Beschreibung
Art. 2, Absatz 2b des Provinzgesetzes Nr. 13 vom 30. Juli 2008 regelt die Unterscheidungszeichen der Autonomen Provinz Trient im Zusammenhang mit Initiativen zur Stärkung der Autonomie. Der Beschluss Nr. 1189 vom 8. August regelt auch die Förderung der Provinzflagge als Identitätssymbol und ihre konsequente Verbreitung bei geplanten Veranstaltungen. In diesem Zusammenhang ist die Anschaffung von Fahnen der Provinz im Zusammenhang mit der Initiative zu ihrer Verbreitung in einem bestimmten Format sowie von Umschlägen vorgesehen, in denen sie verpackt und verteilt werden können.
Für die Lieferung werden folgende Artikel benötigt
- Nr. 500 nautische Polyesterfahnen mit digitalem Farbdruck. Ausführung mit dreiseitigem Saum, Verstärkungsband und zwei PVC-Karabinerhaken an der Mastseite. Abmessungen 105 x 70 h cm;
- Nr. 500 Briefumschläge mit Bohnenstiel oder ähnlichem. Weiße Kunststoff- oder Stoffumschläge, weiß, komplett mit Vollfarb-Digitaldruck des PAT-Wappens. Ungefähre Maße: Grundfläche 25 cm, Höhe 40 cm, um die Fahnen aufzunehmen;
- Transport der Materialien zur Piazza Dante 15, Trient.
Geschätzter Wert der Dienstleistung: 7.600 Euro zuzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer.