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Maßnahmen im Bereich der Imkerei – Imkerjahr 2026/2027

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EU-Verordnung 2021/2115, Artikel 55 Maßnahmen im Bereich der Imkerei Landesweites Teilprogramm zur Umsetzung 2023/2027

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Beschreibung

Es handelt sich um spezifische Beihilfen für den Imkereisektor, die in den Strategieplänen der GAP vorgesehen sind und zu 30 % von der Europäischen Union über den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) sowie zu 70 % vom italienischen Staat über den Revolvingfonds kofinanziert werden.
Die Finanzierungen unterliegen der EU-Verordnung Nr. 2021/2115 vom 2. Dezember 2021.

Die Maßnahmen und die dafür zugewiesenen Mittel für das Imkerjahr 2026/2027 (Zeitraum 1. Juli 2026 – 30. Juni 2027) sind wie folgt gegliedert:

Maßnahme A – Technische Unterstützung, Beratung, Fortbildung, Information und Austausch bewährter Verfahren:

  • MaßnahmeA1: Fortbildungs- und Schulungskurse (Mittelausstattung: 15.119,74 €).
  • Maßnahme A2: Technische Unterstützung und Beratung für Betriebe (Mittelausstattung: 12.300,07 €).

Maßnahme B – Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte:

  • Maßnahme B1: Schädlings- und Krankheitsbekämpfung – Anschaffung von Bienenstöcken mit Varroa-Schutzgitterboden, Geräten für Behandlungen und Tierarzneimitteln (Mittelausstattung: 106.446,06 €).
  • Maßnahme B3: Wiederaufbau des Bienenbestands – Anschaffung von Bienenvölkern, Ablegern, Bienenpaketen, Königinnen und Material für den Zuchtbetrieb (Mittelausstattung: 30.870,97 €).
  • Maßnahme B4: Rationalisierung der Wanderimkerei – Anschaffung von Maschinen, Ausrüstung und spezifischem Material für die Wanderimkerei (Mittelausstattung: 33.950,64 €).
  • Maßnahme B5: Ausrüstung und Managementsysteme – Maschinen und Ausrüstung für die Gewinnung, Lagerung und Verpackung von Bienenprodukten sowie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen (einschließlich PSA) (Fördermittel: 67.932,43 €).

Maßnahme F – Förderung , Kommunikation und Vermarktung:

  • Maßnahme F1: Informations- und Fördermaßnahmen zur Qualitätssteigerung – Teilnahme an Wettbewerben (melissopalinologische, organoleptische und chemisch-physikalische Bewertungen) (Mittelausstattung: 7.126,23 €).

Gesamtmittelausstattung der Provinz: 273.746,14 €.

Beschränkungen

Die Ausrüstungsgegenstände, für die eine Finanzierung gewährt wird, müssen:

  • mindestens drei Jahre lang im Betrieb verbleiben.
  • eindeutig identifiziert sein.
Nicht förderfähige Ausgaben

Unter anderem sind folgende Ausgabenposten nicht förderfähig:

  • Futtermittel für Bienen.
  • Zugelassene Fahrzeuge (einschließlich Motorräder, Kraftfahrzeuge, selbstfahrende landwirtschaftliche Maschinen, Anhänger).
  • Wartungs-, Reparatur- und Transportkosten für die Lieferung von Materialien.
  • Mehrwertsteuer (MwSt.), es sei denn, diese ist für den Begünstigten tatsächlich und endgültig nicht erstattungsfähig.
  • Kauf von gebrauchtem Material, Grundstücken oder Gebäuden.
  • Einweg-Persönliche Schutzausrüstung (PSA).

An wen es sich richtet

Anspruch auf die Zuschüsse haben folgende Personen, die im Gebiet der Autonomen Provinz Trient tätig sind:

Imker: zugelassen für die Maßnahmen B1, B3, B4, B5. Sie müssen über eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verfügen und mindestens einen Bienenstock in der jährlichen Erhebung 2025 gemeldet haben.

Verbände:Vereine, Genossenschaften der ersten Ebene, Verbände und Dachverbände der zweiten Ebene, die für die Maßnahmen A1, A2, B5 und F1 zugelassen sind. Sie müssen mindestens 30 ordnungsgemäß eingetragene Imker als Mitglieder zählen (für die Maßnahme B1 gilt eine Mindestanzahl von 15 Mitgliedern). Die Mitglieder müssen im Betriebsdossier (A4G) des Verbandes im Abschnitt „VERBANDSBEZIEHUNGEN“ aufgeführt sein.

Auf die Forschung im Bereich der Imkerei spezialisierte Einrichtungen: zugelassen für die Maßnahme A1. Sie müssen auf dem Gebiet der Provinz mit mindestens einer operativen Einheit tätig sein und über nachgewiesene fünfjährige Erfahrung in diesem Bereich verfügen.

