Beschreibung
Die Genehmigung zur Eröffnung eines Reise- und Tourismusbüros wird von der für den Tourismus zuständigen Provinzstruktur erteilt. Sie ist persönlich, gilt nur für die darin angegebenen Räumlichkeiten, ist nicht übertragbar und kann bei Nichteinhaltung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen ausgesetzt oder widerrufen werden.
Sie erlaubt sowohl die Tätigkeit der Organisation (Reiseveranstalter), der Vermittlung als auch des Direktverkaufs an die Öffentlichkeit und unterscheidet nicht zwischen einheimischen und auswärtigen Aktivitäten.
Reise- und Tourismusagenturen sind in der speziellen Liste der Agenturen eingetragen, das beim Fremdenverkehrsamt eingerichtet wurde, das für die Führung und Aktualisierung des Verzeichnisses verantwortlich ist.
Beschränkungen
Für die Eröffnung eines Reisebüros in der Provinz Trient ist eine Genehmigung der für den Tourismus zuständigen Provinzbehörde erforderlich, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind
- Vorhandensein eines technischen Leiters (der auch der Inhaber selbst sein kann), der nachweist, dass er über ausreichende berufliche Kenntnisse verfügt, insbesondere in der Verwaltung und Organisation von Reise- und Tourismusbüros, in Technik, Gesetzgebung und Tourismusgeografie, sowie über Kenntnisse in mindestens zwei Fremdsprachen. Er muss die Anforderungen an den guten Leumund erfüllen, wie sie inder Entschließung GP 2337 vom 22. Dezember 2014 festgelegt sind;
- Ermuss über eineVersicherung verfügen, die die genaue Erfüllung der mit dem Reisevertrag gegenüber den Kunden eingegangenen Verpflichtungen in Bezug auf die Gesamtkosten der angebotenen Leistungen garantiert, sowie über einen Garantiefonds, der im Falle der Insolvenz des Vermittlers oder Veranstalters die Rückerstattung des für den Kauf der Pauschalreise gezahlten Preises und die sofortige Rückführung des Touristen gewährleistet;
- über eigenständigeRäumlichkeiten verfügen und dort keine anderen Aktivitäten in irgendeiner Eigenschaft ausüben;
- Der gewählteName darf nicht mit anderen Namen von Agenturen, die bereits im Inland tätig sind, identisch oder ihnen ähnlich sein oder zu Verwechslungen führen können.