Eröffnung eines neuen Reise- und Tourismusbüros

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Beantragung der Genehmigung für die Eröffnung eines neuen Reise- und Tourismusbüros in der Autonomen Provinz Trient

Beschreibung

Die Genehmigung zur Eröffnung eines Reise- und Tourismusbüros wird von der für den Tourismus zuständigen Provinzstruktur erteilt. Sie ist persönlich, gilt nur für die darin angegebenen Räumlichkeiten, ist nicht übertragbar und kann bei Nichteinhaltung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen ausgesetzt oder widerrufen werden.

Sie erlaubt sowohl die Tätigkeit der Organisation (Reiseveranstalter), der Vermittlung als auch des Direktverkaufs an die Öffentlichkeit und unterscheidet nicht zwischen einheimischen und auswärtigen Aktivitäten.

Reise- und Tourismusagenturen sind in der speziellen Liste der Agenturen eingetragen, das beim Fremdenverkehrsamt eingerichtet wurde, das für die Führung und Aktualisierung des Verzeichnisses verantwortlich ist.

Beschränkungen

Für die Eröffnung eines Reisebüros in der Provinz Trient ist eine Genehmigung der für den Tourismus zuständigen Provinzbehörde erforderlich, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind

  • Vorhandensein eines technischen Leiters (der auch der Inhaber selbst sein kann), der nachweist, dass er über ausreichende berufliche Kenntnisse verfügt, insbesondere in der Verwaltung und Organisation von Reise- und Tourismusbüros, in Technik, Gesetzgebung und Tourismusgeografie, sowie über Kenntnisse in mindestens zwei Fremdsprachen. Er muss die Anforderungen an den guten Leumund erfüllen, wie sie inder Entschließung GP 2337 vom 22. Dezember 2014 festgelegt sind;
  • Ermuss über eineVersicherung verfügen, die die genaue Erfüllung der mit dem Reisevertrag gegenüber den Kunden eingegangenen Verpflichtungen in Bezug auf die Gesamtkosten der angebotenen Leistungen garantiert, sowie über einen Garantiefonds, der im Falle der Insolvenz des Vermittlers oder Veranstalters die Rückerstattung des für den Kauf der Pauschalreise gezahlten Preises und die sofortige Rückführung des Touristen gewährleistet;
  • über eigenständigeRäumlichkeiten verfügen und dort keine anderen Aktivitäten in irgendeiner Eigenschaft ausüben;
  • Der gewählteName darf nicht mit anderen Namen von Agenturen, die bereits im Inland tätig sind, identisch oder ihnen ähnlich sein oder zu Verwechslungen führen können.

An wen es sich richtet

Der Inhaber der Agentur oder der technische Leiter

So geht es

Reichen Sie den Antrag über PEC unter Verwendung des entsprechenden Formulars bei der zuständigen Provinzstruktur ein.

Zeiten und Fristen

70 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

Kosten

Steuermarke
16 Euro

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Disciplina delle agenzie di viaggio e turismo

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Codice della normativa statale in tema di ordinamento e mercato del turismo, a norma dell’articolo 14 della legge 28 novembre 2005, n. 246, nonché attuazione della direttiva 2008/122/CE, relativa ai contratti di multiproprietà, contratti relativi ai prodotti per le vacanze di lungo termine, contratti di rivendita e di scambio.

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Individuazione dei requisiti di onorabilità di cui all'articolo 3, comma 2, lettera b), della legge provinciale 17 marzo 1988, n. 9

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Zusatzinformationen

Verknüpfte Dienste/Sonstige Dienste

Leitung einer Reise- und Tourismusagentur

Die Betreiber von Reise- und Tourismusbüros müssen eine Reihe von Anforderungen erfüllen, die von der Autonomen Provinz Trient festgelegt wurden.

Letzte Änderung: 10.06.2025 15:09

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