktivierung der Provinzialliste der Sozialbetriebe

An wen es sich richtet

Die potenziell betroffenen Personen sind folgende (Art. 14.1 des Gesetzes 10/2001)

- Landwirte im Sinne von Artikel 2135 des Zivilgesetzbuches in individueller oder assoziierter Form;

- Sozialgenossenschaften gemäß dem Gesetz Nr. 381 vom 8. November 1991 (Disziplinierung von Sozialgenossenschaften) in den Grenzen von Artikel 2, Absatz41 des Gesetzes Nr. 141 vom 18. August 2015 (Bestimmungen zur sozialen Landwirtschaft);

- assoziative Formen zwischen den in den Buchstaben a) und b) genannten Subjekten und den Subjekten des "dritten Sektors", die in Artikel 2, Absatz52 des Gesetzes Nr. 141 von 2015 genannt werden.

Der Antrag kann von Eigentümern oder gesetzlichen Vertretern einzelner oder verbundener landwirtschaftlicher Betriebe, sozialer Genossenschaften oder von der Person (Berater) eingereicht werden, die mit der Eingabe des Antrags in das Portal beauftragt ist

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Die Mitteilung, die über das Portal "Unternehmen an einem Tag" erfolgen muss, ist an den Landwirtschaftsdienst gerichtet und enthält

- eine Beschreibung des Projekts des Sozialen Bauernhofs, der durchzuführenden Tätigkeiten und der Einhaltung der vorgesehenen Mindestdauer;

- eine Beschreibung der Aufgaben aller beteiligten Personen, aus der hervorgeht, dass sie die Anforderungen der vorliegenden Verordnung erfüllen;

- wenn die Sozialfarm in assoziierter Form betrieben wird, die Angabe der Person, die für die Beziehungen zu den öffentlichen Verwaltungen verantwortlich ist und von den assoziierten Subjekten delegiert wird

- die Verfügbarkeit von Räumlichkeiten und Einrichtungen, die für die Aktivitäten der Sozialen Landwirtschaft genutzt werden können (siehe Artikel 9 des Reglements).

Zeiten und Fristen

Der Landwirtschaftsdienst leitet die Mitteilung an die anderen zuständigen Stellen der Provinz weiter und nimmt nach gemeinsamer Prüfung der Voraussetzungen die Aufnahme in die Liste vor.

Das Verfahren endet mit einem Schreiben des Landwirtschaftsdienstes, das über die Eintragung in die Liste der Sozialbetriebe informiert

Kosten

KOSTENLOS

Zugang zum Service

Übermittlung von Telematikdateien an Gemeinden - Suap

Authentifizierung

Gesundheitskarte des Landes (CPS)
Bürgerkarte (CNS)
SPID Stufe 2
Electronic IDentification, Authentication and Trust Services (eIDAS)

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Regolamento di esecuzione del capo II bis della legge provinciale 19 dicembre 2001, n. 10 (Disciplina dell'agricoltura sociale, delle strade del vino, delle strade dei sapori, delle strade del vino e dei sapori, delle strade dei fiori, del pescaturismo e dell'ittiturismo) in materia di agricoltura sociale

Weiterlesen

Disciplina dell'agriturismo, delle strade del vino e delle strade dei sapori

Weiterlesen

Disciplina dell'agriturismo e modificazioni della legge provinciale sull'agriturismo 2001 e della legge provinciale sugli incentivi alle imprese 1999

Weiterlesen

Disposizioni in materia di agricoltura sociale. (15G00155)

Weiterlesen

Kontakt

Contatti di Servizio agricoltura

Email - Segreteria:
serv.agricoltura@provincia.tn.it

Pec - Segreteria:
serv.agricoltura@pec.provincia.tn.it

Telefono - Segreteria:
0461.495641

Telefono - Segreteria:
0461.495921

Fax:

Contatti di Ufficio economia e politica agraria

Email - Segreteria:
serv.agricoltura@provincia.tn.it

Pec - Segreteria:
serv.agricoltura@pec.provincia.tn.it

Telefono - Segreteria:
0461.499463

Fax - Segreteria:
0461.495865

Zusatzinformationen

Verknüpfte Dienste/Sonstige Dienste

Antrag auf Zulassung und Akkreditierung im Bereich der Sozialfürsorge

Für die Erbringung von Sozialdienstleistungen auf dem freien Markt ist eine Zulassung durch die Provinz erforderlich. Werden die Dienstleistungen hingegen im Auftrag einer öffentlichen Einrichtung erbracht, sind sowohl eine Genehmigung als auch eine Zulassung erforderlich.

Letzte Änderung: 18.12.2025 18:08

Sito web OpenCity Italia · Zugriff auf Site-Editoren