Beschreibung
In Bezug auf die vom Generaldirektor des Zivilschutzes genehmigten Bildungs- und Ausbildungsinitiativen erstattet die Provinz bis zum 31. Dezember eines jeden Jahres gemäß Artikel 5 der mit Beschluss des Provinzialrats Nr. 241 vom 21. Februar 2014 genehmigten Kriterien
a) erstattet dem Arbeitgeber den Gegenwert der Bezüge für jeden Arbeitnehmer, der als Freiwilliger an der Aus- und Weiterbildungsinitiative teilnimmt;
b) zahlt dem Selbstständigen, der als Freiwilliger an der Bildungs- und Ausbildungsinitiative teilnimmt, eine Entschädigung für den täglichen Verdienstausfall, die pauschal auf höchstens 103,29 Euro festgesetzt wird.
Beschränkungen
Stempelsteuerpflichtiger Antrag