Beschreibung
Der Betreiber ist verpflichtet, dem Forschungsdienst für Industrie und Bergbau folgende Daten zu übermitteln
- bis zum 30. Juni eines jeden Jahres die im Formblatt angegebenen Daten zur Übermittlung anIstat (NationalesInstitut für Statistik) und Ispat (Statistisches Institut der Provinzen)
- den Jahresbericht über die durchgeführten Tätigkeiten und die künftigen Programme bis zum 31. März
- Informationen über das Vorhandensein bzw. Nichtvorhandensein von Arbeitsunfällen für die Datenverarbeitung bis zum 15. eines jeden Monats.