An wen es sich richtet
Leiter von Reise- und Tourismusbüros
Die Betreiber von Reise- und Tourismusbüros müssen eine Reihe von Anforderungen erfüllen, die von der Autonomen Provinz Trient festgelegt wurden.
Leiter von Reise- und Tourismusbüros
Für die Betreiber von Reise- und Fremdenverkehrsagenturen gelten die folgenden Anforderungen:
Der zuständigen Dienststelle sind Kopien der Versicherungspolicen und zu jedem Fälligkeitstermin die Belege für die Zahlung der entsprechenden Versicherungsprämie zu übermitteln. Wird die Versicherungsprämie nicht bis zum Fälligkeitstermin gezahlt oder werden die entsprechenden Unterlagen nicht innerhalb von 2 Tagen nach dem Fälligkeitstermin eingereicht, so wird eine Verwaltungssanktion zwischen 100 und 300 Euro verhängt.
Wird der erforderliche Versicherungsschutz nicht nachgewiesen, so wird die Tätigkeit ausgesetzt und nach 30 Tagen die Genehmigung widerrufen.
Die Tätigkeiten müssen regelmäßig durchgeführt werden. Beabsichtigt der Inhaber, die Agentur vorübergehend zu schließen, muss er dies unter Angabe der Gründe und der Dauer der Schließung bei der zuständigen Tourismusbehörde anmelden. Der Zeitraum der Schließung darf insgesamt drei Monate pro Jahr nicht überschreiten.
Der für den Tourismus zuständige Direktor kann auf Antrag des Inhabers die Schließung der Agentur für einen weiteren Zeitraum von höchstens drei Monaten genehmigen; ausnahmsweise ist eine einmalige Verlängerung bis zu einer Höchstdauer von sechs Monaten aus schwerwiegenden und nachgewiesenen Gründen zulässig.
Erfolgt die Schließung ohne Vorankündigung oder wird die Tätigkeit nach der angekündigten oder verlängerten Schließungsfrist nicht wieder aufgenommen, kann die Zulassung widerrufen werden.
Bei vorübergehenden Schließungen muss die Mitteilung und/oder der Antrag auf Genehmigung auf dem Briefkopf der Agentur erfolgen und per Post an serv.turismo@pec.provincia.tn.it geschickt werden.
Wenn der technische Leiter nicht mehr für die Agentur tätig ist, muss er innerhalb einer Frist von 3 Monaten ersetzt werden. Nach Ablauf dieser Frist wird die Zulassung ausgesetzt, bis er ersetzt wird. Der Wechsel in der technischen Leitung der Agentur ist der für den Tourismus zuständigen Abteilung mitzuteilen, zusammen mit den internen Dokumenten (z.B. Protokolle des Verwaltungsrats), die den Wechsel des Leiters belegen.
Der Antrag muss unter Verwendung des entsprechenden Formulars eingereicht werden (siehe)
Die Übernahme des Reisebüros und die Verlegung des Standorts sind nur dann zulässig, wenn bei der zuständigen Dienststelle der Provinz eine beglaubigte Erklärung über die Aufnahme der Tätigkeit (SCIA) eingereicht wird. Die Tätigkeit kann ab dem Zeitpunkt der Vorlage der SCIA aufgenommen werden, es sei denn, das zuständige Amt erlässt innerhalb einer Frist von 30 Tagen begründete Untersagungsmaßnahmen. Bei Nichtvorlage der SCIA wird eine Verwaltungssanktion in Form der Zahlung eines Betrags zwischen 300,00 € und 1.500,00 € verhängt. Die Sanktion wird im Wiederholungsfall verdoppelt.
Der Antrag muss unter Verwendung der entsprechenden Formulare gestellt werden(siehe Standortwechsel und Änderung der Eigentumsverhältnisse)
Änderungen des Namens des Reisebüros bedürfen der Genehmigung durch den Leiter der Tourismusabteilung. Werden Änderungen ohne die vorgeschriebene Genehmigung vorgenommen, wird eine Verwaltungssanktion in Form der Zahlung eines Betrags zwischen 154 EUR und 929 EUR verhängt; außerdem wird die ursprüngliche Genehmigung für bis zu sechs Monate ausgesetzt.
Die Genehmigung ist unter Verwendung des entsprechenden Formulars zu erteilen. (siehe)
Bevor Sie die Formulare einreichen, überprüfen Sie bitte sorgfältig, ob alle auf den Formularen angegebenen Unterlagen beigefügt sind. Bitte vergewissern Sie sich auch, dass eine Steuermarke aufgeklebt ist.
Disciplina delle agenzie di viaggio e turismo
WeiterlesenCodice della normativa statale in tema di ordinamento e mercato del turismo, a norma dell’articolo 14 della legge 28 novembre 2005, n. 246, nonché attuazione della direttiva 2008/122/CE, relativa ai contratti di multiproprietà, contratti relativi ai prodotti per le vacanze di lungo termine, contratti di rivendita e di scambio.
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