Allgemeine Voraussetzungen für alle Begünstigten: Besitz eines bei APPAG angelegten elektronischen Betriebsdossiers (das vor Einreichung des Antrags validiert werden muss) und einer PEC-Adresse.

Der Zuschuss zu den förderfähigen Ausgaben wird in folgender Höhe gewährt:

Maßnahme A1: 100 % für Verbände und Forschungseinrichtungen.
Maßnahme A2: 90 % für Vereinigungen.
Maßnahme B1: 60 % für Imker; 75 % für Vereinigungen.
Maßnahme B3 und B4: 60 % für Imker.
Maßnahme B5: 60 % für Imker; 75 % für Vereinigungen.
Maßnahme F1: 100 % für Verbände.

So geht es

Der Antrag muss online über den Zugang zum landwirtschaftlichen Informationssystem der Provinz SRTrento unter folgender Adresse eingereicht werden https://srt.infotn.it, das auch über das Portal https://a4g.provincia.tn.it/,und zwar ab dem 5. August 2026 bis einschließlich 13:00 Uhr am 30. September 2026gemäß den im Verfahrenshandbuch für Kontrollen und Sanktionen der Zahlstelle APPAG festgelegten Modalitäten.

Der Zugang zum geschützten Bereich von SR Trento ist ausschließlich registrierten Nutzern gestattet; daher muss sich jeder Nutzer vorab gemäß den auf der Startseite der Website SRTrento angegebenen Modalitäten registrieren. Die eingereichten Anträge müssen mit einer digitalen Signatur versehen sein. Für eventuelle Unterstützung beim Zugang und bei der Freischaltung für das Portal können Sie sich per E-Mail an helpdesk.srtrento@provincia.tn.it.

Auf dem Portal SR Trento steht für jede in dieser Ausschreibung vorgesehene Maßnahme ein spezifisches und eigenständiges Verfahren zur Einreichung des Antrags zur Verfügung.

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

Gemäß den Angaben in der Ausschreibung (Anhang A) variieren die für die Einreichung des Förderantrags erforderlichen Unterlagen je nach Antragsteller und der jeweiligen geförderten Maßnahme, folgen jedoch einer klar definierten allgemeinen Struktur: 

1. Allgemeine Voraussetzungen und obligatorische Unterlagen Alle Antragsteller müssen die folgenden Voraussetzungen bereits erfüllt und im System hinterlegt haben: Aktuelle und validierte Betriebsakte: Diese muss bei der APPAG angelegt und im laufenden Kalenderjahr vor Einreichung des Antrags aktualisiert worden sein.  Gültige PEC-Adresse: Im Antrag für alle offiziellen Mitteilungen anzugeben. Bescheinigung über die Eintragung in das BDA und die Bienenstockzählung: Die Daten des Imkereiregisters und der jährlichen Zählung 2025 (durchgeführt zwischen dem 1. November und dem 31. Dezember 2025 mit mindestens 1 Bienenstock/Bienenvolk) werden direkt von Amts wegen über die Imkereidatenbank überprüft.  Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: Für Imker obligatorisch. 

2. Spezifische Unterlagen je nach Art des Antragstellers Für Vereinigungen (Vereine, Genossenschaften, Verbände, Dachverbände)Liste der Imker-Mitglieder: Eingetragen und aktualisiert im entsprechenden Abschnitt „VERBANDSAUFGABEN“ des Betriebsdossiers (A4G) eingetragen und aktualisiert. Anforderung von mindestens 15 Mitgliedern: Die Mitglieder müssen die vorgesehenen Voraussetzungen erfüllen (validierte Akte, Eintragung in die BDA, keine doppelte Vereinszugehörigkeit für dasselbe Jahr).  Für Forschungseinrichtungen : Unterlagen zum Nachweis der Präsenz vor Ort: Bescheinigung über mindestens eine operative Einheit in der Autonomen Provinz Trient.  Lebenslauf / Erfahrungsnachweis: Unterlagen, die die nachgewiesene Erfahrung im Imkereibereich in den letzten 5 Jahren belegen (Veröffentlichungen, Studien, spezifische Aufträge). 

Antragsteller, die als Vereinigungen der ersten Ebene gegründet sind, müssen dem Förderantrag die Datei „Mitgliederliste“beifügen, die im Folgenden mit den entsprechenden Anweisungen zum Speichern aufgeführt ist.

3. Technische und begründende Anhänge je nach Maßnahme: 

Begründungsbericht für vorbereitende Ausgaben: Wenn zwischen dem 1. Juli 2026 und dem Datum der Antragstellung notwendige und vorbereitende Ausgaben getätigt wurden, muss ein schriftlicher Bericht beigefügt werden, der deren zeitliche Unverzichtbarkeit begründet. 

