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Kostenerstattung für Arbeitgeber und Selbstständige im Bereich Katastrophenschutz

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Erstattung an Selbstständige und Arbeitgeber von Arbeitnehmern, die als Freiwillige an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Bereich des Katastrophenschutzes teilgenommen haben.

Beschreibung

In Bezug auf die vom Generaldirektor des Zivilschutzes genehmigten Bildungs- und Ausbildungsinitiativen erstattet die Provinz bis zum 31. Dezember eines jeden Jahres gemäß Artikel 5 der mit Beschluss des Provinzialrats Nr. 241 vom 21. Februar 2014 genehmigten Kriterien
a) erstattet dem Arbeitgeber den Gegenwert der Bezüge für jeden Arbeitnehmer, der als Freiwilliger an der Aus- und Weiterbildungsinitiative teilnimmt;
b) zahlt dem Selbstständigen, der als Freiwilliger an der Bildungs- und Ausbildungsinitiative teilnimmt, eine Entschädigung für den täglichen Verdienstausfall, die pauschal auf höchstens 103,29 Euro festgesetzt wird.

Beschränkungen

Stempelsteuerpflichtiger Antrag

An wen es sich richtet

Arbeitgeber von freiwilligen Angestellten des Zivilschutzes und selbständigen Freiwilligen des Zivilschutzes

Für Freiwillige, die den Feuerwehren, ihren Gewerkschaften oder dem Verband der Freiwilligenkorps angehören, müssen die Arbeitgeber derselben und die selbständigen Freiwilligen einen Antrag bei der Provinzialkasse für Brandverhütung - Brand- und Katastrophenschutz der PAT

So geht es

Der Antrag muss unter Verwendung der auf der institutionellen Website der Autonomen Provinz Trient sowie unter www.protezionecivile.tn.it veröffentlichten Formulare innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss der Fortbildungsmaßnahme eingereicht werden, andernfalls wird er nicht berücksichtigt.

Modalitäten:
- Direkte Übergabe an die für die Risikoprävention zuständige Struktur der Provinz;

- Übermittlung per Post, per Einschreiben/Rückschein. Für die Einhaltung der Fristen gilt das Datum der Absendung als Datum der Absendung;

- Übermittlung per Telematik unter Einhaltung der einschlägigen technischen Vorschriften an die Adresse: serv.prevenzionerischi@pec.provincia.tn.it

Zeiten und Fristen

 

90 Tage

Maximale Wartezeit in Tagen

ab dem Datum der Einreichung des Antrags

Die zuständige Provinzstruktur prüft die Anträge und erlässt innerhalb von 90 Tagen die Maßnahme zur Gewährung oder Ablehnung der Erstattungen.

Die Erstattung des Verdienstausfalls von Selbstständigen und Freiberuflern wird ermittelt, indem das in der Einkommensteuererklärung für das Jahr vor dem Bezugsjahr ausgewiesene Tageseinkommen mit der Anzahl der Tage multipliziert wird, an denen sie in den Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen beschäftigt waren.

Die Erstattung der von den Arbeitgebern gezahlten Gebühren wird durch Multiplikation der täglichen Kosten jedes Arbeitnehmers mit der Anzahl der Tage, an denen derselbe Arbeitnehmer in den Aus- und Weiterbildungsinitiativen beschäftigt war, ermittelt.

Die Erstattungen werden als Pauschalbetrag innerhalb von 30 Tagen nach Vollstreckung der Bewilligungsmaßnahme gezahlt.

Kosten

KOSTENLOS

Dokumente

Referenzgesetzgebung

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Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 22.10.2025 01:46

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