Um eine landwirtschaftliche Maschine, einen Traktor oder einen Anhänger mit einer Gesamtmasse von mehr als 1,5 Tonnen führen zu können, ist eine Zulassungsbescheinigung erforderlich.
Die Bescheinigung wird auf den Namen der Person ausgestellt, die erklärt, Eigentümer eines land- oder forstwirtschaftlichen Unternehmens oder eines Unternehmens zu sein, das land- und forstwirtschaftliche Arbeiten ausführt oder landwirtschaftliche Maschinen vermietet, sowie auf den Namen von öffentlichen Einrichtungen und Konsortien und von Landmaschinenhändlern und, beschränkt auf landwirtschaftliche Zugmaschinen und Anhänger mit einer Gesamtmasse von nicht mehr als 6 Tonnen, auf den Namen der Person, die sich als Eigentümer erklärt (vgl. Art. 110 des italienischen Zivilgesetzbuches).
Die Eigentümerschaft des Unternehmens kann durch eine Erklärung anstelle einer Bescheinigung nachgewiesen werden, die Folgendes bestätigt
- die Eintragung in das Unternehmensregister unter Angabe der entsprechenden Abteilung;
Für landwirtschaftliche Erzeuger, die gemäß Artikel 2 des Gesetzes Nr. 77/1997 von der Pflicht zur Eintragung in das Unternehmensregister befreit sind, genügt eine Erklärung anstelle einer Bescheinigung, in der das Eigentum an dem Unternehmen/der landwirtschaftlichen Gesellschaft und der Besitz einer MwSt.-Nummer bestätigt werden.