Katastrophenhilfe für wirtschaftliche Aktivitäten Vigolana und Trienter Hochebene

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Kriterien, Modalitäten und Formulare für die Beantragung von Beiträgen und Entschädigungen für Wirtschaftstätigkeiten, die durch die schweren Schäden der heftigen Unwetter, die in der Nacht vom 28. auf den 29. Juli 2024 in den Gemeinden Altopiano della Vigolana und Trient aufgetreten sind, beschädigt wurden. Anlage 1 zum Beschluss der Provinzregierung Nr. 1209 vom 2. August 2024

Beschreibung

Förderfähig sind Unternehmen aus den Bereichen Industrie, Handel, Handwerk, Hotel- und Gaststättengewerbe sowie Selbstständige gemäßArtikel 2222 des Bürgerlichen Gesetzbuchs.

Arten von förderfähigen Interventionen

Die zuschussfähigen Ausgaben umfassen

  • den Wiederaufbau oder die Instandsetzung der dem Antragsteller zur Verfügung stehenden beschädigten, zerstörten, unbrauchbar gemachten oder unbrauchbaren Immobilien sowie der angrenzenden Gebäude und der Hauptzugangswege zu diesen Immobilien
  • Ersatz oder Reparatur von beschädigten beweglichen Sachen (Mobiliar, Fahrzeuge, verschiedene Ausrüstungen usw.). Der Ersatz oder die Reparatur von Immobilieninstallationen (elektrische Anlage, Heizungsanlage usw.) wird für die Zwecke dieser Kriterien den beweglichen Sachen gleichgestellt, wenn keine weiteren Arbeiten an der Immobilie vorgenommen werden;
  • Entschädigung für den Verlust von Vorräten.
Beitrag Maßnahme
  • Der Beitrag entspricht 90 % der zuschussfähigen Ausgaben im Rahmen der"de minimis"-Regel für Investitionen in Immobilien - bewegliche Sachen und Entschädigung für Bestandsverluste.
  • DieEntschädigung für Einkommensverluste im Zeitraum 28. Juli 2024 - 28. September 2024 entspricht 25 % der zuschussfähigen Ausgaben im Rahmen der De-minimis-Regelung.
  • Die Entschädigung für Einkommensverluste wird in Form einesPauschalbetrags nach der Vollstreckbarkeit der Bewilligungsmaßnahme gezahlt.

Beschränkungen

Verpflichtungen

Die Empfänger der Zuschüsse und Entschädigungen müssen sich außer in Fällen höherer Gewalt verpflichten, die Produktionstätigkeit, auch wenn sie sich von der zuvor bestehenden unterscheidet und auch durch Verpachtung des Betriebs, mindestens für einen Zeitraum von drei Jahren ab dem Zeitpunkt der Antragstellung fortzusetzen.

Kumulierung

Die nach diesen Kriterien vorgesehenen Beiträge und Entschädigungen dürfen nicht mit anderen Vergünstigungen kumuliert werden, die von öffentlichen Verwaltungen oder Einrichtungen für dieselben Wirtschaftsgüter und zu denselben Zwecken gewährt werden , ebenso wenig wie mit den Steuerabzügen, die für Umstrukturierungs- und Energiesparmaßnahmen im Zusammenhang mit den zur Förderung zugelassenen Arbeiten vorgesehen sind. Wenn die zerstörten oder beschädigten Wirtschaftsgüter bereits im Rahmen anderer Provinzgesetze bezuschusst wurden, ist der Ersatz/Wiederaufbau, der im Rahmen dieses Gesetzes bezuschusst wird, auf jeden Fall zulässig

An wen es sich richtet

  • Unternehmen aus den Bereichen Industrie, Handel, Handwerk, Hotel und Tourismus
  • Selbstständige, die im Handelsregister von Trient oder im Wirtschafts- und Verwaltungsregister (R.E.A.) eingetragen sind oder eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer besitzen, wenn sie nicht in den genannten Registern eingetragen sein müssen.

Der Antrag kann eingereicht werden von

  • Gesetzlicher Vertreter des Unternehmens
  • Delegierter

So geht es

Der Antrag kann per elektronischer Post eingereicht werden (E-Mail oder zertifizierte E-Mail/PEC: die Unterlagen müssen mit einer digitalen Signatur oder auf herkömmliche Weise unterzeichnet , eingescannt und der E-Mail-Nachricht zusammen mit einer Kopie des Ausweises des Teilnehmers beigefügt werden).

In jedem Fall müssen die Unterlagen auf dem angegebenen telematischen Weg an diezertifizierte E-Mail-Adresse apiae.incentivi@pec.provincia.tn.it übermittelt werden.

Attenzione!

Der Antrag muss eingereicht werden zwischen

7. Oktober 2024 bis 31. Dezember 2024

Was benötigt wird

Vorzulegende Dokumentation

  • von einem qualifizierten Techniker erstellterKostenvoranschlag in Form einer geschätzten metrischen Berechnung oder einer endgültigen Berechnung für die durchgeführten Arbeiten
  • Schätzungsbericht über den Wert der beweglichen Sachen und des Inventars zum Zeitpunkt des Unglücksereignisses;
  • falls Versicherungsschutz besteht, Kopie des von der Versicherungsgesellschaft ausgestellten Inspektions-/Gutachtensberichts ;
  • Prüfbescheinigung, ausgestellt von einem bei der Berufsvereinigung der Wirtschaftsprüfer und Buchhaltungsexperten registrierten Fachmann oder von einem C.A.T.-H.U.B.-Dienstleistungsunternehmen, das von einer Berufsvereinigung kontrolliert wird, ausgestellt in Übereinstimmung mit dem von der zuständigen Provinzstruktur erstellten Faksimile, das den Umfang der Tätigkeit während der Beobachtungszeiträume belegt.

Formulare

Kosten

Steuermarke
16,00 Euro

Dokumente

Referenzgesetzgebung

Disciplina delle attività di protezione civile in provincia di Trento

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Art. 66 della l.p. 1 luglio 2011, n. 9: dichiarazione di sussistenza della calamità in relazione ai gravi danni causati da intensi fenomeni di maltempo che hanno interessato nella notte tra il 28 e 29 luglio 2024 i comuni di Altopiano della Vigolana e di Trento.

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Attuazione della delibera n. 1209 di data 2 agosto 2024: approvazione dei criteri e delle modalità di concessione dei contributi e indennizzi previsti dall'art. 72 della legge provinciale 1° luglio 2011, n. 9, a favore delle attività economiche danneggiate dall'evento calamitoso che ha colpito nelle giornate del 28 e 29 luglio 2024 i comuni di Altopiano della Vigolana e Trento.

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Zusatzinformationen

Letzte Änderung: 10.06.2025 15:14

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