Kostenvoranschläge und technische Unterlagen: Anhänge zu den geplanten Initiativen oder Investitionen (mit dem Vermerk „gemäß Verordnung (EU) Nr. 2021/2115 – sektorale Maßnahmen in der Imkerei – Jahr 2027“). 

Maßnahmenspezifische Unterlagen: Detaillierte Unterlagen, die in den spezifischen Abschnitten für die einzelnen Maßnahmen beschrieben sind (z. B. Kursprogramme für Maßnahme A1, Betreuungspläne für A2, technische Datenblätter zur Ausrüstung für B1/B4/B5 usw.).  

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Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Erstellen und Speichern der Datei „elenco_soci.txt“

Im Folgenden finden Sie eine detaillierte Anleitung zum Ausfüllen der Tabellenkalkulation und zum korrekten Exportieren in das erforderliche Format mit Semikolon (;) als Trennzeichen.

Schritt 1: Laden Sie die vorformatierte Vorlage herunter:Excel-Tabelle (.xlsx) 
Schritt 2: Geben Sie die Daten der Mitglieder ein

Schritt 3: Exportieren und Speichern aus Microsoft Excel

  1. Klicke oben links auf „Datei“ und wähle „Speichern unter“.
  2. Wähle den Zielordner auf deinem Computer aus.
  3. Wählen Sie im Dropdown-Menü „Speichern unter“ (Dateityp) entweder „CSV (durch Trennzeichen getrennt)“ (*.csv) oder „Text (durch Tabulatoren getrennt)“ (*.txt) aus.
  4. In den italienischen Versionen von Excel unter Windows wird im CSV-Format standardmäßig das Semikolon ; als Spaltentrennzeichen verwendet.
Schritt 4: Alternative Vorgehensweise mit LibreOffice Calc / OpenOffice

Wenn du LibreOffice Calc verwendest:

  1. Gehen Sie zu „Datei“ > „Speichern unter…“
  2. Wählen Sie als Dateityp „CSV-Text (.csv) “ aus und aktivieren Sie das Kontrollkästchen „Filtereinstellungen bearbeiten“.
  3. Im daraufhin angezeigten Dialogfeld:
    • Feldtrennzeichen: Geben Sie das Semikolon ; ein
    • Textbegrenzer: Löschen Sie alle Zeichen (lassen Sie das Feld leer).
  4. Klicken Sie auf „OK“.
Schritt 5: Die Dateiendung in .txt umbenennen

Wenn die erstellte Datei die Erweiterung .csv hat (z. B. Mitgliederliste.csv):

  1. Klicken Sie mit der rechten Maustaste auf die Datei und wählen Sie „Umbenennen“.
  2. Ändern Sie die Dateiendung von .csv in .txt (z. B. Mitgliederliste.txt).
  3. Bestätige die Änderung, wenn das Betriebssystem dich dazu auffordert.
Schritt 6: Abschließende Überprüfung

Öffnen Sie die soeben gespeicherte .txt-Datei durch Doppelklick. Sie sollte wie folgt aussehen:

Klartext

RSSMRA80A01L378X;Società Agricola Rossi S.S.;043TN001

Wenn die Struktur übereinstimmt, kann die Datei dem Antrag auf dem Online-Portal beigefügt werden.

Zeiten und Fristen

Frist für die Einreichung der Anträge: 30. September 2026, 13:00 Uhr

Bis zum31. Januar 2027 ist es möglich, den vollständigen Verzicht auf den bewilligten Zuschuss formell mitzuteilen, ohne die Möglichkeit zu verlieren, in den folgenden drei Imkerjahren einen Antrag zu stellen.

Die Frist für die Einreichung des Zahlungsantrags (Abrechnung) endet am30. Juni 2027.

Dokumente

Referenzgesetzgebung

recante norme sul sostegno ai piani strategici che gli Stati membri devono redigere nell’ambito della politica agricola comune (piani strategici della PAC) e finanziati dal Fondo europeo agricolo di garanzia (FEAGA) e dal Fondo europeo agricolo per lo sviluppo rurale (FEASR) e che abroga i regolamenti (UE) n. 1305/2013 e (UE) n. 1307/2013

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Approvazione dei criteri e delle modalità di agevolazione degli aiuti previsti dal Piano Strategico Nazionale della PAC 2023-2027, nell''ambito degli Interventi per l''apicoltura, all''art. 55 del regolamento (UE) n. 2021/2115 del Parlamento Europeo e del Consiglio del 02 dicembre 2021 e apertura del bando per l''anno apistico 2026/2027.

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Approvazione del 'Manuale delle procedure, dei controlli e delle sanzioni, Intervento settoriale Apicoltura, Annualità 2026/2027', art. 55 Reg (UE) 2021/2115.

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Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 06.08.2026 18:02

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