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Leihgeräte und Leihgüter anfordern

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Der Dienst für Risikoprävention stellt auch einige Ausrüstungen für andere Zwecke als den Katastrophenschutz leihweise zur Verfügung.

Beschreibung

Mit Beschluss Nr. 3257 vom 19. Dezember 2008 genehmigte die Diputación Foral gemäß Artikel 4, Absatz 7a des geänderten und ergänzten Provinzialgesetzes Nr. 19 vom 31. August 1987 die Kriterien und Modalitäten für die unentgeltliche Überlassung von beweglichen Gütern und Ausrüstungsgegenständen in den Lagern des für die Risikoprävention zuständigen Dienstes an die in Artikel 28 des Provinzgesetzes Nr. 3 vom 16. Juni 2006 genannten öffentlichen Einrichtungen der Provinz und an andere öffentliche oder private Einrichtungen ohne Erwerbszweck für andere Zwecke als die des Katastrophenschutzes, um den Anfragen der an der Nutzung der beweglichen Güter und Ausrüstungsgegenstände interessierten Organisationen nachkommen zu können, wenn diese vorübergehend nicht für die vorrangigen Bedürfnisse des Instituts verwendet werden.

Der Leiter des Dienstes für Risikoprävention erstellt jährlich ein Programm für ausgeliehene Güter nach den Kriterien, die im Beschluss Nr. 3257 vom 19. Dezember 2008 festgelegt sind.

In den beigefügten Dateien können Sie die Liste der verfügbaren Geräte und ihre technischen Datenblätter einsehen:

An wen es sich richtet

Subjekte des öffentlichen Systems der Provinz, andere öffentliche oder private Einrichtungen ohne Erwerbszweck.

So geht es

Der Antrag muss über den digitalen Kanal eingereicht werden - ULO Risk Prevention Service

Zeiten und Fristen

Der Antrag muss rechtzeitig gestellt werden.

Kosten

KOSTENLOS

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Adozione del programma di cessione in comodato dei beni e delle attrezzature in dotazione ai magazzini del Servizio competente in materia di prevenzione rischi, con riferimento al semestre compreso tra l'1 ottobre 2019 e il 31 marzo 2020 (Legge provinciale 31 agosto 1987, n. 19 - art. 4 (Iniziative e manifestazioni), comma 7 bis.), in sanatoria.

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Approvazione dei criteri e delle modalità per la cessione in comodato gratuito dei beni mobili e delle attrezzature destinate a esigenze di protezione civile ai soggetti del sistema pubblico provinciale e ad altri soggetti pubblici o privati senza scopo di lucro, per finalità diverse da quelle di protezione civile - art. 4, comma 7 bis, legge provinciale 31 agosto 1987, n. 19.

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Norme in materia di governo dell'autonomia del Trentino

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Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 04.11.2025 12:22

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