Beschreibung
Die Provinz erkennt als "Skischulen" Organisationen an, die sich zum Zweck der koordinierten Ausübung ihrer Tätigkeit aus mehreren Skilehrern zusammensetzen, die ihren Beruf in der Provinz dauerhaft ausüben,
Die Bezeichnung"Skischule" darf nur von anerkannten Organisationen verwendet werden.
Die Schulen unterstehen der Aufsicht des Provinzialrats.
Beschränkungen
Um die Anerkennung zu erhalten, sind folgende Voraussetzungen erforderlich:
1) Mitgliedschaft von Skilehrern in einer Mindestanzahl von achtzehn bzw. vier im Falle von Schulen, die ausschließlich Langlaufdisziplinen betreiben, und fünf im Falle von Schulen, die ausschließlich Snowboarddisziplinen betreiben. Um die notwendige Kontinuität in der Erbringung der touristischen Dienstleistungen zu gewährleisten, müssen die Skilehrer, die die Mindestanzahl an Mitarbeitern bilden, eine Erklärung vorlegen, in der sie sich verpflichten, mindestens 60 Tage während der Winteröffnungszeit der Beherbergungsbetriebe des Ferienortes an der Schule zu arbeiten, und dass sie keine ähnliche Verpflichtung an einer anderen Schule eingegangen sind;
2) Ein Drittel des Lehrpersonals muss über ein Fachdiplom verfügen und es müssen Lehrkräfte für mindestens drei verschiedene Fachrichtungen zur Verfügung stehen;
3) Der Direktor, der mit der technisch-funktionellen Koordination und der rechtlichen Vertretung der Schule betraut ist, muss über ein entsprechendes Spezialisierungsdiplom verfügen (die von der FISI ausgestellten Qualifikationen als Ausbilder 2., 3. und 4.)
4) Der Skilehrer muss die Qualifikation eines Bergführers und eines angehenden Bergführers besitzen und an einem Auffrischungskurs teilnehmen, der von der Landesskilehrerschule in einem von dieser festgelegten Rhythmus organisiert wird;
5) Verfügbarkeit von stabilen Räumlichkeiten mit autonomen Räumlichkeiten, die ausschließlich für die Tätigkeit der Schule bestimmt und für einen ununterbrochenen Betrieb während der gesamten Saison geeignet sind;
6) Interne Organisation, die sich an demokratischen Formen der effektiven Beteiligung aller Mitglieder an der Verwaltung und Organisation der Schule orientiert
7) Verpflichtung der Schule, ihre Dienste bei außerordentlichen Rettungsaktionen zur Verfügung zu stellen, mit den Schulbehörden zusammenzuarbeiten, um die größtmögliche Verbreitung des Skisports zu fördern und mit den Fremdenverkehrsämtern und -veranstaltern bei Werbe- und Betriebsaktionen zusammenzuarbeiten, die darauf abzielen, den Zustrom von Touristen in die Wintersportorte der Provinz zu erhöhen;
8) Angemessener Versicherungsschutz auf Kosten der Schule gegen Haftungsrisiken, die sich aus der Ausübung des Berufs ergeben
9) Der Name der Schule muss so gewählt werden, dass er nicht zu Verwechslungen mit anderen Schulen im selben Skigebiet führt.
10) Vorhandensein von Skiliften und tatsächliche Verfügbarkeit eines befahrbaren Geländes für Schulen in den Disziplinen Alpin und Snowboard sowie von Langlaufloipen für Schulen in der Disziplin Langlauf.
Eine Organisation kann auch dann als Schule anerkannt werden, wenn ihre Mitgliederzahl nicht die Mindestzahl erreicht, vorausgesetzt, dass alle anderen Anforderungen erfüllt sind und es keine anderen anerkannten Schulen im selben Skigebiet gibt.