Beschreibung
Der Zuschuss wird gewährt für:
- die Nutzung des Fahrzeugs zur Ausübung der beruflichen Tätigkeit
- Nutzung zur Anfahrt zum Arbeits- oder Ausbildungsort
- sonstige Zwecke.
Der Dienst ermöglicht es Menschen mit Behinderung, die Erstattung der Kosten zu beantragen, die ihnen durch den Umbau von Kraftfahrzeugen entstanden sind, die von den Begünstigten selbst gefahren werden oder überwiegend für deren Beförderung bestimmt sind.
Der Zuschuss wird gewährt für:
Anspruch auf Erstattung haben Personen mit dauerhaften motorischen Behinderungen, die die Voraussetzungen gemäß den durch den Beschluss der Landesregierung Nr. 388 vom 20. März 2026 genehmigten Kriterien erfüllen und die:
Die Person mit Behinderung (als Fahrer oder Beifahrer) muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
Der Antrag kann vom Nutzer selbst oder von seinem gesetzlichen Vertreter (z. B. Vormund, Pfleger, Betreuungsbevollmächtigter, Elternteil bei Minderjährigen) gestellt werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass keine Kosten für den Kauf von Fahrzeugen übernommen werden, sondern nur für deren Umrüstung.
Kein Anspruch auf den Zuschuss besteht für Personen, die:
Der Zuschuss für Fahrzeuge, die bereits serienmäßig mit einem Automatikgetriebe oder einer anderen Hilfsvorrichtung aufgrund der dauerhaften eingeschränkten motorischen Fähigkeiten der Person ausgestattet sind, wird unter Zugrundelegung folgender förderfähiger Kosten berechnet: die Kostendifferenz zwischen der Standardausführung des Fahrzeugs und der vom Hersteller vorgesehenen angepassten Ausführung mit Automatikgetriebe.
Der Betroffene muss vorab bei einem Steuerberatungszentrum (CAF) den ICEF für seinen Haushalt beantragen.
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
Anträge können jedes Jahr vom1. April bis zum 31. Maieingereicht werden.
ab dem Tag nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Anträge.
Eliminazione delle barriere architettoniche in provincia di Trento
WeiterlesenCriteri e modalità per la concessione dei contributi a rimborso delle spese per l'adattamento dei mezzi di locomozione per disabili, previsti dall'articolo 19 della legge provinciale 7 gennaio 1991, n. 1. Revoca delle deliberazioni della Giunta provinciale n. 2611 di data 23 novembre 2007 e n. 704 del 13 aprile 2012.
WeiterlesenModifica dell'allegato A) alla deliberazione n. 672 di data 12 aprile 2013 concernente i criteri e le modalità per la concessione dei contributi a rimborso delle spese per l'adattamento dei mezzi di locomozione per disabili (articolo 19 della legge provinciale 7 gennaio 1991, n. 1).
WeiterlesenLegge provinciale 7 gennaio 1991, n. 1 art. 19. Aggiornamento dei Criteri e modalità per la concessione e per l''erogazione del contributo a rimborso delle spese relative all''adattamento di veicoli a motore a servizio delle persone con disabilità, approvati con deliberazione n. 672 di data 12 aprile 2013 e ss.mm.ii.
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