Mining: Übermittlung von Daten zu statistischen Zwecken

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Die Tätigkeit betrifft alle Betreiber, die über Explorationsgenehmigungen und Bergbaukonzessionen verfügen.

Beschreibung

Der Betreiber ist verpflichtet, dem Forschungsdienst für Industrie und Bergbau folgende Daten zu übermitteln
- bis zum 30. Juni eines jeden Jahres die im Formblatt angegebenen Daten zur Übermittlung anIstat (NationalesInstitut für Statistik) und Ispat (Statistisches Institut der Provinzen)
- den Jahresbericht über die durchgeführten Tätigkeiten und die künftigen Programme bis zum 31. März
- Informationen über das Vorhandensein bzw. Nichtvorhandensein von Arbeitsunfällen für die Datenverarbeitung bis zum 15. eines jeden Monats.

An wen es sich richtet

Inhaber von Bergbaukonzessionen

Die Inhaber von Bergbaukonzessionen sind verpflichtet, jährlich statistische Daten zu melden, indem sie mit ihrer digitalen Identität auf den Dienst zugreifen.

So geht es

Um das Formular ausfüllen zu können, muss man im Besitz des öffentlichen digitalen Identitätssystems (SPID ) sein und sich auf die vorgeschriebene Weise (CPS, CNS, SPID) über den folgenden digitalen Kanal authentifizieren.

Das System trägt automatisch die persönlichen Daten der für den Zugang verwendeten digitalen Identität in das auszufüllende Formular ein, einschließlich der verknüpften E-Mail-Adresse, die vom System verwendet wird, um Benachrichtigungen über die Übermittlung des Formulars zu versenden.

Um die E-Mail-Adresse zu ändern, an die die Benachrichtigungen gesendet werden sollen, muss der Nutzer lediglich seinen persönlichen Bereich im "Bürgersaal" https://servizidigitali.provincia.tn.it/lang/it/servizi/ aufrufen und die E-Mail-Adresse in seinem Nutzerprofil ersetzen.

Zeiten und Fristen

2024 01 Jan

dal 01 gennaio al 30 giugno di ogni anno

Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 10.06.2025 14:51

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