Beschreibung
Es handelt sich um spezifische Beihilfen für den Imkereisektor, die in den Strategieplänen der GAP vorgesehen sind und zu 30 % von der Europäischen Union über den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) sowie zu 70 % vom italienischen Staat über den Revolvingfonds kofinanziert werden.
Die Finanzierungen unterliegen der EU-Verordnung Nr. 2021/2115 vom 2. Dezember 2021.
Die Maßnahmen und die dafür zugewiesenen Mittel für das Imkerjahr 2026/2027 (Zeitraum 1. Juli 2026 – 30. Juni 2027) sind wie folgt gegliedert:
Maßnahme A – Technische Unterstützung, Beratung, Fortbildung, Information und Austausch bewährter Verfahren:
- MaßnahmeA1: Fortbildungs- und Schulungskurse (Mittelausstattung: 15.119,74 €).
- Maßnahme A2: Technische Unterstützung und Beratung für Betriebe (Mittelausstattung: 12.300,07 €).
Maßnahme B – Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte:
- Maßnahme B1: Schädlings- und Krankheitsbekämpfung – Anschaffung von Bienenstöcken mit Varroa-Schutzgitterboden, Geräten für Behandlungen und Tierarzneimitteln (Mittelausstattung: 106.446,06 €).
- Maßnahme B3: Wiederaufbau des Bienenbestands – Anschaffung von Bienenvölkern, Ablegern, Bienenpaketen, Königinnen und Material für den Zuchtbetrieb (Mittelausstattung: 30.870,97 €).
- Maßnahme B4: Rationalisierung der Wanderimkerei – Anschaffung von Maschinen, Ausrüstung und spezifischem Material für die Wanderimkerei (Mittelausstattung: 33.950,64 €).
- Maßnahme B5: Ausrüstung und Managementsysteme – Maschinen und Ausrüstung für die Gewinnung, Lagerung und Verpackung von Bienenprodukten sowie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen (einschließlich PSA) (Fördermittel: 67.932,43 €).
Maßnahme F – Förderung , Kommunikation und Vermarktung:
- Maßnahme F1: Informations- und Fördermaßnahmen zur Qualitätssteigerung – Teilnahme an Wettbewerben (melissopalinologische, organoleptische und chemisch-physikalische Bewertungen) (Mittelausstattung: 7.126,23 €).
Gesamtmittelausstattung der Provinz: 273.746,14 €.
Beschränkungen
Die Ausrüstungsgegenstände, für die eine Finanzierung gewährt wird, müssen:
- mindestens drei Jahre lang im Betrieb verbleiben.
- eindeutig identifiziert sein.
Nicht förderfähige Ausgaben
Unter anderem sind folgende Ausgabenposten nicht förderfähig:
- Futtermittel für Bienen.
- Zugelassene Fahrzeuge (einschließlich Motorräder, Kraftfahrzeuge, selbstfahrende landwirtschaftliche Maschinen, Anhänger).
- Wartungs-, Reparatur- und Transportkosten für die Lieferung von Materialien.
- Mehrwertsteuer (MwSt.), es sei denn, diese ist für den Begünstigten tatsächlich und endgültig nicht erstattungsfähig.
- Kauf von gebrauchtem Material, Grundstücken oder Gebäuden.
- Einweg-Persönliche Schutzausrüstung (PSA).