Beschreibung
Förderfähig sind Unternehmen aus den Bereichen Industrie, Handel, Handwerk, Hotel- und Gaststättengewerbe sowie Selbstständige gemäßArtikel 2222 des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Arten von förderfähigen Interventionen
Die zuschussfähigen Ausgaben umfassen
- den Wiederaufbau oder die Instandsetzung der dem Antragsteller zur Verfügung stehenden beschädigten, zerstörten, unbrauchbar gemachten oder unbrauchbaren Immobilien sowie der angrenzenden Gebäude und der Hauptzugangswege zu diesen Immobilien
- Ersatz oder Reparatur von beschädigten beweglichen Sachen (Mobiliar, Fahrzeuge, verschiedene Ausrüstungen usw.). Der Ersatz oder die Reparatur von Immobilieninstallationen (elektrische Anlage, Heizungsanlage usw.) wird für die Zwecke dieser Kriterien den beweglichen Sachen gleichgestellt, wenn keine weiteren Arbeiten an der Immobilie vorgenommen werden;
- Entschädigung für den Verlust von Vorräten.
Beitrag Maßnahme
- Der Beitrag entspricht 90 % der zuschussfähigen Ausgaben im Rahmen der"de minimis"-Regel für Investitionen in Immobilien - bewegliche Sachen und Entschädigung für Bestandsverluste.
- DieEntschädigung für Einkommensverluste im Zeitraum 28. Juli 2024 - 28. September 2024 entspricht 25 % der zuschussfähigen Ausgaben im Rahmen der De-minimis-Regelung.
- Die Entschädigung für Einkommensverluste wird in Form einesPauschalbetrags nach der Vollstreckbarkeit der Bewilligungsmaßnahme gezahlt.
Beschränkungen
Verpflichtungen
Die Empfänger der Zuschüsse und Entschädigungen müssen sich außer in Fällen höherer Gewalt verpflichten, die Produktionstätigkeit, auch wenn sie sich von der zuvor bestehenden unterscheidet und auch durch Verpachtung des Betriebs, mindestens für einen Zeitraum von drei Jahren ab dem Zeitpunkt der Antragstellung fortzusetzen.
Kumulierung
Die nach diesen Kriterien vorgesehenen Beiträge und Entschädigungen dürfen nicht mit anderen Vergünstigungen kumuliert werden, die von öffentlichen Verwaltungen oder Einrichtungen für dieselben Wirtschaftsgüter und zu denselben Zwecken gewährt werden , ebenso wenig wie mit den Steuerabzügen, die für Umstrukturierungs- und Energiesparmaßnahmen im Zusammenhang mit den zur Förderung zugelassenen Arbeiten vorgesehen sind. Wenn die zerstörten oder beschädigten Wirtschaftsgüter bereits im Rahmen anderer Provinzgesetze bezuschusst wurden, ist der Ersatz/Wiederaufbau, der im Rahmen dieses Gesetzes bezuschusst wird, auf jeden Fall zulässig