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Kostenerstattung für die Anpassung von Fortbewegungsmitteln für Menschen mit Behinderung

  • Aktiv

Der Dienst ermöglicht es Menschen mit Behinderung, die Erstattung der Kosten zu beantragen, die ihnen durch den Umbau von Kraftfahrzeugen entstanden sind, die von den Begünstigten selbst gefahren werden oder überwiegend für deren Beförderung bestimmt sind.

Beschreibung

Der Zuschuss wird gewährt für:

  • die Nutzung des Fahrzeugs zur Ausübung der beruflichen Tätigkeit
  • Nutzung zur Anfahrt zum Arbeits- oder Ausbildungsort
  • sonstige Zwecke.

An wen es sich richtet

Anspruch auf Erstattung haben Personen mit dauerhaften motorischen Behinderungen, die die Voraussetzungen gemäß den durch den Beschluss der Landesregierung Nr. 388 vom 20. März 2026 genehmigten Kriterien erfüllen und die:

  • selbst ein Fahrzeug mit Sonderführerschein oder ein Fahrzeug, für das kein Führerschein erforderlich ist, fahren;
  • aufgrund ihres vorübergehenden oder dauerhaften Gesundheitszustands das Fahrzeug nicht selbst führen und den Zuschuss für den Umbau eines Fahrzeugs verwenden, das überwiegend von Dritten für ihre Beförderung im privaten Bereich genutzt wird. 

Die Person mit Behinderung (als Fahrer oder Beifahrer) muss folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • die gesundheitlichen Voraussetzungen erfüllen, die von den für Führerscheine zuständigen Gesundheitskommissionen, von der für die Feststellung des Behinderungsgrades zuständigen medizinischen Kommission, von einer anderen zuständigen öffentlichen Kommission oder durch ein entsprechendes ärztliches Attest bescheinigt wurden;
  • seit mindestens 3 Jahren imMelderegister einer Gemeinde der Autonomen Provinz Trienteingetragen sein;
  • ein ICEF-Wert von unter 0,70;
  • Eigentümer oder Nießbraucher des anzupassenden Fahrzeugs sein oder Inhaber eines Leasingvertrags oder eines Kaufvertrags mit Eigentumsvorbehalt sein oder das anzupassende Fahrzeug beim Händler bestellt haben;
  • Besitz eines für das Führen des Fahrzeugs geeigneten Sonderführerscheins.

Der Antrag kann vom Nutzer selbst oder von seinem gesetzlichen Vertreter (z. B. Vormund, Pfleger, Betreuungsbevollmächtigter, Elternteil bei Minderjährigen) gestellt werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass keine Kosten für den Kauf von Fahrzeugen übernommen werden, sondern nur für deren Umrüstung. 

Kein Anspruch auf den Zuschuss besteht für Personen, die: 

  • für dasselbe Fahrzeug und denselben Zweck Zuschüsse von anderen öffentlichen Stellen beantragt und erhalten haben (Steuervergünstigungen für Menschen mit Behinderung bleiben zulässig);
  • bereits diesen Zuschuss für die Anpassung desselben Fahrzeugtyps und für denselben Zweck (Fahren durch die Person mit Behinderung oder Beförderung der Person mit Behinderung durch Dritte) in Anspruch genommen haben, bevor seit dem Datum des Bewilligungsbescheids des vorherigen Zuschusses vier Jahre vergangen sind.

Der Zuschuss für Fahrzeuge, die bereits serienmäßig mit einem Automatikgetriebe oder einer anderen Hilfsvorrichtung aufgrund der dauerhaften eingeschränkten motorischen Fähigkeiten der Person ausgestattet sind, wird unter Zugrundelegung folgender förderfähiger Kosten berechnet: die Kostendifferenz zwischen der Standardausführung des Fahrzeugs und der vom Hersteller vorgesehenen angepassten Ausführung mit Automatikgetriebe.

So geht es

Der Betroffene muss vorab bei einem Steuerberatungszentrum (CAF) den ICEF für seinen Haushalt beantragen.

Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:

  • telefonisch bei den Mitarbeitern, um einen Termin zu vereinbaren, bei der UMSE für Behinderung und sozial-gesundheitliche Integration – Via Gilli 4 – 38121 Trient
  • oder bei denAußenstellen der PAT

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

  • Kopie des Fahrzeugscheins, sofern das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits zugelassen ist;
  • Kopie des Kostenvoranschlags für den Umbau des Fahrzeugs oder der beglichenen Rechnungen für den Umbau, deren Ausstellungsdatum nicht länger als ein Jahr vor dem Datum der Antragstellung zurückliegt;
  • Kopie des Sonderführerscheins oder des vorübergehenden Ersatzdokuments für den Sonderführerschein;
  • Kopie der Bescheinigung über die Behinderung, ausgestellt von der Landesbehörde für Gesundheitsdienste; 
  • Einverständniserklärung, unterzeichnet vom Fahrzeughalter, sofern dieser nicht mit der Person mit Behinderung identisch ist, zur Vornahme aller notwendigen Änderungen am anzupassenden Fahrzeug, die für die Beförderung der Person erforderlich sind, die dauerhaft nicht in der Lage ist, selbst zu fahren.

Zeiten und Fristen

Anträge können jedes Jahr vom1. April bis zum 31. Maieingereicht werden.

90 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

ab dem Tag nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Anträge.

Kosten

Stempelmarke
16,00 Euro

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Eliminazione delle barriere architettoniche in provincia di Trento

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Criteri e modalità per la concessione dei contributi a rimborso delle spese per l'adattamento dei mezzi di locomozione per disabili, previsti dall'articolo 19 della legge provinciale 7 gennaio 1991, n. 1. Revoca delle deliberazioni della Giunta provinciale n. 2611 di data 23 novembre 2007 e n. 704 del 13 aprile 2012.

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Modifica dell'allegato A) alla deliberazione n. 672 di data 12 aprile 2013 concernente i criteri e le modalità per la concessione dei contributi a rimborso delle spese per l'adattamento dei mezzi di locomozione per disabili (articolo 19 della legge provinciale 7 gennaio 1991, n. 1).

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Legge provinciale 7 gennaio 1991, n. 1 art. 19. Aggiornamento dei Criteri e modalità per la concessione e per l''erogazione del contributo a rimborso delle spese relative all''adattamento di veicoli a motore a servizio delle persone con disabilità, approvati con deliberazione n. 672 di data 12 aprile 2013 e ss.mm.ii.

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Kontakt

Contatti di Umse disabilita' ed integrazione socio - sanitaria

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Do.
8:30 - 17:00
Fr.
08:30 - 12:30, 13:30 - 17:00
Erster Gültigkeitstag 01.01.2022

Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 08.07.2026 12:01

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